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Maximal zwölf Helikopterflüge pro Jahr

Aktualisiert am 03.02.2012 6 Kommentare

Kanton, Gemeinden und der Hotelbetreiber haben sich darauf geeinigt, wie die Öffentlichkeit Einrichtungen der Hotel Uto Kulm AG nutzen darf. Dazu gehört auch eine Zufahrten- und Flugbeschränkung.

Die Hotel Uto Kulm AG ist für den Unterhalt der Terrasse, WC-Anlage und Beleuchtung zuständig: Besucher des Restaurants Uto Kulm auf dem Zürcher Uetliberg.

Die Hotel Uto Kulm AG ist für den Unterhalt der Terrasse, WC-Anlage und Beleuchtung zuständig: Besucher des Restaurants Uto Kulm auf dem Zürcher Uetliberg.
Bild: Keystone

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Wie die Baudirektion des Kantons Zürich am Freitag mitteilte, ist der Nutzungsvertrag von allen Parteien unterschrieben worden. Dies ist die Voraussetzung für den Gestaltungsplan, denn damit sind nun Rechte und Pflichten der verschiedenen Akteure verbindlich festgelegt.

Kanton bezahlt Wanderwege

Ende Dezember wurde laut Mitteilung der Nutzungsvertrag zwischen der Hotel Uto Kulm AG, den Standortgemeinden Zürich und Stallikon ZH sowie dem Kanton Zürich unterzeichnet. Er hält unter anderem fest, dass die öffentliche Hand für den Unterhalt des Wanderwegs aufkommt, die Hotel Uto Kulm AG ihrerseits den gesamten Aufwand für Terrasse, Toilettenanlage, Beleuchtung und Kiosk zu tragen hat.

Der kantonale Gestaltungsplan Uto Kulm, den die Baudirektion nun festsetzen kann, definiert namentlich die öffentlichen und hoteleigenen Bereiche. Frei zugänglich sein muss der Aussichtsbereich samt Turm, und die öffentliche WC-Anlage im Hotelrestaurant. Der Gestaltungsplan lässt zudem maximal 4000 Zu- und Wegfahrten und zwölf Helikopterflüge pro Jahr zu. (lcv/sda)

Erstellt: 03.02.2012, 13:52 Uhr

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6 Kommentare

toni müller

03.02.2012, 17:10 Uhr
Melden 28 Empfehlung

12 bewilligte helikopterflüge auf den uetliberg sind 12 flüge zu viel. auf den uetliberg führen mehrere gut ausgebaute wanderwege, der uetliberg ist excellent erschlossen durch die szu. es gibt keinen einzigen vernüftigen grund warum irgendwer per helikopter auf den uetliberg fliegen soll. absolute ausnahme: rettungsflüge. Antworten


Hans Häberli

03.02.2012, 16:25 Uhr
Melden 16 Empfehlung

...wobei sich König Fry auch an diese Abmachungen nicht halten wird! Und die zuständigen Behörden werden weiter lamentieren, und sich nicht auf Sanktionen einigen können. Antworten



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