Panorama
Die unbekannte Kranke kann kaum reden
Von Ida Sandl. Aktualisiert am 23.04.2009 1 Kommentar
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Hinweise
Kantonspolizei Kreuzlingen, Tel. 071 221 40 00
Heinz Tanner, der Personalchef des Kantonsspitals Münsterlingen, ist erschüttert. Auf dem Weg zu seinem Büro am Dienstagmorgen um 6.15 Uhr sah er im Gebüsch neben dem Eingang ein Bündel liegen. Bei näherem Hinsehen erkannte er eine Frau, eingewickelt in Decken, offensichtlich schwer krank. Tanner lief ins Haus, alarmierte den Notfall-Dienst. Als er zurückkam, war die Frau aufgestanden, brach aber nach ein paar Schritten zusammen und stürzte mit dem Kopf auf den Asphalt. «Wir konnten es nicht verhindern», bedauert Tanner. Er ist noch immer geschockt.
So etwas hat auch Spitaldirektor Stephan Kunz noch nicht erlebt. Niemand weiss, wie lange die Frau auf dem Parkplatz lag. Die Polizei vermutet, dass sie jemand im Auto zum Spital gebracht hat. Es gibt bisher keine Anhaltspunkte, wer die Frau ist und woher sie stammt. Sie hatte keinen Ausweis bei sich, nur eine pinkfarbene Sporttasche mit Kleidern lag neben ihr im Gebüsch.
Die Frau ist bei Bewusstsein
Die Unbekannte soll zwischen 40 und 55 Jahre alt sein und ist stark abgemagert. Bei einer Grösse von 1,58 Metern wiegt sie etwa 30 Kilo. Sie schwebe aber nicht in Lebensgefahr. Ihr Zustand ist stabil und sie ist bei Bewusstsein, berichtet Kunz. Versuche, sie in verschiedenen Sprachen anzusprechen, haben bisher nicht gefruchtet. Sie könne sich kaum verständlich machen. Das könne auch mit der Geschwulst am Kopf zu tun haben. Ob es sich dabei um Krebs handelt, sei noch nicht sicher, sagt Kunz. Es ist auf jeden Fall eine ernsthafte Krankheit, die schon länger besteht. Die Frau sei in letzter Zeit wohl kaum von einem Arzt behandelt worden. Sie wirkt aber verhältnismässig gepflegt.
Zunächst müsse nun die Identität der Frau geklärt werden, meint Kunz. «Die Ärzte sollten mit der Patientin reden können.» Das brächte auch die Untersuchung des Bezirksamtes Kreuzlingen voran. Gegenwärtig kann Untersuchungsrichter Patrick Müller nämlich nur spekulieren. Das Bezirksamt hat deshalb ein Foto veröffentlicht und hofft auf Hinweise. Sollte die Frau hier gelebt haben, müsste sie jemand kennen, glaubt Müller. Aufgrund des Fingerabdrucks kann er bisher nur ausschliessen, dass sie ein Asylverfahren in der Schweiz durchlaufen hat. Er vermutet, jemand habe sie vor das Spital gelegt, in der Hoffnung, dort werde ihr geholfen. Aber auch eine Verzweiflungstat ändert nichts daran, dass ein hilfloser Mensch ausgesetzt wurde. Das ist ein Straftatbestand, man müsse aber die Umstände berücksichtigen, betont Müller. Ihm ist bisher kein ähnlicher Fall bekannt.
Recht auf Hilfe
Auch wenn sich die Frau illegal in der Schweiz aufhält, kann ihr das Spital die Hilfe nicht verweigern. Notfälle müssen behandelt werden. Das Spital Münsterlingen müsse öfters Patienten behandeln, obwohl es nicht weiss, wer die Kosten übernimmt, erklärt Spitaldirektor Kunz. Im Nachhinein lasse sich die Zuständigkeit aber fast immer klären. (ThurgauerZeitung)
Erstellt: 23.04.2009, 09:45 Uhr
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