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Der Heilige von Texas muss wegen eines Joints vorsingen
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Der grosse Troubadour und Nationalheilige der Texaner rollte durch die Halbwüste des Landkreises Hudspeth im Westen von Texas. Wahrscheinlich war ihm langweilig zumute inmitten der Leere, beträgt die Bevölkerungsdichte dort doch nur 0,3 Personen pro Quadratkilometer. Und vielleicht zündete sich Willie Nelson deshalb in seinem Tourbus im vergangenen November einen Joint an, indes draussen die Einöde vorbeiflog.
Was immer ihn zum Inhalieren bewogen haben mag – die umnebelte Fahrt des Barden endete jäh, nachdem ein Polizist des Landkreises den Bus stoppte. Als der Cop die Tür öffnete, stieg ihm der Geruch von Marihuana in die Nase, worauf das Gefährt umgehend durchsucht wurde. Prompt förderte die olfaktorische Spurensuche rund 6½ Unzen oder 182 Gramm Marihuana zutage, eine durchaus bedenkliche Menge in Texas. Immerhin war weiland ein Freund des Hanfs in der Stadt Tyler zu 35 Jahren Gefängnis verurteilt worden, nachdem er mit 112 Gramm erwischt worden war. Zwar wurde Nelson gegen Kaution freigelassen, doch drohte dem Barden eine einjährige Haftstrafe. Als texanischem Nationalheiligen wurde ihm jedoch eine Extrawurst gebraten, dies erst recht, als sich C. R. «Kit» Bramblett, der Ankläger des Kreises Hudspeth, als grosser Fan des Countrysängers outete.
Verschwundenes Kraut
Zuerst verständigten sich Staatsanwalt und Sheriff darauf, einen Teil des konfiszierten Krauts wundersam verschwinden zu lassen. Wer in Texas weniger als 3 Unzen oder 84 Gramm Marihuana bei sich trägt, muss nur mit einer geringen Strafe rechnen. Der Sheriff und er, scherzte Bramblett, hätten einen Teil des nelsonschen Hanfs «geraucht», auch sei viel Verpackungsmaterial dabei gewesen. Die Justiz habe daher nur über 3 Unzen zu richten, weshalb Willie Nelson lediglich eine Geldstrafe von 100 Dollar sowie die Gerichtskosten in Höhe von 278 Dollar zu entrichten habe.
Allerdings verlangt der zuständige Kreisrichter, der Entertainer müsse persönlich im Gericht erscheinen, um dort seine Kunst unter Beweis zu stellen. Willie, so Richter und Staatsanwalt, solle gefälligst einen Song aus seinem reichhaltigen Repertoire vortragen, am besten seinen Megahit «Blue Eyes Crying in the Rain». Womit einmal mehr der Beweis erbracht wäre, dass bei Promis und Celebritys nicht mit der gleichen Elle gemessen wird wie bei Durchschnittsbürgern wie du und ich.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 29.03.2011, 08:33 Uhr
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