Panorama

Fall Polanski: Spekulationen um Tipp aus der Schweiz

Aktualisiert am 29.09.2009

Die US-Justiz konnte den internationalen Haftbefehl nur deshalb rechtzeitig erlassen, weil sie vorgängig über Roman Polanskis Zürich-Reise informiert war. Immer mehr deutet darauf hin, dass der Tipp aus der Schweiz kam.

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Ihm drohte immer bei Einreise in die USA Gefängnis: Roman Polanski. Jetzt wurde er in der Schweiz verhaftet. Der Regisseur erschuf internationale Leinwand-Klassiker, darunter «Ekel» (1965 mit Catherine Deneuve), «Tanz der Vampire» (1967), «Rosemary's Baby» (1968), «Chinatown» (1974), «Frantic» (1988) und 2002 der Alterserfolg «Der Pianist».
Bild: Keystone

   

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Die Verhaftung von Roman Polanski in der Schweiz ist ungewöhnlich, nachdem der Regisseur den Sommer in seinem Haus in Gstaad verbrachte. Auch in früheren Jahren reiste Polanski in die Schweiz ein, ohne eine Festnahme befürchten zu müssen. Offenbar verpassten es die US-Behörden immer, rechtzeitig einen Haftbefehl zuhanden der Schweizer Justiz- und Polizeibehörden zu stellen.

Bei der jüngsten Schweiz-Reise von Polanski war es anders: In der letzten Woche traf der Haftbefehl aus den USA in Bern ein. Über die Teilnahme von Polanski am Zürcher Filmfestival war zuvor ausführlich berichtet worden. Im Haftbefehl sollen die amerikanischen Behörden laut der «Neuen Zürcher Zeitung» die Flugnummer und die Ankunftszeit von Polanski in Kloten mitgeteilt haben. Aufgrund dieser Informationen verhaftete die Kantonspolizei Zürich den Regisseur, der ans Filmfestival gehen wollte und geehrt werden sollte.

Eintrag in Fahndungssystem

Die US-Behörden konnten nun rechtzeitig den Haftbefehl erlassen, weil sie vorgängig über den Aufenthaltsort von Polanski informiert waren. Laut einem Bericht der NZZ, der sich auf Gerüchte in Bundesbern stützt, könnte der entscheidende Hinweis an die US-Behörden aus der Schweiz gekommen sein. Möglicherweise habe ein Angehöriger eines kantonalen Polizeikorps von Polanskis Eintrag im Fahndungssystem Ripol gewusst und Kollegen in den USA über die Polanski-Einreise informiert.

Dass die Polizeibehörden von der Schweiz und den USA Informationen austauschten - unter anderem auch über Ripol-Einträge -, sei völlig normal, wird Guido Balmer, Sprecher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, im NZZ-Bericht zitiert. Ob die Information, die zum US-Haftbefehl führte, aus der Schweiz kam, wollte Balmer weder bestätigen noch dementieren.

Verhaftungsversuche

Kalifornische Staatsanwälte, die im Fall Polanski aktiv sind, veröffentlichten inzwischen eine Liste über die mehrfachen Versuche, die Verhaftung Polanskis im Ausland zu erreichen. Zuletzt sei dies im Jahre 2007 mit einem an Israel übermittelten Haftbefehl geschehen. Zuvor habe man sich unter anderem mit England, Thailand und Frankreich um die Festnahme des Regisseurs bemüht. Polanski hatte vor 30 Jahren ein 13-jähriges Mädchen vergewaltigt.

Im Aussenministerium in Washington wollte man sich nicht zu der Affäre äussern. Die Rolle des Aussenministeriums beschränke sich darauf, das von Kalifornien vorbereitete formelle Auslieferungsgesuch darauf zu prüfen, ob es die Bedingungen des bilateralen Auslieferungsvertrags mit der Schweiz erfülle. (vin)

Erstellt: 29.09.2009, 13:45 Uhr

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