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Experte: Im Vergleich mit Hirschmann kommt Polanski schlecht weg

Ein Experte bezeichnet Roman Polanskis mögliche Entlassung auf Kaution als unüblich, aber nicht unangebracht. Die Höhe der Kaution indessen sei rekordträchtig.

Hier sass Polanski in den ersten Wochen nach der Festnahme: Bezirksgefängnis in Winterthur.

Hier sass Polanski in den ersten Wochen nach der Festnahme: Bezirksgefängnis in Winterthur.
Bild: Keystone

Ein Zürcher Strafrechtsexperte, der aufgrund seiner Funktion nicht namentlich genannt werden will, bezeichnet Polanskis mögliche Haftentlassung gegen eine Kaution von 4,5 Millionen Schweizer Franken als Ausnahme. Es sei selten, dass man eine Person gegen Kaution freilasse. Aber das Gesetz sehe diese Massnahme durchaus vor. Denn eine Sicherheitshaft könne durchaus durch alternative Massnahnmen, wie eben die Freilassung auf Kaution ersetzt werden.

Bei «Normalsterblichen» wäre dies aber kaum möglich gewesen. Man könne es durchaus als gewisses Entgegenkommen betrachten. Aber angesichts der Maximalstrafe von zwei Jahren, die ihm in den USA drohe, sei es nicht abwegig. Immerhin, so gibt der Experte zu bedenken, sei ja in den USA das Aussetzen der Haftstrafe auf Bewährung nicht gänzlich ausgeschlossen. Insofern müsse man sich fragen, wofür er denn eigentlich noch sitzen müsste.

Hohe Kaution?

Die Höhe der Kaution sei ohne die genaueren Umstände zu kennen schwierig zu beurteilen. Aber angesichts der Tatsache, dass zum Beispiel Carl Hirschmann, dessen Vermögen der Experte höher einschätzt, eine halbe Million Franken habe zahlen müssen, komme Polanski mit rekordträchtigen 4,5 Millionen Franken eher schlecht weg.

Polanski hatte 1977 in den USA eine 13-Jährige vergewaltigt. Gestützt auf ein amerikanisches Ersuchen wurde er am 26. September 2009 bei der Anreise zum Filmfestival in Zürich verhaftet. Seither sitzt er in Auslieferungshaft.

Seine Beschwerde gegen den Auslieferungshaftbefehl hatte das Bundesstrafgericht am 20. Oktober abgewiesen. Kurz darauf traf aus den USA das offizielle Auslieferungsersuchen ein. Gemäss diesem Gesuch drohen Polanski in Amerika nur zwei Jahre Gefängnis und nicht wie ursprünglich angenommen 50 Jahre. (Urteil RR.2009.329 vom 24.11.2009)

(pwy)

Erstellt: 26.11.2009, 10:35 Uhr

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