Wegen vorhergesagten starken Schneefällen vom 21. bis 25. November 2008 hatte der Flughafen Zürich beim Bazl präventiv eine Bewilligung für Instrumentenanflüge auf die Piste 34 von Süden her eingeholt.
Die Tages-Südanflüge werden nötig, wenn die Flieger wegen Windes von Norden her nicht mehr landen können und die Westpiste wegen schlechter Sicht gesperrt ist.
Der Flughafen Zürich konnte auf die bewilligten Südanflüge aber verzichten, weil sich die Witterung wieder gebessert hatte. Dennoch hatte der «Verein Flugschneise Süd - Nein» (VFSN) Beschwerde eingereicht.
Sicherheit höher gewichtet als Anwohnerinteresse
Das Bundesverwaltungsgericht vertritt an seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil die Ansicht, dass der Entscheid des Bazl recht- und verhältnismässig war. Zudem überwögen die öffentlichen Interessen am Schutz der Flugsicherheit und an der Aufrechterhaltung des Flugbetriebs gegenüber dem Interesse der Bewohner der Südanflugschneise.
Das Urteil kann noch ans Bundesgericht in Lausanne weitergezogen werden.
(tif/sda)