FDP und SVP forderten in einem Minderheitsantrag, diesen Passus aus dem kantonalen Richtplan zu streichen. Damit würde der Weg für Eingriffe in Privateigentum und Enteignungsverfahren geebnet, begründeten die Bürgerlichen ihr Anliegen. Haarscharf stimmte der Rat mit 89 zu 88 Stimmen überraschend dem Antrag zu.
FDP nicht generell dagegen
FDP und SVP hatten sich an der Formulierung gestört. Diese sei ein «Zeichen für die schrittweise Enteignung von privatem Grundeigentum am Zürichsee», betonte Carmen Walker Späh (FDP, Zürich). Die FDP sei nicht generell gegen einen Seeuferweg, doch müsse in jedem einzelnen Fall eine «sorgfältige Interessenabwägung» vorgenommen werden, sagte sie.
Privatinteressen schützen
Der Begriff des Privateigentums werde mit solchen Aussagen «sträflich strapaziert», hielt Peter Schulthess (SP, Stäfa) dagegen. Vor allem gelte es, zwischen Privateigentum und Konzessionsland zu unterscheiden. Zudem sei die Formulierung «möglichst nahe» durchwegs kompatibel mit der Forderung, den verschiedenen Interessen Rechnung zu tragen.
Den Antragstellern gehe es darum, die Privatinteressen von Seeanstössern vor den öffentlichen Anliegen zu schützen, ergänzte Maria Rohweder-Lüscher (Grüne, Uetikon am See). Und Josef Wiederkehr (CVP, Dietikon) zufolge hätte die Formulierung einen Kompromiss dargestellt, der «ausreichenden Spielraum» zulasse.
Intensive Vorberatungen
Der Debatte über die Teilrevision des kantonalen Richtplans sind intensive Beratungen der zuständigen Kommission für Planung und Bau (PBK) vorausgegangen. Viele der strittigen Fragen konnten bereits geklärt werden.
Uneinigkeit besteht hingegen insbesondere bei den vom Regierungsrat bezeichneten möglichen Standorten für Kiesabbau und Abfalldeponien. Diesbezüglich dürfte es zu intensiven Debatten zwischen Linken und Bürgerlichen kommen.
Zu den 22 Änderungsanträgen aus den Reihen der PBK dürften während der Debatte noch mehr hinzukommen: Kantonsratspräsidentin Esther Hildebrand (Grüne, Illnau-Effretikon) rechnet mit bis zu sechs weiteren Minderheitsanträgen, wie sie auf Anfrage sagte.
Die Schlussabstimmung ist für Dienstagabend vorgesehen. Der Entscheid des Parlamentes ist nicht anfechtbar, der teilrevidierte Richtplan muss allerdings vom Bundesrat genehmigt werden.
(mro/sda)