17 Jahre für «Todesschützen von Höngg»

Der «Todesschütze von Höngg» wurde zu 17 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Obergericht sprach ihn des Mordes schuldig.

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Der «Todesschütze von Höngg» vor dem Zürcher Obergericht. (Illustration: Sibylle Heusser/Oculus, Atelier für Illustration)

   

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Das Zürcher Obergericht verurteilte den heute 23-jährigen Schweizer chilenischer Herkunft am Dienstag wegen Mordes und begründete den Schuldspruch mit der hinterhältigen und kaltblütigen Tatausführung. Die Freiheitsstrafe von 17 Jahren schob das Gericht aber - wie von Anklage und Verteidigung gefordert - zugunsten einer stationären Massnahme in einer geschlossenen Anstalt auf. Der Gerichtspsychiater schätzt die Massnahme auf acht bis zwölf Jahre. Ist die Therapie nicht erfolgreich, droht dem Täter eine Nachträgliche Verwahrung.

Der 23-Jährige wurde verpflichtet, den Eltern des damals 16-jährigen Opfers Schadenersatz zu zahlen sowie je 100'000 Franken Genugtuung. Zudem muss er auch dem Bruder des Opfers eine Genugtuung von 50'000 Franken zahlen.

«Ich weiss nicht, warum ich es getan habe»

Der junge Mann hatte nach der Rekrutenschule am 23. November 2007 auf dem Hönggerberg in Zürich eine ihm unbekannte 16-Jährige mit einem Sturmgewehr erschossen. Staatsanwalt Ulrich Weder hatte für den bereits vorbestraften 23-Jährigen einen Schuldspruch wegen Mordes, Gefährdung des Lebens und weiteren Delikten sowie eine 20-jährige Freiheitsstrafe gefordert. Er warf ihm vor, die Tat mit einer Hinterhältigkeit und Kaltblütigkeit sondergleichen verübt zu haben. Es sei unfassbar, dass sie bis heute nicht nachvollziehbar sei. Auf die Frage des Gerichtsvorsitzenden nach dem Warum sagte der umfassend geständige Angeklagte: «Ich weiss nicht, warum ich es getan habe.» Er habe seine Wohnung in der festen Absicht verlassen, irgendjemanden zu erschiessen. Die Kaltblütigkeit des Täters zeigte sich laut Weder auch dadurch, dass der Angeklagte, der während der Rekrutenschule auch eine Armeepistole gestohlen hatte, kurz nach der Tat am Tatort aufgetaucht sei und sich dort beim Freund der Getöteten und bei Polizisten erkundigt habe, was vorgefallen sei. Dabei machte er sich verdächtig und wurde zwei Tage später verhaftet.

Der Verteidiger hatte auf vorsätzliche Tötung plädiert und eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren als angemessen bezeichnet. Die Tat sei nicht langfristig geplant worden, und es seien weder Heimtücke noch Grausamkeit im Spiel gewesen, sagte er. Ebenfalls gegen Mord spreche die zufällige Auswahl des Opfers. Zudem habe sich der Mann zur Tatzeit in einem psychischen Ausnahmezustand befunden und sei in leichtem Grade vermindert schuldfähig gewesen. In die Waagschale geworfen werden müssten auch das volle Geständnis des Angeklagten und dessen Reue, sagte der Verteidiger. Der heute 23-Jährige habe die Eltern des Opfers um Entschuldigung bitten wollen, sei aber zurückgewiesen worden. Dies geschah während der Verhandlung zweimal: Der Vater der Getöteten rief jedes Mal «Bastardo», wenn sich der Angeklagte, wie in seinem Schlusswort, entschuldigen wollte.

Die Waffen-Frage

Der tragische Fall hatte die Diskussion um die Lagerung der persönlichen Waffe von Armeeangehörigen zu Hause wieder entfacht. Mittlerweile schlägt das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) vor, dass Armeeangehörige ihre Waffen ohne Begründung und gratis im Zeughaus hinterlegen können. (ap/sda/tif)

Erstellt: 26.08.2009, 08:32 Uhr

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