Panorama

«Blick» hat Privatsphäre von Martin Suters totem Sohn verletzt

Aktualisiert am 16.02.2010

Der «Blick» hat die Privatsphäre der Beteiligten verletzt, als er über den Tod von Martin Suters Sohn berichtete und als er Sexbilder einer Gemeindeangestellten abdruckte.

Hat vom Schweizer Presserat Recht bekommen: Autor Martin Suter.

Hat vom Schweizer Presserat Recht bekommen: Autor Martin Suter.
Bild: Keystone

Dies hält der Presserat fest. In Suters Fall prangert er die «Plünderung einer Grabstätte» an. «Drama um Star-Autor Suter: Sohn erstickt! Toni (3) verschluckte sich beim Essen» - mit dieser Schlagzeile berichtete der «Blick» am 2. September 2009 über den Tod des Adoptivsohns von Schriftsteller Martin Suter. Das Hauptbild auf der Frontseite war ein Foto des Kindes, das seine Eltern auf das Grab gestellt hatten.

Der Presserat hat nun eine Beschwerde Suters gutgeheissen, wie er am Dienstag mitteilte. Der Autor sei zwar eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens, doch Martin Suter habe seine Familie stets als geschützten Teil seiner Privatsphäre angesehen und nur wenig darüber mitgeteilt.

Der Presserat kritisiert den «Blick» insbesondere dafür, dass er das private Foto auf dem Grab reproduzierte und an die deutsche Zeitung «Bild» und deren Online-Ausgabe weiterverkaufte. Die Eltern des Kindes hatten erst nach der Beerdigung eine Todesanzeige aufgegeben, weil sie einen Medienrummel vermeiden wollten.

Aufgrund dieser Anzeige hat der «Blick» das Grab gesucht und fotografiert. Der Presserat hält nun fest, eine Todesanzeige sei «keine Lizenz zur publizistischen Plünderung einer Grabstätte».

Sado-Maso: «In krasser Weise» Privatsphäre verletzt

Im Falle einer jungen Frau, die als Gemeindeangestellte arbeitet und sich in ihrer Freizeit in Sado-Maso-Posen ablichten lässt, ist die Boulevardzeitung nicht weniger zimperlich vorgegangen. «Sado-Maso im Sozialamt» titelte der «Blick» und druckte Fotos der Frau als Sex-Sklavin ab.

Der «Blick» hatte die Bilder vom Internet heruntergeladen. Die Redaktion verpixelte zwar das Gesicht der Frau, nannte aber ihren Vornamen sowie die Gemeinde und die private Website mit den Fotos. «Der Blick hat damit in krasser Weise die Privatsphäre der Frau verletzt», stellt der Presserat in seiner Stellungnahme vom Dienstag fest. Er hat eine entsprechende Beschwerde gutgeheissen.

Denn die Frau sei durch den Bericht auch über ihr nächstes Umfeld hinaus erkennbar geworden, während sie auf dem Internet unter einem Pseudonym aufgetreten sei. Für den Presserat gibt es «keinerlei öffentliches Interesse», solche Fotos einer privaten Website abzudrucken und damit einem grösseren und ganz anderen Publikum zugänglich zu machen. (tan/sda)

Erstellt: 16.02.2010, 11:45 Uhr

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