Mutter wude gebüsst, weil sie dem Vater die Kinder nicht gab

Von Liliane Minor . Aktualisiert am 25.11.2008
Eine Mutter wird bestraft, weil sie dem Vater ihrer Kinder das Besuchsrecht verweigerte. Mittlerweile hat er die Kinder nach Argentinien entführt.

Seit mehr als vier Monaten hat die 34-jährige Polin ihre 9-jährige Tochter und ihren 6-jährigen Sohn nicht mehr gesehen: Ihr Ehemann hat die Kinder in seine Heimat, nach Argentinien, entführt. Alle Versuche, die Kinder rückführen zu lassen, scheiterten. Trotzdem stand die Mutter gestern vor dem Einzelrichter am Bezirksgericht Dietikon und wurde mit 700 Franken Busse bestraft – weil sie ihrem Mann im Frühling 2007 dreimal das Besuchsrecht verweigert hat.

Dass der Argentinier seine Ehefrau deswegen anzeigte, hat offenbar System. Zwischen dem Paar tobt ein erbitterter Trennungskrieg. Sein erklärtes Ziel: Das alleinige Sorgerecht für die Kinder. Alle paar Monate traf man sich vor Gericht, siebenmal unterlag er beim Versuch, die Obhut zu erlangen. Mit der Zeit griff er zu immer radikaleren Mitteln, um seine Frau zu diskreditieren, die er als psychisch krank und «Wolf im Schafspelz» bezeichnete.

Er entzog ihr die Kinder auch

Im April 2007 verweigerte die sichtlich verzweifelte Mutter ihrem Mann erstmals das Besuchsrecht. Sie erklärte das so: «Ich hatte Angst, dass er mich schlägt oder schubst oder vor den Kindern beleidigt. Und dass er die Kinder nicht zurückbringt.» Unzählige Male sei sie bei den Behörden gewesen, wegen Tätlichkeiten und weil er die Kinder regelmässig zu spät zurückbrachte oder zu sich nahm, wenn er gar kein Besuchsrecht hatte. Erfolglos.

Im Frühjahr 2007 eskalierte die Situation. Nach Drohungen und Angriffen sprach die Polizei im Mai ein Kontaktverbot gegen ihn aus. Und trotzdem begleiteten ihn zwei Polizisten noch am Abend nach der Einvernahme zu ihr, damit er die Kinder zu sich holen konnte, weil jener Tag sein Besuchstag war. Da weigerte sie sich, ihm die Kinder mitzugeben. Zwei Tage später, als er erneut bei ihr klingelte, um die Kinder abzuholen, öffnete sie die Türe nicht.

Wäre es nach der Staatsanwaltschaft gegangen, wäre die Frau wegen mehrfachen «Entziehens von Unmündigen» – so heisst der Straftatbestand – mit 30 Tagessätzen zu 100 Franken sowie einer Busse von 500 Franken bestraft worden. Die Verteidigerin forderte Freispruch. Ihre Mandantin sei irrtümlich der Ansicht gewesen, sie habe ihm das Besuchsrecht verweigern dürfen. Zudem sei sie durch die Entführung bereits genug gestraft.

Dem Richter fiel es nicht leicht, zu erklären, warum er die Frau trotzdem schuldig sprach. Zwar sei es ungleich schlimmer, was der Mann getan habe – trotzdem habe auch die Frau eine Straftat begangen. Die Angeklagte könne sich auch nicht darauf berufen, dass sie einer Entführung habe vorbeugen wollen: «In den Akten aus dem Jahr 2007 war nie die Rede von einer akuten Gefahr für die Kinder.» Weil sie aber in schwerer Bedrängnis gehandelt habe, komme sie mit einer Busse davon.

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(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 25.11.2008, 22:45 Uhr

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