Panorama

... 194 Jahren: Gleichberechtigte Freiheit für die Kantone

Von Florian Lippuner. Aktualisiert am 11.09.2008

Am 9. September 1814 rückten die Souveräne zusammen und verabschiedeten den Bundesvertrag.

Rechtsgrundlage der Schweizerischen Eidgenossenschaft von 1815 bis 1848: Bundesvertrag zwischen den 22 souveränen Kantonen.

Rechtsgrundlage der Schweizerischen Eidgenossenschaft von 1815 bis 1848: Bundesvertrag zwischen den 22 souveränen Kantonen.

Nach der Niederlage Napoleons im Herbst 1813 löste sich das von Napoleon geschaffene Schweizerische Staatswesen unter dem revolutionären Druck auf. Durch das hinterlassene Machtvakuum entstanden beträchtliche Spannungen, die Schweiz stand kurz vor einem Bürgerkrieg.

Erst durch die äussere Bedrohung durch die Koalition der Siegermächte und die sich abzeichnende erneute Aufteilung der Schweiz, rückten die Souveräne im Sommer 1814 näher zusammen.

Der neue Bundesvertrag wurde am 9. September 1814 verabschiedet und trat am 7. August 1815 in Kraft. Der Vertrag galt zwischen den 22 souveränen Kantonen der hier erstmals so genannten Schweizerischen Eidgenossenschaft. Der Bundesvertrag bestand aus 15 Artikeln und sicherte die gleichberechtigte Freiheit der Kantone. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 11.09.2008, 12:45 Uhr