Panorama
…64 Jahren: Unterzeichnung der Pariser Friedensverträge
Von Lucienne-Camille Vaudan. Aktualisiert am 09.02.2011
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21 Nationen nehmen an der Verhandlung, die vom vom 29. Juli bis zum 15. Oktober 1946 dauert, teil. Verhandlungspartner sind die Sieger des 2. Weltkrieges, namentlich die Sowjetunion, USA, Grossbritannien und Frankreich, die mit den Kriegsverlierern Italien, Rumänien, Bulgarien, Ungarn und Finnland die Friedensbedingungen verhandeln. Durch die Ratifizierung der Verträge erhalten die Verbündeten des Dritten Reichs ihre volle staatliche Souveränität zurück und können Mitglied der Vereinten Nationen werden.
Friedensverträge sind Vereinbarungen, die den Friedensschluss und dessen Bedingungen zwischen Kriegsparteien, deren Regierungen völkerrechtlich anerkannt sind, festlegen. Weil Deutschland unter der Besatzungsmacht der Alliierten steht, ist es nicht Teil der Verhandlungen.
Das Friedensabkommen beeinhaltet die Erfüllung gewisser Auflagen: So müssen Gesetze zum Schutz von Minderheiten eingeführt, grundlegende Menschenrechte gewährleistet und Reparationszahlungen an geschädigte Staaten und Kolonien in Milliardenhöhe geleistet werden. Italien verliert seine afrikanischen Kolonien und die Grenzen der Verliererstaaten werden korrigiert.
Die alliierten Siegermächte verzichten ausdrücklich auf strafende Massnahmen gegen die Bevölkerung, da viele Zivilisten während des 2. Weltkrieges aktiven und passiven Widerstand gegen die Nationalsozialisten und ihre Verbündeten geleistet haben. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 09.02.2011, 17:57 Uhr

