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Maximal zwölf Helikopterflüge pro Jahr
Aktualisiert am 03.02.2012 6 Kommentare
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Wie die Baudirektion des Kantons Zürich am Freitag mitteilte, ist der Nutzungsvertrag von allen Parteien unterschrieben worden. Dies ist die Voraussetzung für den Gestaltungsplan, denn damit sind nun Rechte und Pflichten der verschiedenen Akteure verbindlich festgelegt.
Kanton bezahlt Wanderwege
Ende Dezember wurde laut Mitteilung der Nutzungsvertrag zwischen der Hotel Uto Kulm AG, den Standortgemeinden Zürich und Stallikon ZH sowie dem Kanton Zürich unterzeichnet. Er hält unter anderem fest, dass die öffentliche Hand für den Unterhalt des Wanderwegs aufkommt, die Hotel Uto Kulm AG ihrerseits den gesamten Aufwand für Terrasse, Toilettenanlage, Beleuchtung und Kiosk zu tragen hat.
Der kantonale Gestaltungsplan Uto Kulm, den die Baudirektion nun festsetzen kann, definiert namentlich die öffentlichen und hoteleigenen Bereiche. Frei zugänglich sein muss der Aussichtsbereich samt Turm, und die öffentliche WC-Anlage im Hotelrestaurant. Der Gestaltungsplan lässt zudem maximal 4000 Zu- und Wegfahrten und zwölf Helikopterflüge pro Jahr zu. (lcv/sda)
Erstellt: 03.02.2012, 13:52 Uhr
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6 Kommentare
12 bewilligte helikopterflüge auf den uetliberg sind 12 flüge zu viel. auf den uetliberg führen mehrere gut ausgebaute wanderwege, der uetliberg ist excellent erschlossen durch die szu. es gibt keinen einzigen vernüftigen grund warum irgendwer per helikopter auf den uetliberg fliegen soll. absolute ausnahme: rettungsflüge. Antworten
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