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Die wichtigsten Akteure im Kachelmann-Prozess

Aktualisiert am 30.05.2011 2 Kommentare

Nach 43 Verhandlungstagen wird das Landgericht Mannheim am 31. Mai das Urteil gegen den mutmasslichen Vergewaltiger Jörg Kachelmann verkünden. Ein Überblick über die zentralen Figuren.

1/8 Bald wird das Urteil gefällt: Der Moderator Jörg Kachelmann vor der Mannheimer Justizvollzugsanstalt.
Bild: Keystone

   

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Jörg Kachelmanns Karriere

Jörg Kachelmanns Karriere
Die eindrückliche Karriere des Wetterunternehmers und Moderators.

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Jörg Kachelmann: Seit fast neun Monaten schweigt Jörg Kachelmann vor Gericht. In den Verhandlungspausen plaudert der 52-jährige Schweizer dagegen gewohnt locker mit seinen Anwälten. Seiner Pflichtverteidigerin Andrea Combé hilft er galant in die Robe. Der Gründer des Wetterdienstes Meteomedia, den viele Fernsehzuschauer als sympathischen und etwas chaotischen Moderator kennen, hat in Deutschland die Wettervorhersage umgekrempelt. 2002 übernahm Kachelmann in der ARD die Sendung «Das Wetter im Ersten». Locker und manchmal flapsig erklärte der Journalist die an- und abziehenden Fronten und machte den Wetterbericht zur Mini-Unterhaltungsshow.

«Sabine W.»: Die Radiomoderatorin, die in den Medien oft «Sabine W.» genannt wird (manchmal aber auch «Simone W.» oder «Silvia May») war elf Jahre lang die Geliebte von Jörg Kachelmann. Sie beschuldigt den Moderator, er habe sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. Im Verfahren tritt sie als Nebenklägerin auf. Nachdem sie zum Prozessauftakt überraschenderweise vor Gericht erschienen war, blieb sie den Verhandlungen grösstenteils fern – was völlig normal ist, da sie selbst auch als Zeugin aussagte. Zu den Plädoyers erschien die 38-Jährige wieder vor Gericht. Sichtlich angespannt verfolgte sie die Schlussvorträge, mit dem Rücken zum Publikum sitzend, das Gesicht meist hinter den blonden Haaren verborgen.

Michael Seidling: Der 60-Jährige ist Vorsitzender Richter der fünften Grossen Strafkammer des Landgerichts Mannheim. Es ist nicht sein erster grosser Prozess: 2003 verurteilte er den ehemaligen Flow-Tex- Boss Manfred Schmider wegen einem der grössten Betrugsfälle der Nachkriegsgeschichte zu elfeinhalb Jahren Haft. Dennoch machte Seidling nicht immer den souveränsten Eindruck. Etwa als er sich zunächst kategorisch weigerte, «Sabine W.» über ein Zeugnisverweigerungsrecht zu belehren und es dann unter dem Eindruck eines Befangenheitsantrags doch tat.

Daniela Bültmann: Die 45 Jahre alte Richterin ist Berichterstatterin im Verfahren gegen Kachelmann. Das heisst: Sie wird den Urteilsentwurf schreiben. Bei der Befragung von Zeugen und Sachverständigen fragte Bültmann meist sehr detailliert nach – Verteidiger Schwenn unterstellte ihr jedoch, sie würde vor allem nach Anhaltspunkten suchen, die gegen Kachelmann sprechen könnten.

Joachim Bock: Der 44 Jahre alte Jurist ist Beisitzer in dem Verfahren. Immer wieder griff er ein, um die Wogen zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu glätten. Attacken von Kachelmann-Anwalt Schwenn entgegnete er meist gelassen, konnte aber auch deutlich werden. «Ich rede, und nicht die Verteidigung», sagte er zum Anwalt am 38. Verhandlungstag. «Jetzt sind Sie mal still, Herr Oltrogge», fuhr er Staatsanwalt Oltrogge ein anderes Mal an. Deutlich kritisierte Bock auch die bezahlten Medienauftritte von Zeuginnen. Dies sei «dem Respekt vor dem Gerichtsverfahren nicht angemessen».

Johann Schwenn: Es war eine der grossen Überraschungen des Prozesses: Ende November trennte sich Kachelmann von seinen Anwälten Reinhard Birkenstock und Klaus Schroth und mandatierte Johann Schwenn. Der 64-Jährige Staranwalt ging sofort auf Konfrontationskurs: Die Staatsanwälte nannte er «um einiges verdächtiger als Herr Kachelmann», den Therapeuten des mutmasslichen Opfers bezeichnete er als «Scharlatan», er beantragte, die Redaktionen der Zeitschriften «Bunte» und «Focus» zu durchsuchen, weil er eine Medienkampagne vermutet. Gelegentlich rügte er die Richter, wenn sie seiner Meinung nach einen unpassenden Gesichtsausdruck machten.

Andrea Combé: Die Pflichtverteidigerin begleitet Jörg Kachelmann seit Prozessbeginn. Von seinem Anwaltswechsel blieb sie unberührt. Im Kachelmann-Prozess überliess sie Wahlverteidiger Johann Schwenn meist das Wort. Bei den Plädoyers hatte die 52-Jährige aber das erste Wort. Bundesweit bekannt wurde die Heidelbergerin unter anderem mit der Verteidigung des «Bombenlegers von Viernheim», der im August 2009 zwei Wohnhäuser mit Sprengsätzen angegriffen hatte. Die Strafprozessordnung schreibt vor, dass ein Angeklagter ab einer bestimmten Schwere des Tatvorwurfs in jedem Fall einen Pflichtverteidiger erhält – auch zusätzlich zu einem Wahlverteidiger.

Lars-Torben Oltrogge: Der 36 Jahre alte Staatsanwalt mit der markanten Lockenmähne vertritt die Anklage. Im Prozess übernimmt er auf der Seite der Anklage weitgehend die Verhandlungsführung. Oltrogge gilt als guter Jurist, als hartnäckig und entscheidungsfreudig. Angriffe der Verteidigung pariert er meist souverän. Im Gerichtssaal klingt er mitunter recht scharf – was allerdings auch an seiner hohen Stimmlage liegen dürfte. Im persönlichen Gespräch wirkt Oltrogge sehr reflektiert; insgesamt lässt er aber keinen Zweifel daran, dass er von der Schuld Kachelmanns überzeugt ist.

Oskar Gattner: Der erfahrene Oberstaatsanwalt ist Oltrogges Vorgesetzter, überlässt ihm aber weitgehend die Verhandlungsführung. Der 61-Jährige wirkt ruhig und umgänglich. Im Prozess allerdings liess er sich von Kachelmanns Verteidiger Schwenn provozieren. So bezeichnete Schwenn die Staatsanwälte als «um einiges verdächtiger als Herr Kachelmann» und nannte sie «Tatverdächtige». Irgendwann platzte Gattner der Kragen; mit wutrotem Kopf keilte er zurück: «Sie können hier nicht von Ihrem Recht auf Narrenfreiheit Gebrauch machen!»

Thomas Franz: Er ist der Anwalt von Kachelmanns Ex-Geliebter, die als Nebenklägerin auftritt. Franz agiert im Gerichtssaal äusserst zurückhaltend. Es ist nicht aufgefallen, dass er bei den öffentlichen Vernehmungen auch nur eine Frage gestellt hätte. Allenfalls beantragte er bei Befragungen von Zeugen und Gutachtern den Ausschluss der Öffentlichkeit, um die Intimsphäre seiner Mandantin zu schützen. Franz ist als Anwalt auf die Vertretung von Opfern vor Gericht spezialisiert. (wid/sda)

Erstellt: 30.05.2011, 21:13 Uhr

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2 Kommentare

Hans Iseli

30.05.2011, 22:08 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Wenn ein Mörder mit der rauchenden Pistole beim Ausrauben seines Opfers angetroffen ist, bezeichnet ihn die Presse als mutmasslicher Täter.
Wenn ein völlig unbescholtener Mann ohne Beweise von einer rachsüchtigen Ex angeklagt wird, ist er auch ein mutmasslicher Täter. Mutmasslich heisst ja wahrscheinlich. Und das ist im Falle Kachelmann schon starker Tobak!
Antworten


Mark Spencer

30.05.2011, 23:33 Uhr
Melden

Das Urteil wird morgen gefällt, richtig. Und anschliessend wird eine von beiden Parteien in Berufung gehen. Wahrscheinlich die Partei des Angeklagten, das ist so gut wie sicher. Der Fall Kachelmann wird uns also noch eine ganze Weile lang beschäftigen. Antworten



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