Bestatter ermorden Bestatter – lange Haftstrafen
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Das Landgericht Nürnberg verurteilte die beiden am Montag wegen heimtückischen Mordes. Beim geständigen Friedrich P., der den Fall durch seine Angaben erst aufgeklärt hatte, griff die Kronzeugenregelung, ihm blieb eine lebenslange Haftstrafe erspart.
Nach Überzeugung des Gerichts erschlugen die beiden im April 2007 den damals 43-jährigen Erich W. mit einem Kantholz, weil es Streit um Geld gab. Seine Leiche verbrannten sie unter falschem Namen in einem Krematorium und verstreuten die Asche in einem Fluss.
«Mord ohne Leiche»
Der «Mord ohne Leiche» wäre möglicherweise nie aufgeklärt worden, hätte nicht Friedrich P. im August 2008 bei der Polizei gestanden, den tödlichen Schlag auf Erich W. ausgeführt zu haben. Dadurch habe er die Aufklärung erst ermöglicht, erklärte der Vorsitzende Richter Richard Caspar. Michael S. bestritt dagegen seine Mitschuld bis zuletzt. Er behauptete, Erich W. lebe noch und habe sich ins Ausland abgesetzt.
Mit seinem Urteil blieb das Gericht beim geständigen P. unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf 15 Jahre plädiert hatte. Bei S. folgte das Urteil dem Vorschlag der Anklage. (bru/ddp)
Erstellt: 22.03.2010, 14:57 Uhr
















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