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Fall Hirschmann: PR-Berater Wigdorovits verklagt einen Teenager

Von . Aktualisiert am 15.12.2009

Immer neue Wendungen in der Affäre um den Zürcher Nachtklubbesitzer Carl Hirschmann. Jetzt verklagt sein PR-Berater eine Zeugin und den «SonntagsBlick».

Ein PR-Mann in der Rolle des Klägers: Sacha Wigdorovits spricht mit den Medien vor dem Strafgericht in Basel am Mittwoch, 2. Dezember 2009.

Ein PR-Mann in der Rolle des Klägers: Sacha Wigdorovits spricht mit den Medien vor dem Strafgericht in Basel am Mittwoch, 2. Dezember 2009.

Der Kommunikationsberater des Nachtklubbesitzers Carl Hirschmann bläst zum Gegenangriff. Sacha Wigdorovits hat Strafanzeige sowie Zivilklage wegen Rufschädigung und Persönlichkeitsverletzung gegen den «SonntagsBlick» sowie gegen Jasmin M. eingereicht. Die junge Frau war mit schweren Vorwürfen gegen Hirschmann an die Öffentlichkeit getreten, widerrief diese aber später. Dann schrieb der «SonntagsBlick» in seiner jüngsten Ausgabe, Wigdorovits habe Jasmin M. gezwungen, ihre Aussagen über Hirschmann und dessen Klub Saint Germain zurückzunehmen. Kurz nach der Festnahme Carl Hirschmanns Anfang November hatte die 17-jährige Jasmin M. auf TeleZüri berichtet, Hirschmann habe ihre gleichaltrige Kollegin zu Oralsex genötigt. Ende November aber nahm sie plötzlich die erhobenenen Vorwürfe zurück. Gegenüber der Zeitung «Sonntag» gab sie zu Protokoll, ihre damaligen Aussagen auf TeleZüri seien falsch gewesen, was sie bedauere.

«Ruf- und geschäftsschädigend»

Sacha Wigdorovits hält nun in einer Medienmitteilung fest, er sei zu keiner Zeit persönlich mit Frau Jasmin M. in Kontakt getreten und habe sie in keiner Weise durch Druck zum Widerruf ihres Geständnisses gedrängt. «Dieser Vorwurf ist für mich extrem ruf- und geschäftsschädigend, darum habe ich den‹SonntagsBlick› verklagt.»

Partylöwe Carl Hirschmann war vor über einem Monat wegen des Vorwurfs der mehrfachen sexuellen Nötigung in Zürich festgenommen worden. Drei Tage später liess man ihnen gegen eine hohe Kaution wieder frei.

Anfang Dezember verurteilte das Basler Strafgericht den Milliardärssohn wegen einfacher Körperverletzung sowie Tätlichkeit zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagen zu 300 Franken (54 000 Franken) sowie zu einer Busse von 1000 Franken. Zudem muss er den Geschädigten Genugtuung von 5000 Franken zahlen, und das Gericht ordnete an, dass Hirschmann seine ambulante Therapie weiterführen muss. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 15.12.2009, 07:46 Uhr

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