Panorama

«Sabine W. hat aus Rache und Hass Jörg Kachelmann zu Unrecht belastet»

Von Vincenzo Capodici. Aktualisiert am 24.05.2011

Im Vergewaltigungsprozess fordert die Anklage eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Die Verteidigung will einen Freispruch. Das Landgericht Mannheim zieht sich nun zur Urteilsberatung zurück.

1/30 Gut gelaunte Anwältin, nachdenklicher Mandant: Andrea Combé verlässt mit dem freigesprochenen Jörg Kachelmann die Tiefgarage des Gerichts. (31. Mai 2011)

   

Im Prozess gegen Fernsehmoderator Jörg Kachelmann fordert die Verteidigung einen Freispruch und die Entschädigung von Kachelmann. (Video: Reuters )

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Der Kachelmann-Prozess

Jörg Kachelmann steht seit Anfang September in Mannheim vor Gericht. Der frühere TV-Wettermoderator ist wegen Vergewaltigung seiner Ex-Freundin angeklagt. Heute Dienstag fand der 43. Prozesstag mit den Plädoyers der Verteidigung statt. Die Urteilseröffnung ist am nächsten Dienstag, 31. Mai, vorgesehen. Im Fall eines Schuldspruchs im Sinne der Anklage droht Kachelmann eine Gefängnisstrafe von mehreren Jahren.
Tagesanzeiger.ch/Newsnetz berichtet laufend über den Kachelmann-Prozess. Die Berichterstattung umfasst Prozessberichte, Hintergrundartikel, Videobeiträge und Bilder. Zudem gibt es auf Tagesanzeiger.ch/Newsnetz ein Dossier zum Kachelmann-Prozess. (vin)

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Im Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung hat die Verteidigung einen Freispruch für den Angeklagten gefordert. Wie Verteidiger Johann Schwenn am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Mannheim sagte, soll Kachelmann zudem für die Untersuchungshaft sowie Durchsuchungen und Beschlagnahmungen entschädigt werden. Der Verteidiger nannte keinen Betrag für die verlangte Entschädigung. Der 52-jährige Kachelmann antwortete auf die Frage des Gerichts, ob er ein letztes Wort wünsche: «Nein danke.»

Schwenn übte in seinem Plädoyer über weite Strecken hinweg scharfe Kritik an Teilen der Medien und der Staatsanwaltschaft, die seinen Mandanten «niedermachen» wollten. Kachelmanns früherer Lebenswandel solle ihm das Genick brechen. «Es gibt nicht einen Sachbeweis, auf den sich die Anklage stützen könnte», sagte Schwenn.

Aus «Rache und Hass» habe die Ex-Freundin Kachelmann bewusst zu Unrecht belastet, sagte Pflichtverteidigerin Andrea Combé. Die Frau habe sich von dem Gedanken leiten lassen: «Du hast mich vernichtet, dann vernichte ich dich auch.»

Staatsanwaltschaft mit «Verfolgungseifer»

In ihrem Plädoyer bezeichnete die Kachelmann-Verteidigung sämtliche Beweismittel als ungenügend. Anwältin Combé, die den Anfang machte, verwies vor dem Landgericht Mannheim beispielsweise auf Gutachten über Spuren an der angeblichen Tatwaffe – einem Küchenmesser – oder über Verletzungen der einstigen Geliebten des TV-Wettermoderators. Diese liessen keine eindeutige Interpretation zu. Combé bemühte sich, das mutmassliche Opfer als betrogene und frustrierte Ex-Geliebte von Jörg Kachelmann darzustellen. In Enttäuschung über dessen sexuelle Freizügigkeit habe sie sogar ihre Eltern manipuliert, um den Vergewaltigungsvorwurf gegen den 52-jährigen Schweizer grössere Glaubwürdigkeit zu verleihen. Der Staatsanwaltschaft attestierte die Anwältin «Verfolgungseifer» gegen ihren Mandanten.

Im Gerichtssaal sass auch Sabine W., Ex-Geliebte Kachelmanns und Nebenklägerin. Der 38-jährigen Frau war die Anspannung anzumerken, während Kachelmann relativ ruhig da sass. Bei den Ausführungen der Verteidiger schüttelte sie immer wieder still den Kopf.

Keine Beweise für Version von Sabine W.

«Es gibt keine Spuren, die die Version der Nebenklägerin bestätigen», sagte Pflichtverteidigerin Combé bei ihren Ausführungen zur Spurenlage im Fall Kachelmann. Die Anwältin bezog sich bei den Spuren auf ein Messer, das Kachelmann seiner Ex-Freundin angeblich an den Hals gehalten hatte, sowie auf Blut- und Spermaspuren, die auf Bettlaken und einem Handtuch gefunden worden waren. Die Spuren seien keine objektiven Beweismittel und brächten die Konstellation «Aussage gegen Aussage» nicht zu Fall. Und dass Kachelmann SMS auf seinem Handy gelöscht habe, bedeute gar nichts. Auf Grund der begrenzten Speicherkapazitäten müssten irgendwann SMS gelöscht werden, sagte Combé. Dagegen hatte die Anklage die Löschung von SMS als Versuch Kachelmanns, Spuren zu beseitigen, interpretiert.

Laut Combé liefern die medizinischen Gutachten keine Bestätigung für die von Sabine W. behaupteten Verletzungen. Die Frau hatte am Morgen nach der angeblichen Tat Verletzungen am Hals und ausgedehnte blaue Flecke an den Oberschenkeln. Laut Kachelmann-Verteidigerin Combé ist es möglich, dass sich die Ex-Geliebte die Verletzungen selbst zugefügt hat. Im Weiteren versuchte Combé, die Glaubwürdigkeit von Sabine W. in Zweifel zu ziehen. Die Nebenklägerin habe gelogen. Der 38-Jährigen warf sie vor, «ihre Aussage nach und nach den Ermittlungsergebnissen angepasst zu haben».

Erfundene Geschichte um Flugticket

Sabine W. hatte in der mutmasslichen Tatnacht Kachelmann mit einem Flugticket konfrontiert, das seinen Namen und den einer anderen Frau trug. Flugschein und ein Schreiben mit dem Satz «Er schläft mit ihr» habe an diesem Tag im Briefkasten gelegen, sagte sie ihm. Dass sie das Ticket schon Monate vorher anonym erhalten und den zusätzlichen Satz selbst geschrieben hatte, verschwieg sie ihm. Ebenso, dass sie unter falschem Namen bereits Kontakt zu der Nebenbuhlerin aufgenommen hatte.

Die Pflichtverteidigerin demontierte auch die Aussage einer anderen Ex-Geliebten von Kachelmann. Der Angeklagte soll der Frau am Tag nach der Tat im «Schockzustand» und völlig «aufgelöst» angerufen haben. Als Kachelmann in Untersuchungshaft gesessen sei, habe er von ihr Kondome zugeschickt bekommen, sagte Combé. Diese Frau sei gekränkt und wolle Kachelmann schaden. Darum sei sie nicht glaubwürdig.

Combé hielt den grösseren Teil des Plädoyers der Kachelmann-Verteidigung. Im Gegensatz zum Hauptverteidiger Johann Schwenn hatte sie die rund 20 Stunden dauernde Einvernahme von Sabine W. im letzten Oktober im Gerichtssaal mitverfolgt. Damals war noch Reinhard Birkenstock der Hauptanwalt Kachelmanns. Am Nachmittag plädierte Schwenn, der mit seinem aggressiven Stil die Gerichtsverhandlung im letzten halben Jahr massgeblich geprägt hatte.

Urteilseröffnung am nächsten Dienstag

Ob das forsche Auftreten von Schwenn dem angeklagten Kachelmann mehr nützt als schadet, lässt sich kaum beurteilen. Das Urteil im Prozess, der seit September 2010 läuft, soll am kommenden Dienstag, 31. Mai, eröffnet werden. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hatte am vergangenen Mittwoch vier Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe wegen besonders schwerer Vergewaltigung und Körperverletzung beantragt. Die Aussagen der Ex-Geliebten Sabine W. über die Ereignisse in der Nacht auf den 9. Februar 2010 in ihrer Wohnung in Schwetzingen hätten einen hohen Erlebnisgehalt, hiess es im Plädoyer der Anklage. Dies sei nicht vereinbar mit einer vorsätzlichen Lüge. Es gebe nach der Gesamtwürdigung aller Umstände «keine vernünftigen Zweifel», dass sich das Tatgeschehen so wie von der Nebenklägerin geschildert zugetragen habe.

Die langjährige Freundin Sabine W. beschuldigt den 52-jährigen Kachelmann, sie nach einem Streit wegen seiner Untreue mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Kachelmann, der im Prozess geschwiegen hat, bestreitet die Vorwürfe. Seine Verteidiger sehen eine Falschanschuldigung der 38-jährigen Radiomoderatorin.

Artikel mit Material der Nachrichtenagenturen sda, dapd und afp. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 24.05.2011, 16:50 Uhr

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