Panorama

Die Problematik bei einem finalen Rettungsschuss

Der Fall des Amokschützen von Biel weckt Erinnerungen an eine Polizeiaktion in Chur vor acht Jahren. Polizeichef Markus Reinhardt, der sich später das Leben nahm, fällte damals einen verhängnisvollen Entscheid.

Musste sich nach dem Rettungsschuss vor Gericht verantworten: Der mittlerweile verstorbene Bündner Polizeikommandant Markus Reinhardt (l.), hier mit seinem Verteidiger auf dem Weg zum Prozess im Februar 2002.

Musste sich nach dem Rettungsschuss vor Gericht verantworten: Der mittlerweile verstorbene Bündner Polizeikommandant Markus Reinhardt (l.), hier mit seinem Verteidiger auf dem Weg zum Prozess im Februar 2002.
Bild: Keystone

Hier hatte sich der Schütze verschanzt: Hochhaus in Chur. (Bild: Keystone )

Es war der 26. März 2000, als ein 22-Jähriger während fast zehn Stunden vom Balkon seiner Wohnung in Chur aus mit seinem Sturmgewehr die Polizei in Atem hielt. Er verletzte zwei Polizeibeamte schwer und erschoss einen Polizeihund. Die Polizei hatte alle Hebel in Bewegung gesetzt, alle Mittel ausgeschöpft, um den Täter zu stoppen.

Die Darstellung des Sachverhalts, wie er vom ausserordentlichen, ausserkantonalen Untersuchungsrichter erhoben worden ist, liest sich wie eine lange und beeindruckende Kette von Massnahmen der Polizei, um unter Einsatz milderer, nicht lebensgefährdender Mittel des Amokschützen habhaft zu werden.

Der junge Mann gab nicht auf

Eine Blendschockgranate zur Ablenkung vor dem Erstürmen der Wohnung gehörte dazu, das Vorschicken eines Polizeihundes, zwei Gespräche von Polizeigrenadieren mit dem Schützen, das zweite von bis zu einer Stunde Dauer. Weiter der Versuch, telefonisch Kontakt aufzunehmen, das Angebot eines Gesprächs mit dem Polizeipsychologen oder mit Familienangehörigen, schliesslich ein Schuss mit Schrotmunition. Alles nützte nichts. Der junge Mann gab nicht auf.

Der Bündner Polizeikommandant Markus Reinhardt sah am Schluss keinen anderen Weg, als den Befehl für den finalen Rettungsschuss zu geben und berief sich dabei auf eine Notwehrsituation. Der 22-jährige Amokschütze wurde in der Folge von den Polizeieinheiten tödlich getroffen.

Der erste derartige Prozess

Zwei Jahre später kam es zum Prozess gegen den Polizeikommandanten. Zu beantworten war laut dem Gerichtspräsidenten die zentrale Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen es dem Rechtsstaat erlaubt ist, einen Menschen zu töten. Der Vorwurf gegen Reinhardt lautete auf vorsätzliche Tötung. Es war der erste derartige Prozess in der Schweiz.

Der Prozess endete mit einem Freispruch für den Angeklagten. Begründung: Der Befehl sei eine angemessene Abwehr gewesen, um die bestehende Bedrohung von Leib und Leben abzuwenden. Zudem sei die Verhältnismässigkeit gegeben gewesen, weil alle anderen Massnahmen zum Zugriff zuvor fehlgeschlagen seien. Der Todesschuss sei deshalb das letzte geeignete Mittel gewesen, um einen Angriff auf das Leben abzuwehren. «Der Schiessbefehl und die Ausführung waren im Rahmen des Strafgesetzes rechtmässig», sagte Gerichtspräsident Alex Schmid zum Urteil abschliessend.

Schwierige Frage

Der Angeklagte zeigte sich zunächst erleichtert. Anfang dieses Jahres beging Reinhardt Suizid. Aus seinem Umfeld hiess es, der finale Rettungsschuss von damals habe ihn nie mehr losgelassen. Untersuchungen zeigten später, dass er über Jahre mit Alkoholproblemen kämpfte.

Der Fall des flüchtigen Amokschützen von Biel zeigt Ähnlichkeiten mit dem Churer Fall vom März 2000. Auch hier wird sich die Polizei die Frage stellen müssen, welche Art Abwehr nötig ist, um die bestehende Bedrohung von Leib und Leben abzuwenden. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 10.09.2010, 07:48 Uhr

WRITE A COMMENT







 Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Mit dem Absenden des Kommentars erklärt sich der Leser mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden: Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. Ihr Kommentar kann auch auf Google und anderen Suchseiten gefunden werden.

36 Kommentare

Susanne Reich

12.09.2010, 09:35 Uhr
Melden

Selbstverständlich soll dieser "finale Rettungsschuss" das letzte Mittel sein. Doch wie lange will man warten? Wieviele Menschen müssen unter Umständen ihr Leben verlieren oder schwer verletzt werden? Ein Täter resp. Verzweifelter, ist scheinbar unberechenbar geworden und gefährdet sich und andere. Man hat jedoch alle Mittel ausgeschöpft ohne Erfolg. Was wäre die Alternative? Antworten


hans maag

11.09.2010, 13:46 Uhr
Melden

Nach dem Strafgesetz handelt die Polizei rechmässig, Text gekürzt: Art 15 Notwehr: Wird jemand angegriffen oder bedroht, so ist er und jeder andere berechtigt, den Angriff angemessen abzuwehren. Art. 17 Notstand: Wer eine mit Strafttat begeht um das Rechtsgut eines Anderen aus nicht anders abwendbarer Gefahr zu retten, handelt rechtmässig, wenn er dadurch höherwertige Interessen wahrt. Antworten


Markus Lüscher

11.09.2010, 09:43 Uhr
Melden

Wenn man der Einsatzpolizei nicht erlaubt, ihre Mittel einzusetzen, gefährdet man die beteiligte Polizistinnen und Polizisten und Zivilisten in der Umgebung massiv unnötig. Polizisten müssen nach Gesetz unsere Sicherheit gewährleisten und im äussersten Fall mit Waffengewalt. Wenn sich Polizisten zuerst erschiessen lassen müssen, bevor sie das Feuer eröffnen dürfen, können wir sie gleich abschaffen Antworten


Roland Rawyler

11.09.2010, 08:54 Uhr
Melden

Anna Lisa Meier, Ihrem Kommentar ist nichts mehr hinzu zu fügen, Bravo !!! Antworten


Urs Stotz

11.09.2010, 04:40 Uhr
Melden

Traurig, aber das Leben der Polizisten und Unbeteiligter scheint in der Schweiz keinen Wert mehr zu haben. Antworten


Christoph Geiser

11.09.2010, 00:03 Uhr
Melden

Ein finaler Rettungsschuss wäre erst gerechtfertigt, wenn er Geiseln hält. Tut er aber, zumindest bisher, nicht. Der Mann scheint jemandem im Weg zu sein, erst will man ihn "versorgen", jetzt abknallen. Bis letzten Mittwoch hat er ja offenbar keine Schäden angerichtet. Er verhält sich wie ein Tier, das in die Enge getrieben wird... es kämpft. Ich finde das eher eine normale Verhaltensweise. Antworten


Mike Albrecht

10.09.2010, 23:16 Uhr
Melden

Von Notwehr kann bei einer Umstellung eines Gebäudes nicht die Rede sein. Erstaunlich, dass die Polizei nicht versucht hat, ein Betäubungsgas oder ein Betäubungsgeschoss einzusetzen. Der Täter war sich aber bewusst, was ihn erwartet. Der Tod gehört zum Leben. Auch die feine Dame, die im Restaurant ein Rindsfilet bestellt, hat ein (Tier-)Leben auf dem Gewissen. Antworten


Lothar Hiestand

10.09.2010, 20:47 Uhr
Melden

Dass ein Polizist der Enzian Spezialeinheit schwer am Kopf durch einen Schuss verletzt worden ist, zeigt, dass die Ausbildungszeit der Schweizer Polizei (Sondereinheiten) zweifelsohne viel zu kurz ist für derartige Krisenbewältigungen. Die Flucht hätte in Jeden Fall verhindert werden müssen, nachdem der Täter geschossen hat. Es war mal mein Beruf in der BRD und kenne die Gefahr und deren Abwehr. Antworten


Massimo Leonardi

10.09.2010, 20:18 Uhr
Melden

In Chur wars eine Fehlentscheidung, der Amokläufer stand mit umgehängtem Stg. auf dem Balkon und wurde abgeschossen. Die Polizisten können auch ohne diesen Befehl zurückschiessen,wenn jemand unmittelbar auf einen Schiesst darf der Polizist natürlich zurückschiessen. Aber einen Finalen Rettungsschuss in Biel muss nicht ausgesprochen werden,da er ja nicht wahllos Passanten erschiesst. Antworten


Alex Hanselmann

10.09.2010, 17:49 Uhr
Melden

Bin gegen den finalen Todesschuss. Es sterben in der Schweiz bei der Arbeit der Polizei schon so zuviele Menschen. 2004 starb ein in der Beiz randalierender Mann durch die Beruhigungsspritze des Amtsarztes vorort. Letzthin ist ein Häftling in seiner Zelle erstickt, weil kein Wärter beim Löschen des Brandes helfen wollte. Die Polizei muss Gefahr besser erkennen und der Situation angepasst handeln! Antworten


Anna Lisa Meier

10.09.2010, 17:25 Uhr
Melden

Unsere Verfassung - und die bitte macht uns zu Schweizern - sagt, das Leben ist unantastbar. Nur weil sich ein verzweifelter Alter nicht daran hält heisst das noch lange nicht, dass sich die Polizei gleich verhalten darf! Gerade nicht! Wie kann es sein, dass sich ein Staat über das Fehlverhalten der ihn bestätigenden Bürgern versucht zu legitimieren?! Grotesk unsere Politik im 2010... Antworten


Tom Waits

10.09.2010, 17:17 Uhr
Melden

@ Peter Weierstrass: genau so ist es, wenn man gewollt hätte, wäre dieser verwirrte junge Mann in Chur ausgehungert worden; hat aber gut in diese Zeit gepasst... Antworten


Philipp Imhof

10.09.2010, 14:51 Uhr
Melden

@Hans Tanner: Dass ein Polizist verletzt wurde, ist bedauerlich, rechtfertigt aber nicht die Tötung des Rentners, das wäre ja eine Todesstrafe ohne Prozess. Herr Kneubühler hat mit seiner Aktion nicht das Grundrecht auf Leben verloren, ob uns das passt oder nicht. Das hat mit Täterschutz nichts zu tun, sondern mit rechtsstaatlichen Grundsätzen. Antworten


Christine Vincenz

10.09.2010, 14:42 Uhr
Melden

Der Freispruch von Chur war eine Farce, wie es die meisten polizeifreundlichen Urteile in der Schweiz sind. Der Bündner Polizeikommandant wusste, dass er mehrere gravierende Fehler gemacht hatte, und ist an diesen zerbrochen. Antworten


Thomas Meier

10.09.2010, 14:19 Uhr
Melden

Ich glaube nicht, dass der finale Rettungsschuss eine Lösung ist! Solch ein Entscheid hat für den Schützen, wie für den Einsatzkommandanten, spätere innere Widersprüche zur Folge. Sie werden sich immer wieder die Frage stellen, ob man zu diesem Zeitpunkt das richtige Mittel gewählt hat. Mit einer Rambodenkweise kann man das nicht vereinfachen! Gute Polizei- + Geduldsarbeit ist jetzt gefragt! Antworten


Leo Nauber

10.09.2010, 13:49 Uhr
Melden

@maja naef: Es gäber etwa 1500 Personen, die man gemäss Ihrem Rezept entsprechend präventiv behandeln müsste. Möchte doch mal sehen, was geschrieben würde, wenn 1'499 davon dann doch nicht gefährlich waren, obwohl vorher sogar noch viel intensivere Indikationen als hier vorlagen. Antworten


Leo Nauber

10.09.2010, 13:46 Uhr
Melden

Kann ein geübter Scharfschütze nicht warten, bis er einen Täter z.B: in ein Bein schiessen kann, statt den finalen Todesschuss. Wenn man das Herz oder de Kopf trifft, müsste doch auch ein Oberschenkel treffbar sein. Antworten


Christian Natiez

10.09.2010, 12:15 Uhr
Melden

Im Juli hat ein Amokschütze im Vereinigten Königreich zuerst seine Ex-Partnerin mittelschwer, ihren Freund tödlich und einen Polizisten schwer verletzt, bevor er die Polizei tagelang mit einem raffinierten Versteckspiel in Atem hielt. Die Polizei traf ihn schliesslich mit elektrischen Projektilen aus TASER-Flinten - ein "sehr britisches Vorgehen", beurteilte die Polizei ihre Arbeit später selbst. Antworten


Philipp Imhof

10.09.2010, 11:58 Uhr
Melden

Indem der Rentner einen Polizisten schwer verletzt hat, hat er zugleich die Option des finalen Rettungsschusses unwahrscheinlicher gemacht. Der zuständige Kommandant wird es sich doppelt und dreifach überlegen, weil man ihm ohnehin den Vorwurf der Rache machen wird. Antworten


Johannes Fischer

10.09.2010, 11:09 Uhr
Melden

"Alles nützte nichts. Der junge Mann gab nicht auf." Klare und richtige Konsequenz: Der finale Rettungsschuss. Oder sollen Polizisten, die die Pflicht für uns tun, sterben müssen? Es würde einem Akt des journalistischen Anstandes entsprechen, wenn man nun Markus Reinhardt in Ruhe lassen würde. Es wurde alles gesagt. Mutmassungen sind überflüssig. Antworten


christoph scheidegger

10.09.2010, 11:01 Uhr
Melden

ich habe gemeint man könne mit elektroschockgeräten, mit rauch- und tränengaspetarden, mit betäubungsspritzenmunition und weiteren geeigneten mitteln einen zugriff so gestalten, dass er unauffällig und ohne sinnlose provokationen abgewickelt werden kann. zivile einsatzkräfte (pensionierte beamte im alter von kneubühl..?) wären vielleicht schon im vornherein mit einer anderern taktik vorgegangen?? Antworten


Christian Dürig

10.09.2010, 10:26 Uhr
Melden

Der Amokschütze entgeht der Polizei! Das ist für mich nicht begreifbar. Auf den "finalen Rettungsschuss" verzichtet man, weil er ja nicht rettet. Klug. Aber warum lässt man ihn entkommen? Stellen sie sich vor, wenn der wirklich noch Amok läuft! Wer übernimmt dann die Verantwortung für das Schlamassel? Ich hoffe, dass doch noch alles unter Kontrolle kommt. Antworten


Marcel Aegerter

10.09.2010, 10:09 Uhr
Melden

Ich finde, die zwei Fälle kann man nicht unbedingt miteinander vergleichen. Der Herr von Biel ist einfach verzweifelt, weil er das Haus, das ihm so viel bedeutet, hergeben muss. Er wird wissen, dass er nichts mehr zu verlieren hat. Eigentlich kann man in seinem Fall nicht von durchdrehen sprechen, zumal er ja scheinbar schon seit Jahren als komischer Kauz bekannt ist. Mir tut er irgendwie leid. Antworten


Hans Ineichen

10.09.2010, 10:08 Uhr
Melden

Jemand der Polizeibeamte schwer verletzt, bzw. einen Polizeihund erschiesst, kann nicht auf ein verständnisvolles Gruppengespräch mit Bäume umarmen eingeladen werden. Antworten


Hans Tanner

10.09.2010, 09:54 Uhr
Melden

Es ist doch so, der Täterschutz geht in der Schweiz über alles. Da reicht natürlich ein schwer verletzter Polizist noch bei weitem nicht, es müssen zuerst noch weitere Personen gefährdet werden. Darf's vielleicht noch ein erschossener Schüler sein, bevor man handfest eingreift? Antworten


Ignaz Schweizer

10.09.2010, 09:41 Uhr
Melden

In Afrika sind Jäger in der Lage, mittels Betäubungsgewehr und -munition wilde Tiere zu betäuben. Antworten


Peter Werdiger

10.09.2010, 09:40 Uhr
Melden

Es ist schon zum davonlaufen. In den USA wird so einer zweimal dazu aufgerufen, sein Verhalten zu beenden, und dann heisst es "gut, das war's jetzt" und er wird erschossen. Das Ganze wird protokolliert und das war's dann auch. Alleine bei der Auflistung der Schritte bis zum letzten Schuss wird mir schlecht. Ich mag das Wort "Kuscheljustiz" zwar nicht, aber leider stimmt es halt genau ... Antworten


maja naef

10.09.2010, 09:37 Uhr
Melden

Vorher observieren wäre auch eine Möglichkeit gewesen und ihn fassen wenn er noch nicht zur Waffe gegriffen hat. Er hat ja schriftlich unterschwellig gedroht. Wäre einiges günstiger gewesen. Vorausdenken scheint dieser Behörde ein Fremdwort zu sein. Antworten


Christian Grogg

10.09.2010, 09:22 Uhr
Melden

An alle ahnungslosen Polizeikritiker: Versetzt euch in die Lage dieser Polizisten! In solch einer Situation können die armen Kerle nur verlieren: Wird jemand von einem Schuss des Rentners verletzt, so schieben man der Polizei die Schuld in die Schuhe. Wird ein Rettungsschuss abgegeben ist auch die Polizei der Sündenbock! Was sollen sie denn machen? Antworten


Peter Weierstrass

10.09.2010, 09:21 Uhr
Melden

Ein finaler Rettungsschuss ist oftmals keine Notwehr. In Chur waren alle Personen in Deckung, als der junge Mann erschossen wurde. Der "finale Rettungsschuss" ist nur eine Wiedereinführung der Todesstrafe durch die Hintertür, mit der Polizei als Ankläger, Richter und Hinrichter. Antworten


Christian Natiez

10.09.2010, 09:09 Uhr
Melden

Mit der Bereitschaft zum Todesschuss zeigen die Entscheidungsträger und ihr Staat immer ein Stück weit auch, wie zivilisiert dieser Staat ist. Ein Amokschütze hatte im Juli im Vereinigten Königreich einen Polizisten schwer, die Ex-Freundin mittelschwer und ihren Liebhaber tödlich verletzt. Die Polizei setzte auf TASER, um ihn zu fassen. Ein sehr britisches Vorgehen, wie sie später selbst zugab. Antworten


Peter Ritter

10.09.2010, 08:52 Uhr
Melden

Der Täter als Opfer. Ein schwerverletzer Polizist. Einen potentiellen Mörder lässt man laufen weil vermutlich jemand geschlafen hat. Man büsst lieber Automobilisten, welche die Parkkarte rechtens bezahlt haben. Antworten


Luc Gerig

10.09.2010, 08:43 Uhr
Melden

Im Moment, wo Menschen mit Schusswaffen gezielt auf andere Menschen schiessen und jene so schwer verletzen, darf von mehrfachem vorsätzlichen Mordvesuch ausgegangen werden. Es scheint folgerichtig, dass die Behörden, in diesem Fall die Polizei, in Notwehr gezielte Schüsse abgeben darf. Der Täter und die Gesellschaft muss in Kauf nehmen, dass der Täter dabei stirbt. Alles kann man nicht haben... Antworten


Andre Born

10.09.2010, 08:39 Uhr
Melden

Ein Gespräch kann nicht " von bis zu einer Stunde Dauer " sein! Bemüht Euch mal um korrekte Angaben und Ausdrücke! Entweder war es von einer Stunde Dauer oder nicht. Antworten


Anastasius Nadelholz

10.09.2010, 08:23 Uhr
Melden

In Zukunft sollte man halt einfach keine Sturmgewehre mehr verteilen. Antworten


Hansueli Meili

10.09.2010, 08:23 Uhr
Melden

Er hat vorsaetzlich einen Polizisten angeschossen, zum Glueck nicht toedlich. Somit sollte die Polizei das Recht erhalten zurueck zu schiessen. Was passiert wenn er geschnappt wird? Eine bedingte Gefaegnis Strafe, ein paar Psychiater die ihn betreuen und die ihn als unzurechnungsfaehig erklaeren. Kosten pro Tag ueber CHF 500. Plus Fernseher, Internet, 3x Essen am Tag. Super. Nur weiter so. Antworten



Panorama

Populär auf Facebook Privatsphäre

Lokale Suche

Marktplatz