Panorama
Gerichtsreporterin: «Nur Verlierer im Fall Kachelmann»
Von Andreas Saurer. Aktualisiert am 21.04.2011 4 Kommentare
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Der Prozess
Bisher 38 Verhandlungstage Vor 13 Monaten, am 20.März 2010, wurde der populäre ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verhaftet.
Seit 6.September 2010 verhandelt die 5. Grosse Strafkammer des Landgerichts Mannheim den Fall. Aber auch nach 37 Prozesstagen ist kein Beweis eindeutig, kein Indiz unumstritten. Noch immer steht Aussage gegen Aussage.
Der 52-jährige Angeklagte bestreitet die Tat, schweigt jedoch im Prozess. Seine Ex-Freundin, die inzwischen 38 Jahre alte Radiomoderatorin aus Schwetzingen, blieb dagegen bei ihrer Aussage: Der Schweizer habe sie nach einem Beziehungsstreit wegen seiner Untreue in der Nacht zum 9.Februar 2010 mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. Am 2.Mai wird der Vergewaltigungsprozess mit dem 38. Verhandlungstag fortgesetzt. Bis zum 27.Mai hat das Landgericht Mannheim weitere Termine festgesetzt. Ob dann auch das Urteil ergeht, ist ungewiss – wie fast alles im Kachelmann-Verfahren. sda/asr
«Mit solchen Opfern ist die Justiz überfordert», sagt Gisela Friedrichsen in Anspielung auf den Prozess gegen den 91-jährigen mutmasslichen NS-Verbrecher John Demjanjuk in München. Denn: «Ein Prozess kann nicht die historische Wahrheit liefern.» Sie illustriert damit, dass die Justiz den hohen Ansprüchen der Kläger mitunter weder widersprechen geschweige denn sie erfüllen kann.
Die 65-jährige Gerichtsreporterin des deutschen Nachrichtenmagazins «Der Spiegel» referierte am Dienstagabend auf Einladung des Berner Forums für Kriminalwissenschaften an der Universität Bern vor rund 80 Interessierten. Das Hauptaugenmerk legte sie dabei auf den Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann (vgl. Kasten).
«Übertriebener» Opferschutz
«Der Prozess könnte schon lange beendet sein», sagt sie. Könnte. Denn im Fall Kachelmann zeige sich exemplarisch, was im deutschen Strafprozess seit Jahren schief laufe. Eine zentrale Rolle spielten dabei die Einführung beziehungsweise Zulassung von Nebenklägern und der «übertriebene» Opferschutz.
Die Möglichkeit der Nebenklage führte gemäss Friedrichsen zu längeren Verfahren, höheren Strafen und Kosten. Dieser Trend wiederum habe zur Folge, dass es vermehrt zu «Deals» oder Vereinbarungen zwischen Verteidiger, Staatsanwälten und Gerichten komme. «Der taktische Umgang mit der Wahrheit macht das Rechtssystem kaputt», fasst Friedrichsen die unheilvollen Konsequenzen zusammen.
Dann zeichnet sie in groben Zügen nach, wie das mutmassliche Kachelmann-Opfer im Prozessverlauf Dinge verschwiegen, gelogen und sich in Widersprüche verheddert habe, und attestiert der 38-Jährigen eine «blühende Fantasie». Sarkastisch kommentiert sie: «So etwas glaube, wer will; die Mannheimer Staatsanwaltschaft glaubt es.» Die Unschuldsvermutung werde heute in Deutschland von der «Opfervermutung» verdrängt.
Emotionale Storys
Dann kommt sie auf die Rolle der Medien und der Politik beim «inflationären Gebrauch des Opferbegriffs» zu sprechen. Anhörungen würden oft unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Der profane Grund: So könnten die Exklusivstorys anschliessend an die Medien verkauft werden. Denn während man mit den Opfern Geschichten «mit Emotion drin» machen kann, darf man mit den Angeklagten nicht reden. Und Friedrichsen wiederholt: «Der Prozess wäre längst zu Ende, wenn Kachelmanns Aussagen genauso ernst genommen worden wären wie jene der Klägerinnen.» Rhetorisch fragt sie: «Wird hier der Opferschutz nicht zu weit getrieben?»
Die Anwälte der Nebenkläger nähmen Einfluss auf die Medien, und diese benutzten die Opfer, beschreibt sie den fatalen Kreislauf. Eindeutig spürbar sei inzwischen eine gewisse Angst der Staatsanwaltschaft und der Politik vor drohender Medienschelte. «Wer sagt: ‹Der Angeklagte ist auch ein Mensch›, der holt sich damit doch keine einzige Wählerstimme.»
Für Jörg Kachelmann rechnet Friedrichsen zwar mit einem Freispruch. Ihr Fazit bleibt aber dennoch düster: «Dass irgendein Beteiligter den Prozess als Gewinner verlässt, bezweifle ich.» (Berner Zeitung)
Erstellt: 21.04.2011, 14:24 Uhr
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4 Kommentare
Zunehmends wird der Gerichtsverfahren als psychologische Genugtuung und Rehabilitierung des Opfers angesehen. Allerdings bleibt ein Prozess was er ist: die Beweisführung, dass ein Täter eine Tat tatsächlich begangen hat und die Festlegung des Strafmasses. Kein Wunder klaffen Erwartungen und Realität oft auseinander. Antworten
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