Florapark-Täterin muss 15 Jahre hinter Gitter
Aktualisiert am 10.09.2010 2 Kommentare
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Die psychisch schwer gestörte Täterin wird nicht verwahrt, muss sich aber einer stationären psychotherapeutischen Behandlung unterziehen.
Das Kreisgericht Bern-Laupen ging beim Strafmass mit seinem am Freitagvormittag eröffneten Urteil einen Mittelweg zwischen den Anträgen des Staatsanwalts, der 16 Jahre Freiheitsstrafe gefordert hatte, und jenem des Verteidigers, dem eine Strafe von 14 Jahren angemessen schien.
Keine Verwahrung
Bei der Frage nach der Verwahrung folgte das Gericht dem Antrag der Verteidigung, die sich für eine Behandlung ausgesprochen hatte. Der Staatsanwalt fand, in diesem Fall sei eine Verwahrung richtig.
Die 24-jährige Frau tötete im November 2008 einen 52-jährigen Mann aus Sri Lanka mit über hundert Messerstichen. Mit der Tat lebte sie Gewaltphantasien aus, die sie seit Jahren immer wieder heimsuchen. Die Frau leidet an einer schweren Persönlichkeitsstörung und hat bereits eine lange Psychiatrie- und Anstalts-«Karriere» hinter sich. (js/sda)
Erstellt: 10.09.2010, 10:38 Uhr
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2 Kommentare
Nach Abzug von einem Drittel der Strafe und Abzug der Untersuchungshaft dürfte die Frau in ca. 8 Jahren wieder auf freiem Fuss sein. Dann haben wir eine psychisch gestörte Mörderin auf der Strasse. Solche Richter gehören aus dem Amt entfernt und diese Frau muss verwahrt werden. Antworten
In einigen Ländern würde die Todesstrafe ausgesprochen oder zumindest Lebenslänglich (Verwahrung). Bei uns bekommen Mörder nach dem Strafvollzug, der bei guter Führung normalerweise verkürzt wird, eine Chance therapiert zu werden. Wie es wohl ein Mörder sieht? Eine Chance für weiteres morden? Geschlecht hin oder her, sie hatte den Drang intus. Er wird wahrscheinlich immer da sein. Sie bleibt labil Antworten
















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