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Hirschmann verurteilt – Richter rät zu psychologischer Behandlung

Von Reto Hunziker, Basel. Aktualisiert am 03.12.2009

Carl Hirschmann wurde vom Basler Strafgericht der einfachen Körperverletzung schuldig gesprochen. Tagesanzeiger.ch/Newsnet berichtete live aus dem Gerichtssaal.

1/8 Carl Hirschmann ist ein «guter Freund» von Paris Hilton, mit der er hier in seinem Club «Saint Germain» zugange ist. Die beiden haben mehr gemeinsam, als man auf den ersten Blick ahnen könnte.
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Wie die «Weltwoche» vorab aus ihrer morgigen Ausgabe berichtet, laufen bei der Zürcher Staatsanwaltschaft gegen den Klubbesitzer Carl Hirschmann drei Verfahren wegen sexueller Nötigung. Hirschmann soll unter anderem in seinem Klub «Saint Germain» eine Frau zu Oralverkehr gezwungen und ihr das Nasenbein gebrochen haben. In einer weiteren Anzeige wirft ihm eine andere Frau ebenfalls vor, sie gewaltsam zu Oralsex gezwungen zu haben. Wie das Blatt weiter berichtet, soll Staatsanwalt Daniel Kloiber entsprechende Recherchen der «Weltwoche» bestätigt haben. Ein drittes Verfahren wegen sexueller Nötigung versuchte Hirschmann zu verhindern, indem er dem Opfer für eine Rücknahme der Anzeige eine hohe Summe bezahlte.

20.15 Uhr: Hirschmann lässt über seinen Medienberater Sacha Wigdorovits folgende Stellungnahme verschicken: «Ich bin über den Ausgang des Prozesses sehr enttäuscht. Vor allem bin ich unglücklich darüber, dass die Richter die Begleitumstände der Auseinandersetzung nicht gewürdigt haben.» Er habe nie abgestritten, dem Kläger Raphael G. einen Schlag verpasst zu haben. «Doch habe ich dabei aus Notwehr gehandelt, und auch der Vorwurf, ich hätte eine Frau geschlagen, stimmt nicht», hält Carl Hirschmann fest. Er wolle nun das Urteil des Basler Strafgerichtes ans Appellationsgericht weiterziehen.

19.05 Uhr: Richter Gilbert Thiriet verliest das Urteil des von grossem Medieninteresse begleiteten Prozesses. Der Jetsetter wurde wegen einfacher Körperverletzung sowie Tätlichkeit zu einer bedingten, auf drei Jahre ausgesetzten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 300 Franken sowie einer Busse von 1000 Franken verurteilt. Zudem muss er eine Genugtuung an das Opfer leisten sowie über 1000 Franken Behandlungskosten und Gerichtskosten von über 4000 Franken zahlen. Thiriet empfahl Hirschmann zudem, die angefangene psychologische Behandlung weiterzuführen. Das Gericht befand die Aussagen der Kläger für schlüssig, zweifelte dagegen an den Ausführungen Hirschmanns. Es folgt auch der Argumentation des Staatsanwaltes, dass an jenem Abend Hirschmanns «Ego mit ihm durchgegangen» sei.

18.25 Uhr: Bis jetzt dauerte das Plädoyer von Hirschmanns Verteidiger, der ausufernd argumentierte. Es folgt eine Pause bis zur Urteilsverkündung, die gegen 19 Uhr erwartet wird.

17.35 Uhr: «Es ist unhaltbar, dass hier versucht wird, Profit aus einer relativ kleinen Geschichte mit grossem medialen Interesse zu schlagen», sagt Hirschmanns Verteidiger. Man werde rechtliche Schritte prüfen. Dass der Kläger 60'000 Franken verlange, um das Verfahren einzustellen und gleichzeitig 10'000 Franken Schadenersatz fordere, sei schlicht inakzeptabel. «Mein Mandant soll ausgenommen werden wie eine Weihnachtsgans.» Selbst die 10'000 Franken seien zu viel. «Bereits im Vorfeld des Prozesses wurde gezielt versucht, meinen Mandanten zu diskreditieren.» Es stehe Aussage gegen Aussage und könne nicht zweifelsfrei gesagt werden, was vorgefallen sei.

17.25 Uhr: Der Anwalt der Kläger folgt «weitestgehend» den Ausführungen des Staatsanwalts: Er fordert jedoch das Strafmass für eine vorsätzlich schwere Körperverletzung.

17.15 Uhr: Der Staatsanwalt hat das Wort. Es sei in diesem Fall Alkohol im Spiel gewesen zusammen mit einem «ungesund gesteigerten Männlichkeitsgefühl». Hirschmann habe im Laufe des Verfahrens mit dem Motto «Angriff ist die beste Verteidigung» agiert, auf Notwehr plädiert. Auch dass er erst sechs Tage vor der Verhandlung mit Zeugen auftauchte, sei fadenscheinig. Ausserdem erachtet der Staatsanwalt sowohl die Aussagen Hirschmanns, als auch die Zeugenaussagen als wenig glaubwürdig. Er fordert eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf drei Jahre Bewährung. Und eine Busse, zumal Hirschmann keine Einsicht gezeigt habe und rücksichtsloses Verhalten an den Tag legte.

16.55 Uhr: Der Richter liest Protokolle weiterer Zeugen vor, die den Vorfall teilweise mitbekommen haben. Die Angaben sind unterschiedlich, doch die Zeugenaussagen, die Hirschmann belasten, sind in der Überzahl.

16.45 Uhr: Hirschmann versucht, die Zweifel des Gerichts an seinem Zeugen zu entkräften. Er habe ihn erst so spät kontaktiert und aufgetrieben, weil er sich in diesem Fall gar keine Sorgen gemacht habe. «Das war für mich ein Lügengebilde und darum klar, dass es zusammenbrechen würde.»

16.35 Uhr: Nach einer zehnminütigen Pause wird der Prozess fortgesetzt: Ein Angestellter des St. Germain tritt als Zeuge auf. Er spricht undeutlich und umständlich. Der Richter muss seine Aussagen wiederholen. Er sei ebenfalls an der Party in Basel gewesen und habe gesehen, wie ein Mann Carl Hirschmann zu schlagen versucht habe. Ebenso habe die Frau versucht, ihn zu schlagen. Hirschmann habe den Mann K.O. geschlagen.

16.15 Uhr: «Mein Klient war von Anfang an bereit, eine Einigung zu treffen. Doch er konnte die Forderungen der Kläger nicht erfüllen», sagt Hirschmanns Verteidiger. «Es war für alle ein unglücklicher Abend.» Auch Hirschmann selbst gibt an, er sei bereit gewesen, seinem Opfer 10'000 Franken zu zahlen. «Aber nur ihm, der Klägerin habe ich nie einen Schaden zugefügt.»

16.00 Uhr: Seine psychischen und körperlichen Schäden verlangen eine hohe Entschädigung, findet der Kläger. Das müsse sogar mehr sein als die 60'000 Franken, die genannt wurden. Nebst den körperlichen Beschwerden habe er Angstzustände gehabt und schlecht geschlafen. «Meine Freundin und ich waren uns einig: Wenn er sich entschuldigt, ist ein Vergleich in Ordnung. Doch Hirschmann hat sich nie entschuldigt und ging nie auf eine Diskussion ein.»

15.50 Uhr: «Waren Sie wütend auf Herrn Hirschmann?» will der Verteidiger vom Kläger wissen. «Ich war vor allem erstaunt und geschockt. Ich bin keine aggressive Person. Ich habe Zivildienst geleistet in einem Altersheim. Alles, was ich wollte, ist eine Entschuldigung.»

15.40 Uhr: Der Kläger ist im Zeugenstand. Er sagt, er habe alles aus gewisser Entfernung beobachtet. Er habe gesehen, wie seine Freundin versucht habe, sich von Hirschmann zu lösen. Worauf sie dieser geohrfeigt habe. «Ich ging hin, wollte eine Entschuldigung und meine Freundin in Sicherheit bringen.» Da habe Hirschmann zugeschlagen. «Ich wurde von einem breitschultrigen Mann weggebracht. Er sagte mir, ich solle mich nicht aufregen, das sei halt so, Hirschmann sei besoffen. Es war sein persönlicher Bodyguard, es tue ihm selbst leid, sagte er.» Hirschmanns Verteidiger will wissen, wie viel der Kläger getrunken habe. Zwei oder drei Biere. Er sei weder beflügelt noch aggressiv gewesen.

15.25 Uhr: Das Opfer gibt an, nichts von einer aussergerichtlichen Entschädigung von 60'000 Franken gewusst zu haben. Sie habe zwar mit ihrem damaligen Freund über eine Vergleichssumme gesprochen, erinnere sich aber nicht mehr an deren Höhe. Sie gibt ferner an, drei Schläge gegen ihren Freund gesehen zu haben, was sogar den Angaben des Geschädigten widerspricht.

15.15 Uhr: Die Frau, die mittlerweile nicht mehr mit ihrem damaligen Freund zusammen ist, schildert ihre Sicht der Dinge. Sie habe eine grossartige Zeit gehabt an jenem Abend und sei dabei gewesen, den Club zu verlassen, als Carl Hirschmann sie angesprochen habe. Es schien, als habe er sehr viel getrunken. Er habe durchsickern lassen, dass er Geld habe, worauf sie geantwortet habe: «Du kannst dir jede andere hier kaufen, wenn du willst.» Und weiter: «Ich weiss nicht, wer du bist, aber du wirkst wie ein Loser auf mich.» Als sie gehen wollte, habe er sie am Arm festgehalten und sie eine Schlampe genannt. «Ich habe Angst bekommen und ihn weggestossen». Daraufhin habe er ihr eine kurze und heftige Ohrfeige gegeben. Ihr Freund, der das Ganze von der Tanzfläche mitbekommen hatte, habe Hirschmann den Stinkefinger gezeigt. Hirschmann habe ihm darauf aufs Auge geschlagen. «Ich war nervös und erinnere mich nicht mehr genau an die Ereignisse.» Es könne auch sein, dass Hirschmann ihren Freund nur einmal geschlagen habe. «Mein Freund war noch nie in eine Schlägerei verwickelt gewesen. Er war Vegetarier. Hirschmann ist ein Lügner.»

14.50 Uhr: Hirschmann schildert den Tathergang. Er erachtet die Anklage als übertrieben und falsch, von Anfang bis Ende, wie er beteuert. «Die Frau kam zu mir, hat mich nicht angemacht, aber angesprochen.» Sie habe ihm gesagt, dass er nicht sehr glücklich aussehe. «Es war eine angenehme Dame», so Hirschmann. Nach drei, vier Minuten Gespräch sei dann ihr Freund aufgetaucht und habe gefragt, was los sei. «Darauf habe ich nonchalant gesagt: Beruhige dich mal!» Worauf man einige Worte ausgetauscht habe. Hirschmann habe dem Mann zu verstehen gegeben, dass seine Freundin nicht seinen Ansprüchen entspreche. «Das habe ich aber nicht in dieser Wortwahl gesagt.» Die Frau habe ihm darauf sofort eine Ohrfeige verpasst. Hirschmann habe sie gewarnt: «Wenn du das noch einmal machst, hast du ein Problem.» Als sie ein weiteres Mal ausholte, habe er ihre Hand gestoppt und sie weggestossen. Danach habe er sich hingesetzt und wollte die Sache vergessen. «Ich sass traurig an meinem Tisch.» Stattdessen wurde er von Freunden des Opfers beschuldigt, er habe die Frau geschlagen. Das fand ich eine bodenlose Frechheit und wollte den Freund mit den falschen Vorwürfen konfrontieren. Da habe dieser ausgeholt. «Ich konnte ihn nicht einschätzen, habe ihm in meiner Reaktion einmal einen Faustschlag versetzt. Ich habe getrunken, war aber nicht betrunken.»

14.40 Uhr: «Ich bin vielleicht etwas heissblütig. Und anfällig auf Provokationen», sagt Hirschmann. «Aber ich bin keiner der agiert, sondern reagiert.»

14.35 Uhr: Der Richter spricht frühere Vergehen an. Hirschmann hat zwar keine Vorstrafen, fiel aber in früheren Jahren durch Körperverletzung und Geschwindigkeitsüberschreitung auf. Hirschmann: «Es gab eine Zeit, in der ich jung und leichtsinnig war. Doch ich habe für das, was ich getan habe, bezahlt und daraus gelernt.»

14.20 Uhr: Hirschmann wird über seine Geschäftstätigkeit ausgefragt. Richter: «Sie müssen ja von etwas leben.» Hirschmann: «Mein Vater unterstützt mich, unregelmässig, bei Bedarf.» Der Richter will wissen, wie viel das pro Jahr ungefähr sei. Hirschmann druckst herum, sagt dann: «Vielleicht 4000 bis 5000 Franken». Das Gespräch verleitet das Publikum immer wieder zu spontanem Schmunzeln.

14.10 Uhr: Die Verhandlung wird eröffnet. Der Richter erklärt den Ablauf der Verhandlung und rekapituliert den Sachverhalt.

Seit 14.00 Uhr muss sich Carl Hirschmann vor dem Strafgericht Basel-Stadt verantworten. Hirschmann soll in der Nacht auf den 5. Juni 2008 in einem Basler Klub zuerst eine Frau bedrängt, beschimpft und geohrfeigt haben und später deren Freund einen Faustschlag ins Gesicht versetzt haben. Das Paar verliess die von Hirschmann organisierte Party mit Prellungen und einem Nasenbeinbruch. Hirschmann gab an, er habe sich nur gegen den Angriff des Mannes verteidigen wollen. Ausserdem sei er unter Einfluss von Alkohol gestanden.

Der Prozess in Basel hat jedoch nichts mit den neuesten Vorwürfen gegen Hirschmann zu tun. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 03.12.2009, 06:58 Uhr

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