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Caroline: Zwei Ohrfeigen - «eine für das Licht und eine für die Musik»

Aktualisiert am 13.01.2010

Prinzessin Caroline von Hannover hat vor dem Landgericht Hildesheim im Körperverletzungs-Prozess gegen ihren Mann Ernst August Prinz von Hannover als Zeugin ausgesagt.

1/5 Caroline und ihr «Prügelprinz»: Es ist nicht das erste Mal, dass Ernst August von Hannover Probleme bekommt, weil er gegenüber Drittpersonen handgreiflich wurde.
Archivbild: Keystone

   

Die 52-jährige Monegassin bestätigte seine Darstellung der Auseinandersetzung auf der kenianischen Ferieninsel Lamu vor zehn Jahren. Er habe den Mann zwei Mal geohrfeigt, danach sei dieser mit dem Boot abgefahren. Der Disco-Betreiber Josef Brunlehner wirft Ernst August dagegen vor, ihn gemeinsam mit anderen zusammengeschlagen zu haben.

Als Angeklagter ist er nur am ersten Verhandlungstag im Juni 2009 aufgetaucht. In Monaco wurde er schon seit Monaten nicht mehr in der Öffentlichkeit gesehen; nach Medienberichten ist die Ehe in einer Krise. Vor kurzem war der 55-Jährige mit einer anderen Frau in einem thailändischen Urlaubsort fotografiert worden.

Unauffällige Kleidung

Prinzessin Caroline erschien in unauffälliger Kleidung vor Gericht; sie trug einen hellbraunen Mantel über einer schwarzen Hose. Die Sicherheitsvorkehrungen für den öffentlichen Auftritt der Prinzessin wurden nach Angaben des Gerichts mit dem monegassischen Botschafter in Deutschland abgestimmt. Auf dessen Wunsch mussten die zahlreichen Medienvertreter mindestens drei Meter Abstand zu Caroline einhalten.

Ernst August hatte sich am 14. Januar 2000 über Disco-Lärm auf der Ferieninsel geärgert. Seine Frau sagte, sie seien nach dem Dinner auf der Terrasse ihres Hotels gewesen. Brunlehner sei mit einem Boot am Strand eingetroffen - etwa 15 Meter von ihnen entfernt. Ernst August sei zu ihm hinunter gegangen. Caroline sagte, sie wisse nicht, was Brunlehner gesagt habe. Sie habe gesehen, wie ihr Mann ihm zwei Ohrfeigen gegeben und gesagt habe: «Eine für das Licht und eine für die Musik». Der Geschlagene habe getaumelt und sei dann zum Boot gerannt, in dem zwei Personen warteten, und sei damit weggefahren.

Das Landgericht Hannover war davon ausgegangen, dass Ernst August einen Schlaggegenstand benutzte, und verurteilte ihn 2004 deswegen wegen gefährlicher Körperverletzung zu 445.000 Euro Geldstrafe. Nachdem diese rechtskräftig geworden war, erwirkte der Adelige ein Wiederaufnahmeverfahren. Seine Frau Caroline hatte schon darin im August 2008 seine Darstellung bestätigt. Daraufhin setzte das Gericht den neuen Prozess in Hildesheim an. (ddp)

Erstellt: 13.01.2010, 13:59 Uhr

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