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Bewährungshelfer: «Wir sind alle verunsichert»

Von Franziska Laur. Aktualisiert am 14.03.2009

Der 63-jährige Otto Moser, Leiter der Bewährungshilfe Aargau, erklärt, warum der richtige Umgang mit Straftätern eine Gratwanderung ist. Er spricht auch über seinen Klient Daniel H.

1/11 Mit diesem Bild suchte die Aargauer Kantonspolizei weitere Zeugen: Das Bild des Täters.

   
Schwierige Zeit: Otto Moser ist erschüttert über den Mord an Lucie.

Schwierige Zeit: Otto Moser ist erschüttert über den Mord an Lucie.

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Presserat wird aktiv

Nennung gerechtferigt? Der Presserat will prüfen, ob es ethisch vertretbar war, dass mehrere Medien Foto und Namen des geständigen Täters im Tötungsdelikt Lucie veröffentlicht haben. Selbst wenn Strafverfolgungsbehörden einen Namen zur Veröffentlichung freigeben, müssten die Medien prüfen, ob die Nennung gerechtfertigt sei, hält der Presserat fest. Daniel Hofmann ist gestern aus Sicherheitsgründen von der Psychiatrischen Klinik Königsfelden (AG) an einen anderen Ort verlegt worden.

Herr Moser, seit Ihr Klient Daniel Hofmann gestanden hat, durchleben Sie turbulente Zeiten. Wie geht es Ihnen?
Otto Moser: Wir alle hier sind etwas verunsichert . Wir gehen nun die Dossiers durch, um zu schauen, ob es weitere Klienten gibt, bei denen so etwas geschehen könnte. Wir werden in nächster Zeit diese traurige Geschichte analysieren und sehen, wo wir etwas verändern können.

Wie sieht Ihre Arbeit aus?
Unsere Hauptaufgabe ist die Deliktverhütung bei Menschen, die aus einer Vollzugsanstalt bedingt entlassen wurden. Wir haben den staatlichen Leistungsauftrag, sie zu betreuen und zu kontrollieren.

Sind Sie personell genug gut dotiert? Es war die Rede davon, dass sich die Betreuerin von Hofmann um 99 weitere Fälle kümmern musste.
Das muss man relativieren. Einige Fälle können wir delegieren – nicht alle sind so aufwendig. Die Betreuerin hatte rund 40 bis 45 Fälle zu betreuen.

Hofmann soll im Laufe seiner sieben Monate in Freiheit 99 Mal Kontakt mit ihr gehabt haben. Stimmt das?
Teilweise waren es nur kurze Anrufe auf das Handy der Betreuerin. Allerdings forderte er ein überdurchschnittliches Engagement.

Am Tag vor der Tat war Hofmann wegen eines Drogenentzugs in der Klinik, wurde aber nach Hause geschickt, weil er zu spät kam. Hat diese Unflexibilität die Bewährungshilfe nicht irritiert?
Drogenentzugsstationen arbeiten mit dem Konzept, dass die Drogensüchtigen sehr motiviert sein sollen. Sie versprechen sich so eine höhere Erfolgsquote.

Sein Zuspätkommen ist doch das bekannte Verhaltensmuster eines Drogensüchtigen.
Es war vom Betriebsablauf her nicht mehr möglich. Zudem ist die Klinik Neuenhof nicht eingerichtet, dass sie jemanden ad hoc stationär aufnehmen kann. Es gab auch keine Anzeichen, dass er gewalttätig werden könnte.

Er hat seit einiger Zeit wieder gekokst. Weshalb haben die Urinkontrollen den Drogenkonsum nicht angezeigt?
Das kann ich nicht beantworten. Die Urinkontrollen wurden von einem Arzt durchgeführt.

Hätte sich der Tod von Lucie mit schnellerem Eingreifen verhindern lassen?
Die Bewährungshelferin hat Hofmann professionell begleitet, hat schnell auf die neue Situation reagiert und die Vollzugsbehörden informiert. Doch mit dem neuen Strafgesetz sind die Entscheidungswege länger geworden. Früher konnten wir bei der Vollzugsbehörde Anträge stellen und diese reagierten sofort. Jetzt muss der Instanzenweg über die Gerichte eingehalten werden.

Wäre der fürsorgerische Freiheitsentzug möglich gewesen?
Dieser könnte über den Bezirksarzt erfolgen. Doch im Umgang mit unseren Klienten ist es stets eine Gratwanderung: Wo greifen wir schnell und repressiv ein und riskieren ein Abtauchen, und wo bleiben wir in einvernehmlichem Kontakt mit ihnen? (Basler Zeitung)

Erstellt: 14.03.2009, 12:21 Uhr

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