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Die Spuren im Fall Kachelmann
Aktualisiert am 30.05.2012 26 Kommentare
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Auch ein Jahr nach dem Ende des Vergewaltigungsprozesses gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann hat das Verfahren dem Opferverband Weisser Ring zufolge noch Auswirkungen auf die Aussagebereitschaft von mutmasslichen Opfern. «Die Angst von Opfern, in der Medienöffentlichkeit zerpflückt zu werden, ist durch diesen Prozess gestiegen und besteht zum Teil noch immer fort», sagte Verbandssprecher Veit Schiemann der Nachrichtenagentur DAPD. Insoweit habe das Verfahren deutliche Spuren hinterlassen.
Noch heute würden die Mitarbeiter in Beratungsgesprächen auf den Prozess angesprochen. Dies betreffe Gespräche, in denen es sowohl um den Vorwurf von Sexualstraftaten als auch um andere Delikte gehe, fügte Schiemann hinzu. So müssten die Berater manche Betroffenen auch heute noch davon überzeugen, dass auch bei einer Anzeige nicht sofort das gesamte Liebesleben der Person am nächsten Tag auf der Titelseite einer Zeitung nachzulesen sei. Diese Angst bestehe in Teilen weiter und sei sicherlich auch auf das damalige Verfahren zurückzuführen, sagte Schiemann.
Vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen
Das Landgericht Mannheim sprach Kachelmann am 31. Mai 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung frei. Seine Ex-Freundin, die als Nebenklägerin aufgetreten war, hatte ihn beschuldigt, sie im Februar 2010 mit einem Messer bedroht und zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Kachelmann hatte die Vorwürfe stets bestritten. Das Verfahren war auf grosses Medieninteresse gestossen.
«Die Betroffenen ziehen den Prozess noch heute als Vergleich heran», sagte Schiemann. Im Unterschied zu der Zeit, in der das Verfahren gegen den Wettermoderator lief, habe sich dieser Einfluss jedoch verringert. «Der Prozess hat damals bei vielen Menschen den Eindruck erweckt: ‹Wenn ich eine Anschuldigung erhebe und ich kann sie nicht beweisen, dann bin ich der Verlierer.›» Eine derart drastische Resonanz gebe es in den Gesprächen mit Opfern nicht mehr.
(mrs/dapd)
Erstellt: 30.05.2012, 07:35 Uhr
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«Der Prozess hat damals bei vielen Menschen den Eindruck erweckt: Wenn ich eine Anschuldigung erhebe und ich kann sie nicht beweisen, dann bin ich der Verlierer.» - Das wäre dann ja sogar ein positiver Effekt, wenn so der Grundpfeiler unserer Rechtsordnung wieder ins Bewusstsein gerückt wird: Nicht die Unschuld einer Person muss bewiesen werden, sondern die Schuld. Antworten
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