Panorama

«Das Opfer wird wieder zum Opfer»

Aktualisiert am 26.10.2009

Sie wolle nur noch in Ruhe gelassen werden, sagt der Anwalt von Samantha Geimer. Wegen des Medienrummels gehe es ihr schlecht. Die Amerikanerin fordert erneut Gnade für Roman Polanski, der sie vergewaltigt hatte.

Ihre Schicksale sind miteinander verbunden: Samantha Geimer und Roman Polanski.

Ihre Schicksale sind miteinander verbunden: Samantha Geimer und Roman Polanski.
Bild: Keystone

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Das Opfer der sexuellen Übergriffe von Roman Polanski im Jahre 1977, Samantha Geimer, hat erneut die Einstellung des Strafverfahrens gegen den Filmregisseur gefordert. Die US-Bürgerin beantragte bei der kalifornischen Justiz die Einstellung des Verfahrens gegen den Regisseur, wie aus Justizunterlagen in Los Angeles hervorging. Geimers Anwälte begründeten den Antrag mit der gesundheitlichen Belastung, die der Medienrummel um den Fall Polanski für seine Mandantin darstelle.

Geimer und ihre Familie würden von Journalisten geradezu «gejagt», heisst es in dem Antrag. Das Telefon stehe nicht mehr still, ihr Haus sei nicht mehr vor Eindringlingen sicher. «Das Opfer wird wieder zum Opfer», heisst es in dem Antrag. «Sie will in Ruhe gelassen werden, wird aber nicht in Ruhe gelassen. «Der Wirbel um ihre Person wirke sich auch auf Geimers Berufsleben aus, heisst es weiter. Es bestehe die «reale Gefahr», dass sie bei einem Fortgang des Polanski-Verfahrens ihren Arbeitsplatz verliere.

Beschwerde schliesst neues Haftentlassungsgesuch aus

Der 76-jährige Regisseur sitzt weiterhin im Kanton Zürich in Auslieferungshaft, nachdem das Bundesstrafgericht in Bellinzona seine Haftentlassung abgelehnt hatte. Ob er den Fall vor Bundesgericht zieht, ist weiterhin offen.

Sollte Polanski die ihm vom Bundesstrafgericht verweigerte Haftentlassung ans Bundesgericht weiterziehen, bleibt vorerst kein Raum für ein neues Haftentlassungsgesuch. Das Bundesamt für Justiz (BJ) würde in diesem Fall nicht darauf eintreten. Wie BJ-Sprecher Folco Galli am Montag auf Anfrage der SDA bestätigte, entspricht es der gängigen Praxis des BJ, auf ein erneutes Haftentlassungsgesuch grundsätzlich nicht einzutreten, solange über ein früheres nicht rechtskräftig entschieden ist.

Weiteres Vorgehen unbekannt

Dasselbe würde laut Folco Galli gelten, wenn Polanski ein erneutes Entlassungsgesuch innert der noch laufenden Rechtsmittelfrist von 10 Tagen erheben würde, ohne ausdrücklich seinen Verzicht auf einen Weiterzug ans Bundesgericht zu erklären.

Bisher war von Polanski-Anwalt Lorenz Erni nicht in Erfahrung zu bringen, welchen Weg er einschlagen wird. Das Bundesstrafgericht hatte vergangene Woche Polanskis Beschwerde gegen den Auslieferungshaftbefehl abgewiesen. Das Gericht bejahte bei Polanski eine hohe Fluchtgefahr und - motivation. Die angebotene Kaution in Form der Beschlagnahme seines Gstaader Chalets erachteten die Richter in Bellinzona als nicht gesetzeskonform. Polanski wurde gleichzeitig die Möglichkeit aufgezeigt, beim BJ ein neues Haftentlassungsgesuch mit dem Angebot einer gültigen Kaution, etwa einer Bankgarantie, einzureichen.

Maximal zwei Jahre

Am Donnerstagabend traf beim BJ das offizielle Auslieferungsersuchen der USA ein. Aus diesem geht hervor, dass Polanski wegen Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen in den USA maximal zwei Jahre Gefängnis drohen. Polanski hatte 1977 Sex mit der damals 13-jährigen Samantha Geimer gehabt. (vin/sda/ap)

Erstellt: 26.10.2009, 22:40 Uhr

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