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Nacktwanderer muss für Ausflug teuer bezahlen
Aktualisiert am 20.01.2011 7 Kommentare
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Das Ausserrhoder Obergericht hat einen Nacktwanderer schuldig gesprochen. Gemäss Urteil vom Donnerstag machte er sich einer groben Verletzung von Sittlichkeit und Anstand schuldig. In erster Instanz war der 46-Jährige noch freigesprochen worden.
Der Mann stand im Mai 2010 als erster Nacktwanderer in Trogen AR vor Kantonsgericht. Er war im Oktober 2009 «födleblutt» auf einem Wanderweg bei Herisau erwischt worden. Eine Frau zeigte ihn an.
Die Busse von 100 Franken focht der Nacktwanderer an, so dass das Gericht die Sache beurteilen musste. Der Mann wurde freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft zog den Fall ans Ausserrhoder Obergericht weiter.
Urteil korrigiert
Das Obergericht hat am 17. Januar den Freispruch der Vorinstanz aufgehoben und den 46-jährigen Schweizer wegen unanständigen Benehmens zu einer Busse von 100 Franken verurteilt. Ausserdem muss er die Verfahrenskosten von 3330 Franken übernehmen.
Im Gegensatz zur Vorinstanz erachtet das Obergericht die Anwendbarkeit des kantonalen Strafrechts als gegeben. Auch wenn das Sexualstrafrecht durch den Bund abschliessend geregelt sei, gehörten die öffentliche Sittlichkeit und der Anstand als polizeiliche Schutzgüter in die Kompetenz der Kantone.
Das Obergericht schliesst daraus, dass der Kanton Appenzell Ausserrhoden grundsätzlich befugt sei, das Nacktwandern zu bestrafen.
Innerrhoden: Zwei Fälle hängig
In Appenzell Innerrhoden sind zwei laufende Nacktwanderer- Verfahren von 2009 bei der Staatsanwaltschaft hängig. Da die Ordnungsbussen von 200 Franken nicht bezahlt wurden, wurde das ordentliche Verfahren eröffnet. Das heisst laut dem Innerrhoder Staatsanwalt Herbert Brogli: «In absehbarer Zeit werden wir einen Strafbefehl erlassen.»
Einer der beiden Nacktwanderer in Innerrhoden hat sich sogar selber angezeigt. «Diese Leute wollen einen Entscheid in Sachen Nacktwandern erzwingen,» sagt Brogli auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Deshalb geht er davon aus, dass das Bundesgericht letztlich die Frage des Nacktwanderns klären werde.
Bessere gesetzliche Grundlage in Innerrhoden als Ausserrhoden
Brogli sieht sich durch das Urteil des Ausserrhoder Obergerichts bestätigt: Neben diesem Urteil gebe es auch noch eine rechtliche Abhandlung die seine Sichtweise stütze. Ausserdem sei die gesetzliche Grundlage in Innerrhoden besser als in Ausserrhoden.
In Innerrhoden besteht im kantonalen Strafrecht ein von der Landsgemeinde abgesegnetes Nacktwanderverbot: Nachdem im Herbst 2008 mehrere Nacktwanderer im Alpstein aufgetaucht waren, verbot der Kanton die Nackedei auf Wanderwegen.
(mrs/sda)
Erstellt: 20.01.2011, 16:29 Uhr
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7 Kommentare
@dällenbach: die freiheit des einzelnen hört dort auf, wo sie den andern verletzt in seinen werten, seiner kultur oder religon. wie krank muss man sein, um nacktwandern als teil der menschlichen freiheit zu verkaufen. zuhause kann ja jeder machen, was er will, aber in der öffentlichkeit hat mann und frau sich ans gesetz zu halten. Antworten
In allen Medien werden wir permanent sexualisiert. Aber wehe denn jemand läuft - wie von Gott geschaffen - durch diese prächtige Fadenscheinwelt, dann steht der konditionierte Bravbürger Kopf. Nein, nein, das geht doch nicht! Die Perverslinge müssen gebüsst werden. Die haben gefälligst Werbeheftchen, Plakatwände und Talkshows anzusehen, damit sie wissen, was ein Mann von Welt ist. Freiheit Mensch! Antworten
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