Panorama
Früherer Arbeitgeber zeigte Pfarrer an
Von Katharina Merkle, Lucia Probst . Aktualisiert am 19.04.2011 2 Kommentare
«Diesen Mann hätte man nie anstellen dürfen»: Marian Miklaszewski, Pfarrer von Wabern BE. (Bild: PD)
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«Entweder er oder ich», sagte Bruno Vögtli. Der Gewerbler leitet den Kirchgemeinderat von Himmelried SO. Dort war Marian Miklaszewski von 1990 bis 2009 als katholischer Seelsorger tätig. Dann wechselte der Geistliche nach Wabern, wo jetzt ein Amtsenthebungsverfahren gegen ihn läuft. Jetzt zeigt sich: Miklaszewski war auch bei seiner letzten Stelle in Himmelried untragbar geworden. «Es gab Riesenprobleme», sagt Vögtli. 16 Jahre lang sei der aus Polen stammende Geistliche vom ehemaligen Kirchgemeindepräsidenten protegiert worden. Als der Präsident zurücktrat, hätten sich bei der Arbeit des Pfarrers grosse Defizite gezeigt. «Er war oft von morgens um 8 bis abends um 22 Uhr abwesend. Niemand wusste, wo er war», erzählt Bruno Vögtli. Auch habe Miklaszewski jeweils «sehr lange» in den Ferien geweilt.
Der Geistliche sei überheblich gewesen und habe «lediglich zweimal die Woche den Gottesdienst heruntergeleiert». Umso enthusiastischer habe sich Miklaszewski für das von ihm mitgegründete Waisenhaus Augustow in seinem Heimatland Polen engagiert. Die Präsidentin des Hilfswerks weiss denn auch über Miklaszewski nur Gutes zu berichten. Doch weil sich der Priester mehr für dieses Ehrenamt als für die lokale Seelsorge engagiert habe, ist es laut Vögtli zu vielen Protestaustritten gekommen.
Zum Eklat kam es, als in einem Fonds mehrere tausend Franken fehlten. Dort zahlen Angehörige von Verstorbenen Geld ein, damit am Jahrestag jeweils eine Messe für den Verstorbenen gelesen wird. Der Verdacht sei auf Miklaszewski gefallen, sagt Vögtli. Jedenfalls zeigte die Kirchgemeinde den Pfarrer an. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Solothurn bestätigt, dass eine Strafuntersuchung wegen Veruntreuung lief. Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, es kam ein Vergleich zwischen den Beteiligten zustande. Details werden keine bekannt gegeben.
Ob in dieser Situation das Bistum Basel Miklaszewskis Wechsel in die Diaspora in Wabern erzwungen hat, war gestern nicht zu erfahren. Die Leitung in Solothurn war nicht zu erreichen. Jedenfalls habe Miklaszewski 2008 wunschgemäss die Kündigung eingereicht, sagt Vögtli. Vom neuen Arbeitgeber in Wabern sei er nie um eine Einschätzung gebeten worden, sagt der Himmelrieder Kirchgemeindepräsident. Miklaszewski hatte stattdessen den erwähnten Vorgänger, der ihm jahrelang wohlgesinnt war, als Referenz angegeben.
Er war der einzige Bewerber
In Wabern wird Marian Miklaszewski nichts strafrechtlich Relevantes zur Last gelegt. Vorgeworfen werden ihm aber Mängel in der Führung. Seit Mittwoch ist Miklaszewski krankgeschrieben. Er war gestern für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Als die Pfarrei St.Michael in Wabern 2008 einen neuen Pfarrer suchte, schrieb sie die Stelle in der Kirchenzeitung aus. Pfarrer Marian Miklaszewski war der einzige Bewerber, der sich meldete, wie Ludwig Spirig, Sprecher der katholischen Kirche Region Bern, ausführt. Sowohl Waberns Kirchgemeinderat wie das Bistum hätten daraufhin mit der Kirchgemeinde Himmelried «Kontakt» gehabt. Die Rückfragen hätten nicht zu Skepsis geführt. Waberns Kirchgemeinderat und das Bistum seien übereingekommen, Miklaszewski anzustellen.
Kein Strafregisterauszug
Wie aber kann es sein, dass im ganzen Anstellungsverfahren niemand etwas über das Strafverfahren gegen Miklaszewski und sein schwieriges Vorleben in Himmelried erfuhr? «Diese Frage ist mehr als berechtigt», sagt Hansruedi Spichiger. Er ist Kirchenbeauftragter bei der kantonalen Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK). Die JGK ist letztlich für die formale Anstellung der Pfarrer zuständig. Eine kantonale Prüfungskommission checkt laut Spichiger aber nur, ob jemand punkto Ausbildung die Voraussetzungen erfüllt. Ein Strafregisterauszug wird von einem römisch-katholischen Pfarrer nicht verlangt. Für die Frage, ob sich die Person als Pfarrer auch eignet, verlässt sich die JGK auf die Empfehlung der Kirche. Er wisse nicht, ob und was das Bistum Basel über Miklaszewskis Vorgeschichte gewusst habe, sagt Spichiger.
Mit dem Bistum diskutieren
Seit letztem Donnerstag liegt der JGK der von einem Anwalt und einer Psychologin verfasste Bericht zur Situation in der Pfarrei St.Michael vor. Nun ist für Spichiger klar: «Diesen Mann hätte man nie anstellen dürfen.» Die JGK wird sich jetzt mit dem Amtsenthebungsverfahren gegen Marian Miklaszewski befassen müssen und den Waberer Pfarrer demnächst wohl auch beurlauben.
Auch Kirchensprecher Ludwig Spirig räumt ein, dass Miklaszewski aus heutiger Sicht nicht hätte angestellt werden dürfen. «Solche Fehler gilt es künftig möglichst zu verhindern.» Man müsse das Anstellungsverfahren überdenken, sagt Spirig. Vorerst gelte es nun zu analysieren, wo konkret Fehler passiert seien.
Man arbeite normalerweise gut mit dem Bistum Basel zusammen, sagt Hansruedi Spichiger von der JGK. Mit dem Fall tauchen nun Fragen auf, die er «ernsthaft mit dem Bistum diskutieren» will.
(Berner Zeitung)
Erstellt: 19.04.2011, 13:24 Uhr
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2 Kommentare
Wer hätte das gedacht: Sogar Pfarrer sind unperfekte Menschen. Noch mehr gepfuscht wurde bei der HR-Admin der Kirche.
Da anerkannt wird, dass der Pfarrer sich vorbildlich um ein Waisenhaus kümmert, sollte der Bischof sich darum bemühen, diese Fähigkeit des Pfarrers auszubauen.
Vielleicht verhilft das zu etwas mehr Frieden auf Erden.
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Und wieder einmal muss ein Sündenbock für die schlechten Gedanken und Taten seiner Mitmenschen hinhalten. Es ist nichts bewiesen, aber trotzdem wird er verurteilt. Was hat uns Jesus gelehrt? - Wer von Euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein. Verleumdungen sind momentan leider an der Tagesordnung in Kirche, Politik und Wirtschaft. Was können wir tun? Kämpfen für eine besser Welt ohne Lügen! Antworten
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