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Berlusconi in den Fängen von Rubygate
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Der Prozess gegen Italiens Ex-Regierungschef Silvio Berlusconi in der sogenannten Rubygate-Affäre vor einem Mailänder Strafgericht kann fortgesetzt werden. Das Verfassungsgericht des Landes wies am Dienstag einen Antrag des Parlaments zurück, dem Strafgericht den Fall zu entziehen.
Berlusconi muss sich seit April 2011 wegen Begünstigung der Prostitution Minderjähriger und Amtsmissbrauch vor Gericht verantworten. Die Verfassungsrichter mussten klären, ob der Fall dem Mailänder Gericht entzogen und einem sogenannten speziellen Ministergericht übertragen wird, wie es das Parlament forderte. Die Richter hörten Vertreter beider Seiten an – und gaben nach Beratungen grünes Licht für eine Fortsetzung des seit 6. April laufenden Prozesses.
Die Argumente zugunsten Berlusconis hatten die Mailänder Staatsanwälte «lächerlich» genannt. Der von der damaligen Mitte-Rechts-Regierung Berlusconis beherrschten Abgeordnetenkammer gehe es allein darum, den «Cavaliere» vor der Justiz zu schützen.
Mubaraks Nichte
Das italienische Unterhaus, in dem Abgeordnete von Rechtsparteien in der Mehrheit sind, hatte das Verfassungsgericht im vergangenen April angerufen. Das Verfassungsgericht liess den Einspruch im Juli zu, im September stellte sich der Senat hinter die Forderung des Abgeordnetenhauses. Der Prozess gegen Berlusconi war aber in der Zeit fortgesetzt worden.
Berlusconis Anhänger bestreiten, dass der damalige Regierungschef sein Amt missbraucht habe, als er im Mai 2010 die Mailänder Polizei anrief, um die wegen Diebstahls festgenommene Marokkanerin Karima el Mahrough alias Ruby Rubacuore freizubekommen. Nach Ansicht der Abgeordneten war Berlusconi damals tatsächlich überzeugt, dass die junge Frau wie behauptet die Nichte des damaligen ägyptischen Präsidenten Hosni Mubarak sei.
Verfahren wäre wohl versandet
Die Mailänder Staatsanwaltschaft wirft Berlusconi neben Amtsmissbrauch zudem vor, 2010 die damals minderjährige Nachtclub-Tänzerin bei Partys in seiner Villa in Arcore mehrfach für Sex bezahlt zu haben. Sowohl Berlusconi als auch die Tänzerin weisen dies zurück. Im Falle einer Verurteilung drohen Berlusconi wegen dieses Straftatbestandes drei Jahre Haft.
Hätte das Verfassungsgericht dem Mailänder Gericht die Zuständigkeit entzogen, wären alle bislang von der Mailänder Staatsanwaltschaft gesammelten Beweise wie Zeugenaussage oder Abhörprotokolle von Telefonaten nicht länger gültig gewesen. Zudem hätte das Parlament grünes Licht für einen Prozess gegen Berlusconi vor dem extra zusammengestellten Ministergericht geben müssen – was angesichts der rechten Mehrheit unwahrscheinlich gewesen wäre. (rub/AFP)
Erstellt: 14.02.2012, 21:04 Uhr
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