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«Als hätte sich die Verteidigung von amerikanischen Krimis inspirieren lassen...»
Interview: Martin Sturzenegger. Aktualisiert am 09.09.2011 136 Kommentare
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Findet die Verteidigung «mässig gut»: Anwalt Valentin Landmann. (Doris Fanconi)
Zur Person
Valentin Landmann (60) hatte eine grosse juristische Karriere vor sich, als er in Hamburg seine fast fertige Dissertation in den Reisswolf steckte. Der Grund: Der Büchermensch hatte auf der Reeperbahn die Faszination des Milieus kennen gelernt. Zurück in Zürich wurde Landmann berühmt als Rotlichtanwalt und Hausjurist der Motorradgang Hells Angels.
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Herr Landmann, wie nahmen sie die ersten zwei Tage des Prozesses wahr?
Die Karten sind verteilt und heute wird aufgedeckt. Klägerinnen wie Angeklagter verharrten bis zuletzt auf ihren Positionen. Die Verteidigung von Hirschmann argumentierte folgendermassen: Alle lügen, ausser Hirschmann. Das ist meiner Meinung nach nur eine mässig gute Verteidigung.
Was hat sie falsch gemacht?
Die Tatsache, dass Hirschmann alles abstreitet, macht ihn nicht glaubwürdiger. Zudem hat die Verteidigung den Staatsanwalt, der als sehr erfahren und versiert gilt, als korrumpiert und Hirschmann als Medienopfer dargestellt. Diese offensive Taktik erweckt bei mir den Eindruck, als habe sich die Verteidigung von amerikanischen Krimis inspirieren lassen. Sie kam insgesamt recht ärmlich daher.
Wie wären sie als Verteidiger vorgegangen?
Es ist das gute Recht von Hirschmann alles abzustreiten. Man muss sich aber fragen, ob es in seinem Fall eine gute Taktik ist. Die Anklägerinnen kommen nicht unglaubwürdig daher. Kommt es zu einem Urteil, könnte es genau deswegen härter ausfallen. Und möchte Hirschmann das Urteil weiterziehen, dann hat er mit dieser Abstreit-Taktik die Chancen auf einen Erfolg verkleinert.
Hirschmann hat immerhin eingeräumt, dass er auch schon Frauen geohrfeigt habe und unter Alkoholeinfluss aggressiv reagieren könne?
Das sind Umstände, die mildernd auf sein Urteil wirken könnten. Ebenso die leichtlebige Atmosphäre, in der sich Hirschmann in der Vergangenheit bewegte, die geradezu zum Rumschäkern verführt. Das alles werden die Richter ins Urteil miteinbeziehen müssen.
Der Staatsanwalt fordert eine unbedingte Freiheitsstrafe von vier Jahren. Halten sie dies für angemessen?
Ja, das entspricht etwa dem, was ich erwartet habe.
Fünf Anklagepunkte werden Hirschmann angelastet: Sexuelle Nötigung, sexuelle Handlungen mit einem Kind, Körperverletzung, Nötigung und Tätlichkeiten. Welche Anschuldigung lastet dabei am schwersten?
Sexuelle Nötigung und sexuelle Handlungen mit einem Kind. Dagegen wirken die anderen Anklagepunkte wie Kavaliersdelikte.
Was spricht überhaupt noch für Hirschmann?
Nicht viel. Am schwersten wiegt die Tatsache, dass gleich mehrere Zeuginnen mit ähnlichen Aussagen gegen Hirschmann aussagen. Das Gericht könnte dies als Killerkriterium für eine Verurteilung anführen.
Mehrere Klägerinnen fordern Genugtuungen und Entschädigungen im fünfstelligen Bereich. Könnte Geld bei der Anklage eine Rolle gespielt haben?
Wäre es nur eine Anklägerin gewesen, dann müsste dieses Argument sehr genau geprüft werden. Allerdings sinkt bei steigender Anzahl der Anklägerinnen auch die Wahrscheinlichkeit, dass Geld als Motivation gedient haben könnte. Andernfalls müsste man genau prüfen, ob es sich um einen Komplott gegen Hirschmann handeln könnte. Ich glaube allerdings nicht, dass die Opfer sich untereinander abgesprochen haben.
Bei den Anschuldigungen steht meist Aussage gegen Aussage. Für wie stichhaltig halten Sie die Beweise der Opfer?
Der beste Beweis sind die Aussagen der Zeuginnen selbst. Alles was noch dazukommt, seien es Fotos oder Tonbandaufnahmen, dient bloss noch als Zugabe.
Wie nahmen sie Hirschmann während des Prozesses wahr?
Dass er nervös auftrat, ist absolut nachvollziehbar und ist nicht weiter zu werten. Für ihn steht immerhin eine öffentliche Stellung auf dem Spiel.
Ein Forensiker der Universitätsklinik in Zürich attestiert Hirschmann eine schwere Persönlichkeitsstörung. Inwiefern könnte sich dies mildernd auf das Urteil auswirken?
Die Abschwächung einer allfälligen Verurteilung wäre denkbar, doch dafür müsste ein nachweisbarer Kausalzusammenhang zur Tat bestehen. Dieser dürfte wohl eher im Alkoholkonsum von Hirschmann, denn in einer Störung der Persönlichkeit zu finden sein.
Kommt es heute zu einem Urteil – wie wird es ausfallen?
Ich habe den Eindruck, dass es für Hirschmann nicht gut ausgehen wird. Die Verteidigung hat meiner Meinung nach alle Trümpfe verspielt, die sie noch gehabt hätte. Dabei bleibt festzuhalten: Hirschmann ist kein Monster, sondern ein Sunnyboy, der die Grenzen überschritten hat. Ich denke es kommt zu einer Verurteilung.
Einer der Anwälte fordert, dass Hirschmann direkt nach einem allfälligen Urteil in Haft genommen werden soll, weil er befürchtet, er könnte sich ins Ausland absetzen.
Diese Forderung ist fehl am Platz. Eines muss man Hirschmann lassen: Er ist hingestanden und hat sich den Richtern gestellt. Dafür soll er nicht zusätzlich bestraft werden. Käme es zu einer Verurteilung, würde er vermutlich den Fall an die nächste Instanz weiterziehen. Als Schweizer Bürger besteht für Hirschmann zudem die Chance, seine Strafe in einer offenen Anstalt zu absolvieren.
Was heisst das genau?
Hirschmann könnte sich immerhin tagsüber frei auf dem Areal bewegen und es würde ihm Urlaub gewährt.
Schlimm genug für jemand, der sich gewohnt ist, übers Wochenende mit dem Privatjet zu verreisen.
Die Verteidigung entschied sich für eine Frontaltaktik – ähnlich derjenigen eines Johann Schwenn im Fall Kachelmann - einfach nur schlechter und dafür muss Hirschmann jetzt wahrscheinlich büssen. Zusammenfassend kann gesagt werden: Carl Hirschmann hätte besser auf die Dienste eines Callgirls zurückgegriffen. Das wäre für ihn letztendlich günstiger gekommen. Das Rotlicht-Millieu bietet inzwischen einen vielfältigen Service an, der auch die Bedürfnisse eines Hirschmanns abgedeckt hätte. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 09.09.2011, 06:33 Uhr
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136 Kommentare
Wahrscheinlich hatte die 15-jährige nur ihr Abo zuhause vergessen, durfte nicht in den VBZ-Bus steigen und landete daher bei Hirschmann. Kurz zuvor lungerte dieser noch am Bahnhof Winterthur rum und erlegte Freiwild. Eigentlich wollte er schon früher nach Hause, aber seine Limousine wurde von Ruth Genner missbraucht. Die wichtigsten Ereignisse der Woche auf den Punkt gebracht. Antworten
Der ganze Prozess ist so peinlich und zeigt dass wir in Züri immer noch die Provinz in den Knochen haben. Alles ist auf Servalatpromi-Niveau: Die Medienberichterstattung, der Angeklagte grössenwahnsinnige Nichtsnutz, die "unschuldigen" "promigeilen" Öpferchen die noch dick Kohle machen wollen und die kleingeistigen Kommentare, die immer noch Recht und Gerechtigkeit verwechseln. Zwingli Lebt! Antworten
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