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«Aber wie wollen Sie als Opfer authentisch sein?»

Aktualisiert am 05.09.2010 5 Kommentare

Morgen beginnt der Prozess gegen Jörg Kachelmann. Strafverfahren wegen Vergewaltigung sind immer hoch komplex. Die Glaubwürdigkeit des Opfers ist entscheidend. Doch authentisch zu sein, ist fast unmöglich.

Kurz nach der Haftentlassung: Jörg Kachelmann fährt mit seinem Anwalt Reinhard Birkenstock davon.

Kurz nach der Haftentlassung: Jörg Kachelmann fährt mit seinem Anwalt Reinhard Birkenstock davon.
Bild: Keystone

So berichtet Tagesanzeiger.ch/Newsnetz über den Prozess gegen Jörg Kachelmann

Morgen beginnt in Mannheim der Prozess gegen Jörg Kachelmann. Der Schweizer TV-Moderator ist wegen Vergewaltigung seiner Ex-Freundin angeklagt. Das Landgericht Mannheim hat ein Dutzend Verhandlungstage angesetzt, an denen unter anderem mehrere Frauen als Zeuginnen auftreten werden. Die Hauptbelastungszeugin, Kachelmanns langjährige Freundin aus Schwetzingen, wird erst Mitte Oktober vor Gericht aussagen.

Der Prozess beginnt mit der Befragung von Kachelmann. Zunächst geht es nur um Angaben zu seiner Person. Dann wird die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift verlesen. Ob Kachelmann zu den Vorwürfen Aussagen macht oder nicht, steht dem Angeklagten frei. Er kann auch eine Erklärung durch seinen Anwalt verlesen lassen.

Der 52-jährige Kachelmann war am 20. März auf dem Frankfurter Flughafen verhaftet worden. Nach mehr als vier Monaten wurde er Ende Juli aus der Untersuchungshaft entlassen. Kachelmann beteuert seine Unschuld. Im Fall einer Verurteilung droht dem Wetterexperten eine Haftstrafe von fünf bis 15 Jahren. Das Medieninteresse am Fall Kachelmann ist riesig. Es werden allerdings nur 50 Journalisten zur Gerichtsverhandlung zugelassen. In Deutschland ist es der Prozess des Jahres.

Tagesanzeiger.ch/Newsnetz ist mit einem Reporter im Landgericht Mannheim vertreten und berichtet laufend über den Kachelmann-Prozess. Die Berichterstattung in den nächsten Wochen umfasst Prozessberichte, Hintergrundartikel, Videobeiträge und Bilder. Zudem gibt es auf Tagesanzeiger.ch/Newsnetz ein Dossier zum Kachelmann-Prozess. (vin)

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Kachelmann ist frei

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Der TV-Wetterfrosch wurde am 29. Juli 2010 aus der U-Haft in der Justizvollzugsanstalt Mannheim entlassen.

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Die Bemerkung sorgte für Aufregung: Seiner Tochter würde er im Zweifel abraten, eine Vergewaltigung bei der Polizei anzuzeigen, sagte der Berliner Ex-Staatsanwalt Hansjürgen Karge in der ARD-Talkshow «Anne Will».

Tatsächlich wird in Deutschland der Täter nur in 13 Prozent der angezeigten Fälle verurteilt. Für das Opfer ist der Prozess in jedem Fall eine Tortur. Es muss - meist öffentlich - vor Gericht über intime Dinge Auskunft geben und setzt sich, wie im Fall Kachelmann, zugleich oft dem Vorwurf aus, gelogen zu haben.

Prozess hilft Trauma zu überwinden

«Gesamtgesellschaftlich ist es wichtig, dass Anzeige erstattet wird», sagt die Ärztin Julia Schellong, Expertin für Psychotraumatologie an der Universitätsklinik Dresden, der Nachrichtenagentur DAPD. Aber jede Frau müsse sich genau überlegen, was sie tue. Sie solle auf jeden Fall vorher eine Opferberatungsstelle aufsuchen und professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Ein Prozess gegen den Täter könne der Frau bei der Bewältigung des erlebten Traumas helfen, erklärt Schellong. Allerdings habe sie in ihrer Praxis auch schon das Umgekehrte erlebt - dass ein Strafverfahren die Frau neu traumatisiert habe. Die Ärztin betont: «Gerichtsprozesse sind keine Ergänzung der Psychotherapie mit anderen Mitteln.»

Was geschah an dem fraglichen Tag?

Die Polizei ist verpflichtet, eine mutmassliche Sexualstraftat zu verfolgen, wenn sie davon erfahren hat. Ein Opfer kann eine Anzeige also nicht mehr zurückziehen und muss bei einem Prozess dann in der Regel auch aussagen. So dürfte es ebenfalls der Frau ergehen, die den Wettermoderator Jörg Kachelmann beschuldigt, sie vergewaltigt zu haben. Aufgabe der Richter wird es sein zu klären, was an dem fraglichen Tag im Februar geschehen ist. Dabei wird der Eindruck, den die Frau vor Gericht hinterlässt, von grosser Bedeutung sein.

«Aber wie wollen Sie als Opfer authentisch sein?», bringt Schellong das grundsätzliche Problem der Strafverfolgung bei Sexualdelikten auf den Punkt. Wirke die Frau zu nüchtern, zu sachlich, glaube man ihr oft nicht. Erscheine sie sehr emotional, werfe man ihr vor, auf Rache aus zu sein. Die Situation sei oft sehr komplex, vor allem wenn es sich bei dem mutmasslichen Täter um den ehemaligen Partner, den Ex-Mann, den Vater der Kinder handele. Leichter sei es im Fall einer Vergewaltigung durch einen Fremden.

Auf die Gegenwart konzentrieren

Betroffenen Frauen rät Schellong, auf jeden Fall Nebenklage einzureichen und sich einen guten Anwalt zu suchen. Als Nebenklägerin bekomme sie umfassende Informationen und habe auch Einblick in die Akten. Ein erfahrener Anwalt könne sie auf ihre Aussage vorbereiten. Um diese zu überstehen, solle sie sich auf die Gegenwart konzentrieren, möglichst klar und geordnet bleiben und versuchen, sich an Dingen, an positiven Gedanken festzuhalten.

Wichtig seien auch Richter, denen das Problem bei einem solchen Strafverfahren bewusst sei. Im Idealfall kündige ein Richter im Detail an, was er fragen wolle, denn: «Traumatisch sind die Dinge immer dann, wenn sie unvorbereitet eintreffen.»

Viele Fälle werden gar nicht angezeigt

Nach einer 2004 vom Bundesfamilienministerium veröffentlichten Untersuchung hat fast jede siebte Frau in Deutschland schon einmal sexuelle Gewalt erlebt. Nur etwa fünf Prozent haben überhaupt Anzeige erstattet. Eine EU-weite Studie, für die nationale Statistiken für den Zeitraum 2001 bis 2007 ausgewertet wurden, ergab, dass jährlich etwa 8000 Vergewaltigungen in Deutschland angezeigt werden. In 1400 Fällen pro Jahr wurde Anklage erhoben, die Verurteilungsquote lag bei 13 Prozent.

Die Studie eines Forscherteams der Londoner Metropolitan University zeigt ausserdem, dass falsche Beschuldigungen nur ein Randproblem sind. «Entgegen der weit verbreiteten Stereotype, wonach die Quote der Falschanschuldigungen bei Vergewaltigungen beachtlich ist, liegt der Anteil bei nur drei Prozent. Auch in anderen Ländern ist das Problem Falschanschuldigung marginal und rangiert zwischen 1 bis 9 Prozent», fanden die Wissenschaftlerinnen Corinna Seith, Joanna Lovett und Liz Kelly heraus. (bru/dapd (Susanne Gabriel))

Erstellt: 05.09.2010, 20:45 Uhr

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5 Kommentare

Bernhard Bretscher

05.09.2010, 21:50 Uhr
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«Tatsächlich wird in Deutschland der Täter nur in 13 Prozent der angezeigten Fälle verurteilt.» Wie kommt Frau Gabriel dazu, die freigesprochenen Männer weiterhin als «Täter» zu bezeichnen? Und wie lässt sich die Zahl von lediglich 13 Prozent Verurteilungen mit der weiter unten erwähnten Zahl von höchstens 1 bis 9 Prozent Falschanschuldigungen vereinbaren? Antworten


Gero Rubli

05.09.2010, 22:19 Uhr
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Es ist längst erwiesen, dass die Behauptung, "keine Frau" (oder fast keine) beschuldige einen Mann zu Unrecht, nicht wahr ist. Mit Quoten von angeblich nur 3% falscher Anschuldigungen soll der Rechtsstaat ausgehebelt und Stimmung für möglichst hohe Verurteilungsquoten gemacht werden. Als ob irgendjemand wissen könnte, was in den Fällen, in denen ein Freispruch erfolgt, tatsächlich passiert ist. Antworten




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