Panorama

Erziehungsheim nach Raubmord

Das Jugendgericht Zug hat zwei Jugendliche des Mordes und des Raubes schuldig gesprochen.

Die beiden Jugendlichen waren bei einem Raubmord im September 2007 in der Stadt Zug zwar nicht Hauptakteure, aber doch Mittäter. Sie werden definitiv in die Erziehungsheime eingewiesen, in welchen sie seit bald anderthalb Jahren provisorisch leben. Sie haben Therapien zu absolvieren. Auch diese sind bereits im Gange. Das Gericht erliess zudem Freiheitsstrafen: Den jüngeren Angeklagten verurteilte es zu einem Jahr, der Höchststrafe für den zum Zeitpunkt der Tat noch nicht ganz 16-Jährigen.

Der Ältere, der kurz vor der Tat 16 Jahre alt geworden war, erhielt eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren - ein halbes Jahr weniger als die für dieses Alter geltende Höchststrafe. Ihm wurde unter anderem sein Geständnis zu Gute gehalten. Den bedingten Strafvollzug gewährte das Gericht keinem der beiden.

Klassischer Raubmord

Am Abend des 24. September 2007 begleiteten die beiden einen damals 20-jährigen Schweizer ins Zuger Hertizentrum, um einen dort wohnenden 52-jährigen Mann zu töten und zu berauben. Dieser hatte die Tat erdacht und war treibende Kraft. Das Verfahren gegen ihn ist noch hängig. Er ist geständig und befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug.

Auch wenn die eigentliche Tötung des Mannes vom 20-Jährigen allein durchgeführt wurde, war das Gericht überzeugt: Die beiden Jugendlichen wussten, dass die Tötung ernsthaft geplant war - zum einzigen Zweck, an Geld zu kommen -, trugen das gesamte Geschehen willentlich mit und beteiligten sich auch daran.

Die drei transportierten die Leiche des Opfers vom Tatort im Treppenhaus in seine Wohnung. Sie durchsuchten diese nach Wertgegenständen und nahmen schliesslich Bargeld und einen Tresor mit Geld und Wertgegenständen im Gesamtwert von gegen 50'000 Franken mit. Der «klassische Raubmord», wie der vorsitzende Richter sagte, hatte seinerzeit in der Region einiges Aufsehen erregt.

Längstens bis 22. Geburtstag

Angesichts der Schwere der Tat und des Verschuldens der beiden Jugendlichen ging das Gericht über die Anträge der Jugendanwaltschaft hinaus, auch wenn es dem Jüngeren eine starke Abhängigkeit vom Haupttäter attestierte. Beide hätten sich skrupellos verhalten. Dem Älteren warf der Richter vor, er habe «eiskalt und gefühlskalt die Tat durchgezogen».

Wie lange die Jugendlichen in den Erziehungseinrichtungen bleiben müssen, ist offen. Spätestens mit 22 Jahren müssen sie entlassen werden. Die Freiheitsstrafen sind mit der Zeit im Heim abgegolten.

Die bisherige Entwicklung der beiden in den Heimen wird von den Betreuern positiv beurteilt. Der Ältere hat eine Lehre als Maler begonnen, der Jüngere hat eine Lehrstelle als Coiffeur in Aussicht. (vin/sda/)

Erstellt: 29.06.2009, 17:15 Uhr