Panorama

Bürger ohne Land – das Los der Staatenlosen

Aktualisiert am 25.08.2011

Mit einer Kampagne gegen Staatenlosigkeit ruft die UNO die Regierungen zum Handeln auf. Im Zentrum stehen Millionen Menschen, die auf dem Papier nicht existieren, in der Realität aber auf Hilfe angewiesen sind.

1/15 Flüchtlingslager Cox's Bazar in Bangladesh: Diese Mädchen sind vom Volk Rohingya. Die Herkunft der Rohingyas ist umstritten, sie selber sagen, sie seien schon vor 1000 Jahren in der Gegend von Myanmar ansässig gewesen. Das Regime in Myanmar dagegen behauptet, die Rohingya seien erst in jüngerer Zeit aus Bengalen, Bangladesh, eingewandert und somit illegale Einwanderer. Sie haben laut Gesetz deshalb keinen Anspruch auf die myanmarische Staatsbürgerschaft. (19. August 2011)
Bild: Reuters

   

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Tausende Roma in Europa, Rohingya in Asien oder Nubier in Afrika teilen dasselbe Schicksal: Sie sind staatenlos, gehören zu den weltweit 12 bis 15 Millionen Menschen, die ohne Nationalität leben. 50 Jahre nach Inkrafttreten der Konvention zur Verminderung von Staatenlosigkeit startet das UNO-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR eine Kampagne, um auf diese Menschen aufmerksam zu machen und deren Zahl zu verringern.

Der UNO-Flüchtlingshochkommissar António Guterres bezeichnet es als beschämend, dass Millionen Menschen immer noch ohne Nationalität leben müssen, und fordert die Regierungen zum Handeln auf. Denn der Besitz einer Staatsbürgerschaft sei ein fundamentales Menschenrecht.

Diskriminierung, gepaart mit politischem Unwillen

Die Gründe für Staatenlosigkeit sind laut Mark Manly, Leiter der Staatenlosen-Abteilung bei UNHCR, vielfältig: «Die Auflösung und Neubildung von Staaten, das Abtreten von Territorien und die Neuziehung von Grenzen waren in den letzten beiden Jahrzehnten die Hauptursachen.» Aber auch ethnische Diskriminierung, gepaart mit politischem Unwillen, führe immer wieder zu papierlosen Situationen. Hinzu komme die Übertragung des Problems auf nachfolgende Generationen: In den meisten Fällen wird auch den Kindern von Staatenlosen die Nationenzugehörigkeit verweigert.

Da sie keine Bürger irgendeines Staates sind, bleiben ihnen grundlegende Rechte und der Zugang zu Arbeit, Unterkunft, Bildung oder medizinischer Versorgung verwehrt. Die Eröffnung eines Bankkontos, der Erwerb von Eigentum oder eine Heirat – für diese Menschen unerreichbare Ziele.

Die Schweiz hat nur einmal unterzeichnet

In den 90er-Jahren war es der Zerfall der Sowjetunion, von Jugoslawien und der Tschechoslowakei, der Hunderttausende Menschen ohne Pass zurückgelassen hat. Die meisten dieser Fälle konnten zwar gelöst werden. Das UNHCR identifiziert Osteuropa aber nach wie vor als Region mit akutem Handlungsbedarf, gemeinsam mit Südostasien, Zentralasien und dem Mittleren Osten.

Seit der Verabschiedung 1961 sind der Konvention zur Verminderung von Staatenlosigkeit lediglich 38 der 193 UNO-Mitgliedsstaaten beigetreten. Eine frühere Konvention aus dem Jahr 1954 zur Rechtsstellung der Staatenlosen haben mit 66 Ländern nur etwas mehr als ein Drittel der Mitgliedsstaaten unterzeichnet. Die Schweiz hat zwar das erste, nicht aber das zweite Abkommen ratifiziert.

Ratifizierung wäre wünschenswert

Auch wenn die Problematik sich hierzulande in Grenzen halte, wäre laut Susin Park, Leiterin des UNHCR-Büros für die Schweiz und Liechtenstein, auch eine Ratifizierung des zweiten Abkommens zu begrüssen: «Es ist das zentrale Instrument zur Vermeidung von Staatenlosigkeit», meinte sie in einem Interview mit der Schweizer Zeitschrift zu Integration und Migration, «Terra cognita».

Mit der heute lancierten Kampagne möchte das UNHCR darum die Regierungen dazu ermutigen, den beiden Abkommen beizutreten, Staatsangehörigkeitsgesetze entsprechend zu reformieren und zusätzliche Massnahmen zu ergreifen, um das Problem der Staatenlosigkeit zu lösen. (fko)

Erstellt: 25.08.2011, 20:33 Uhr

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