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Borers böser Blick gegen den «Blick»

Der Ex-Botschafter und die Boulevardzeitung können es einfach nicht zusammen: Nach der Berlin-Affäre droht dem «Blick» erneut ein Streit mit Thomas Borer.

«Ich weise seit Jahren darauf hin, dass ich grossen Wert auf die Respektierung meiner Persönlichkeitsrechte lege»: Thomas Borer.

«Ich weise seit Jahren darauf hin, dass ich grossen Wert auf die Respektierung meiner Persönlichkeitsrechte lege»: Thomas Borer.
Bild: Keystone

Die Boulevardzeitung schrieb vor einer Woche, Thomas Borer habe die Polizei in seine Villa gerufen, und zitierte einen anonymen Informanten, der behauptet, Borers Frau Shawne sei «ausgeflippt». Der «Blick» schrieb weiter, dass Borers Frau vor acht Jahren in Berlin schon einmal die Polizei gerufen habe. Weil er seine Ordonnanzwaffe nicht gemeldet habe, sei damals ein Verfahren ­gegen Borer eröffnet worden. «Der Bericht verstösst eindeutig gegen die Persönlichkeitsrechte meines Mandanten», sagt Borers Anwalt Peter Bratschi gegenüber der «SonntagsZeitung». Er habe ihm empfohlen, gegen Ringier zu klagen. Im Gespräch mit dem Blatt gibt sich der Ex-Botschafter entschlossen. «Ich weise seit Jahren darauf hin, dass ich grossen Wert auf die Respektierung meiner Persönlichkeitsrechte lege», sagt Borer. «Ich werde sie wenn nötig auch rechtlich durchsetzen.»

Beim «Blick» reagiert man gelassen. «Wir sehen das Persönlichkeitsrecht von Herrn Thomas Borer in unserem Artikel vom 12. März nicht tangiert», sagt Sprecher Stefan Hackh gegenüber dem «Sonntag».

2002 hatte der «SonntagsBlick» über eine angebliche Sex-Affäre des damaligen Botschafters in Berlin berichtet und musste Borer dafür viel Geld zahlen. Damals am Artikel beteiligt: Ralph Grosse-Bley, seit vorgestern «Blick»-Chefredaktor.

(cpm)

Erstellt: 21.03.2010, 07:41 Uhr

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