Nach 30 Minuten ist das Velo weg
Von Lucienne-Camille Vaudan. Aktualisiert am 15.12.2011 52 Kommentare
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Winterthur hat eine neue Parkordnung für Fahrräder – ein Verkehrsregime, wie es die Stadtpolizei Winterthur in einer Medienmitteilung nennt: Wer seinen Drahtesel zwischen Montag und Freitag um den Bahnhof herum mehrere Tage stehen lässt, wird ihn bei seiner Rückkehr nicht wieder finden. Die Polizei beschlagnahmt nämlich alle Fahrräder, die länger als 48 Stunden stehen bleiben. Vor der Hauptpost darf das Velo sogar nur 30 Minuten parkiert werden und auch wer das Zweirad ausserhalb der entsprechenden Markierungen abstellt, wird mit einer Parkbusse von 20 Franken bestraft.
Das sei ein «grosser Aufwand» für die Polizei, sagt Beat Kammermann von der Stadtpolizei Winterthur gegenüber dem «Landboten».
Zürich kennt keine Beschränkung
Die Polizei habe aber gar nicht die Ressourcen, jede Stunde vor der Post zu patrouillieren: «Die Kontrollen werden nach Bedarf und Möglichkeit durchgeführt», erklärt Kammermann auf Anfrage von Tagesanzeiger.ch/Newsnet. Dabei wird die Radstellung der parkierten Velos von polizeilichen Mitarbeitern in Zivil markiert. Wie die Markierung aussieht, will Kammermann aus taktischen Gründen nicht verraten.
In Zürich sind die Behörden weitaus liberaler und kennen keine Parkbeschränkung für Fahrräder auf öffentlichem Grund. Bei sporadischen Kontrollen werden Fahrräder mit einem Kreidestrich markiert und wenn sie nach einem Monat immer noch am selben Ort stehen, abtransportiert. Parkbussen für Velos wie in Winterthur gibt es keine, allerdings entstehen dann Bearbeitungskosten von 50 Franken.
Strenge Parkordnung gilt nur in Bahnhofsnähe
Man wolle mit diesem Vorgehen niemanden schikanieren, beteuert Beat Kammermann von der Stadtpolizei Winterthur: «Die Fahrradparkplätze vor der Hauptpost sind nun primär für die Postkunden reserviert, und diejenigen um den Bahnhof herum für Pendler und Verkehrsteilnehmer, die das Fahrrad jeden Tag brauchen.» Wer sein Velo auf unbeschränkte Zeit stehen lassen wolle, könne dies auch weiterhin, nur 100 Meter vom Bahnhof entfernt, tun.
Fahrradbesitzer, die ihr Fahrrad an einen Laternenpfahl anketten, um zu verhindern, dass die Polizei es mitnimmt, wähnen sich in falscher Sicherheit: «Ein Schloss ist für die Polizei kein Hindernis», sagt Kammermann. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 15.12.2011, 14:21 Uhr
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