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Gundeli-Raser droht eine lange Freiheitsstrafe

Von Mischa Hauswirth. Aktualisiert am 07.06.2011 18 Kommentare

Ein 24-jähriger Schweizer verursachte im November 2008 in Basel einen tödlichen Raserunfall. Seit gestern wird ihm der Prozess gemacht. Heute wurden die Plädoyers gehalten.

1/7 Das Auto, mit dem der Gundeli-Raser im November 2008 ein anderes Fahrzeug abgeschossen hatte, ist nach dem Unfall nur noch ein Wrack.
Bild: Keystone / Polizei BS

   

Darum geht es

Vor Gericht steht ein 24-jähriger Schweizer wegen vorsätzlicher Tötung, mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung und weiterer Delikte. Er lenkte das Auto, das am 29. November 2008 um 1 Uhr früh mit rund 100 Stundenkilometern seitlich in ein korrekt auf eine Kreuzung fahrendes Auto fuhr. Dabei kam ein Mann ums Leben.

Am zweiten Prozesstag im Basler Raserprozess standen bereits die Plädoyers auf dem Programm. Staatsanwalt Sebastian Bernouilli verwies auf die Ermittlungsergebnisse sowie das verkehrstechnische Gutachten. Diese hätten ein klares Bild ergeben. Der Angeklagte sei in einem Wohnquartier und nicht auf einer Landstrasse bewusst zu schnell gefahren und habe damit vorsätzlich die Gefährdung sowie den Tod anderer Menschen in Kauf genommen. Bernouilli sagte: «Er wollte mit seinem Fahrstil den anderen Verkehrsteilnehmern und den Mitfahrern den Meister zeigen.»

Der Staatsanwalt sagte, bei der Strafzumessung dürfe jugendlicher Übermut oder der Drogeneinfluss nicht mildernd wirken, denn der Angeklagte habe sich unter keiner übermässigen Bewusstseinseinschränkung befunden. «Im Spital, bei den Tests, zeigte er normale Reaktionen», sagt Bernouilli. Die Staatsanwaltschaft geht nach wie vor von vorsätzlicher Tötung aus und verlangt eine Strafe von sechseinhalb Jahren.

Angeklagter empfindet grosses Leid

Verteidiger Urs-Beat Pfrommer schlug in seinem Plädoyer einen schuldbewussten Ton an. Er sagte, die Anklageschrift werde grundsätzlich nicht bestritten und der Angeklagte empfinde grosses Leid und Reue für das, was er angerichtet habe.

Dann griff Pfrommer den Tatbestand der vorsätzlichen Tötung an. Er zitierte aus juristischen Lehrschriften und Bundesgerichtsentscheiden, um seinen Standpunkt zu belegen. «Im vorliegenden Fall haben wir es mit Fahrlässigkeit, aber nicht mit Vorsatz zu tun», so Pfrommer. Er appellierte an das Gericht, eine Gesamtschau zu halten und für das Urteil die heutige, gefestigte Lebenssituation, in der sich der Angeklagte befinde, zu berücksichtigen. Die Verteidigung hofft auf zwei Jahre bedingt.

Das Urteil ist für Mittwochnachmittag angekündigt. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 07.06.2011, 10:52 Uhr

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18 Kommentare

Andreas Meier

07.06.2011, 11:20 Uhr
Melden 62 Empfehlung

Jongliere ich in einer Gaststätte und richte dabei ein Malheur an, so ist das ärgerlich, unanständig, fahrlässig. Fahre ich jedoch für meinen sekundenlangen Machtrausch die Regeln missachtend umher und nehme dabei einem Menschen sein ganzes restliches Leben, so ist dies weit mehr als fahrlässig. Dies ist - für mein Verständnis - eventualvorsätzliche Tötung und gehört entsprechend bestraft. Antworten


Thomas Müller

07.06.2011, 12:06 Uhr
Melden 49 Empfehlung

Mit 100 km/h durch ein Wohnquartier und dann noch über eine Kreuzung zu brettern als Fahrlässig zu bezeichnen ist eine Verhöhnung von Opfer und Hinterbliebenen. Dem Verteidiger sollte man für diese Aussage ein Satz heisse Ohren verpassen. Sorry, aber auch seine Aufgabe als Verteidiger rechtfertigt das nicht mehr! Antworten



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