Panorama

... 57 Jahren: Schweizer Frauen dürfen immer noch nicht wählen

Von Elke Koch. Aktualisiert am 30.09.2008

Am 20. September 1951 lehnte der Ständerat erneut das Frauenstimmrecht ab.

Zeittafel des Frauenstimmrechts.


Alle durften sie. In Griechenland, Italien, Deutschland und auch in der Türkei hatten Frauen das aktive, sowie auch das passive Wahl- und Stimmrecht bis 1951 bereits durchgesetzt. Nicht aber die Frauen in der Schweiz, obwohl sich mit Beginn der Französischen Revolution 1789 eine Frauenrechtsbewegung massiv dafür eingesetzt hatte.

Anfang des 20. Jahrhunderts schlossen sich viele Frauen einer der beiden wichtigsten Frauenvereine für das Frauenstimmrecht an. Zum einen dem «Bund Schweizerischer Frauenvereine» unter der Leitung von Helene Mülinen und zum anderen dem «Schweizerischen Verband für Frauenstimmrecht». Beide Verbände kämpften über Jahrzehnte für ihr Recht, so dass es in den Räten immer wieder besprochen wurde. Als es 1951 wieder um eine Abstimmung über das Frauenwahlrecht im Ständerat ging, wurde dieses abgelehnt, was nicht minder am Schreiben des «Schweizerischen Frauenverbands gegen das Frauenstimmrecht» lag mit dem Inhalt «... Wir glauben nicht, dass unser Land politisierende Frauen braucht, sondern Mütter, leibliche und geistige Mütter, die mithelfen, dass Hass und Misstrauen überwunden werden...»

Nach 123 Jahren Kampf, im Jahr 1971, konnten die Schweizer Frauen einen grossen Sieg erringen. Zum ersten Mal seit der ersten Bundesverfassung von 1848 durften Frauen aktiv an politischen Entscheiden mitstimmen. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 30.09.2008, 09:16 Uhr