Panorama
Jörg Kachelmann drohen bis zu 15 Jahre Gefängnis
Von Stefan Hohler. Aktualisiert am 20.05.2010 6 Kommentare
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Jetzt wird es eng für den Schweizer Meteorologen und TV-Moderator Jörg Kachelmann: Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen den 51-Jährigen Anklage wegen «besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung» erhoben.
Staatsanwalt Andreas Grossmann wirft Kachelmann vor, in der Nacht auf den 9. Februar 2010 seine 36-jährige Freundin zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Dabei soll er der Frau ein Küchenmesser mit einer 8 Zentimeter langen Klinge an den Hals gedrückt und sie während und nach der Tat mit dem Tod bedroht haben. Der Vorfall fand in der Wohnung der langjährigen Freundin im baden-württembergischen Schwetzingen statt. Kachelmann, der seit dem 20. März in Untersuchungshaft sitzt, bestreitet die Vorwürfe. Laut Grossmann stützt sich die Staatsanwaltschaft neben den Aussagen des mutmasslichen Opfers auf folgende Erkenntnisse:
- Die rechtsmedizinischen Untersuchungen haben Hämatome an den Oberschenkeln und leichte Hautrötungen am Hals der Frau ergeben. Zudem habe man am Messer DNA- und Blutspuren der Frau sowie DNA-Spuren Kachelmanns gefunden.
- Kriminaltechnische Untersuchungen haben ergeben, dass die Halsverletzungen durch das Messer verursacht wurden.
Kachelmann bleibt in Haft
Die Anklage zum jetzigen Zeitpunkt überrascht: Noch vor einigen Tagen berichteten deutsche Medien, dass Kachelmanns ehemalige Freundin in zwei Punkten ihre Aussage korrigieren musste. Die Verteidigung verlangte in der Folge ein aussagepsychologisches Gutachten, um die Glaubhaftigkeit der Radiomoderatorin zu prüfen.
Laut Staatsanwalt Andreas Grossmann betrafen die beiden korrigierenden Aussagen Angaben zur Vorgeschichte und «hatten mit dem Tatgeschehen nichts zu tun». Das Ergebnis des aussagepsychologischen Gutachtens liege zwar noch nicht vor, aber die Frau hätte die Aussagen bei der Gutachterin wiederholt.
Die Staatsanwaltschaft beantragt, die Untersuchungshaft fortdauern zu lassen. Der noch vom Haftrichter des Amtsgerichts für den 1. Juni anberaumte Haftprüfungstermin ist jetzt hinfällig, da das Amtsgericht nicht mehr zuständig ist. Das bedeutet wohl, dass Kachelmann noch für längere Zeit im Gefängnis bleiben muss.
Laut einer Pressemitteilung prüft nun das Landgericht Mannheim, ob ein Verfahren gegen Kachelmann eröffnet werden kann. Als Grundlage dient der Akteninhalt, wobei das Gericht noch weitere Beweise anordnen kann. Es prüft im Weiteren, ob Kachelmann in Untersuchungshaft bleibt. Über einen konkreten Prozesstermin äusserte es sich nicht.
Laut einer Gerichtssprecherin liegt das Strafmass bei besonders schwerer Vergewaltigung nicht unter 5 Jahren; die Maximalstrafe beträgt 15 Jahre.
Welche Konsequenzen eine Verurteilung auf Kachelmanns Firma Meteomedia haben wird, ist noch offen. Laut einer Sprecherin des Ersten Deutschen Fernsehens würde man die Wettersendungen in der ARD weiterführen. Auf die Frage, ob dies auch bei einer Verurteilung der Fall sein würde, sagte die Sprecherin: «Rufen Sie dann wieder an.» (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 19.05.2010, 23:15 Uhr
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6 Kommentare
So soooo. "Die Anklage stützt sich nicht nur auf die Aussagen der Frau, sondern auch auf die Ergebnisse kriminaltechnischer sowie rechtsmedizinischer Untersuchungen, wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte" Vielleicht könnte uns ein Psychiatrisches Gutachten der Wahrheit wieder etwas näher bringen. Oder einfach abwarten, wie heisst es doch so schön - die Sonne bringt es an den Tag! Antworten
Am deutschen Wesen wird die Schweiz sicher nicht genesen. Aber von der deutschen Justiz könnte man im Samthandschuhen Staat CH schon etwas lernen. Der Fall Kachelmann und natürlich der Schlägerprozess in München zeigen deutlich, wie man mit solchen, bis zur rechtskräftigen Verurteilung noch als unschuldig geltenden, Delinquenten umzugehen hat. Antworten
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