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Gutachter hält Lüge der Ex-Geliebten für möglich

Aktualisiert am 09.05.2011

Der Psychologe hält es für denkbar, dass die 38-Jährige, die Wettermoderator Kachelmann der Vergewaltigung anklagt, nicht die Wahrheit sagt. Er wundert sich, dass sie sich kaum an die Tat erinnern kann.

1/30 Gut gelaunte Anwältin, nachdenklicher Mandant: Andrea Combé verlässt mit dem freigesprochenen Jörg Kachelmann die Tiefgarage des Gerichts. (31. Mai 2011)

   

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Die Ex-Geliebte von Jörg Kachelmann könnte nach Einschätzung eines Gutachters bei ihrer Aussage gegen den Wettermoderator gelogen haben. Die Hypothese einer bewussten Falschaussage könne er nicht zurückweisen, sagte der Psychologe Günter Köhnken am Montag vor dem Landgericht Mannheim.

Wie gross die Wahrscheinlichkeit sei, müsse das Gericht beurteilen. Die 38-Jährige wirft dem Schweizer vor, sie vergewaltigt und mit einem Messer bedroht zu haben. Der 52-Jährige bestreitet die Vorwürfe. Kachelmanns früherer Verteidiger Reinhard Birkenstock hatte Köhnken mit einem Gutachten beauftragt.

Die 38-Jährige habe sehr detailliert ihre Beziehung zu Kachelmann geschildert, sagte der Sachverständige am 40. Verhandlungstag. An Einzelheiten der Vergewaltigung könne sie sich dagegen nicht erinnern, obwohl die Frau wahrscheinlich überdurchschnittlich intelligent sei.

Experte hält Autosuggestion für ausgeschlossen

Die Möglichkeit einer Autosuggestion schloss der Kieler Psychologe aus. Bei einer Autosuggestion werden Erlebnisse unbewusst erfunden, verfälscht oder ausgeschmückt. Den Betroffenen ist dabei der Unterschied zwischen dem, was sie tatsächlich wahrgenommen haben und dem, was sie sich einbilden, nicht bewusst.

Die 38-Jährige habe sich in der Nacht der angeblichen Vergewaltigung sehr rationale Gedanken gemacht. Dies sei schwer vereinbar mit einem emotionalen Zustand, der zu einer Autosuggestion führen könne, sagte Köhnken.

Die psychologische Sachverständige Luise Greuel hält es dagegen für möglich, dass die Erinnerungen der Frau teilweise autosuggestiv verfälscht wurden. Greuel sprach von deutlichen Hinweisen, dass die Frau durch das Gespräch mit Kachelmann über ein Ende ihrer elfjährigen Beziehung emotional erschüttert gewesen sei.

Protokolle sind für Experten kaum brauchbar

Es sei nicht auszuschliessen, dass diese Erschütterung die Wahrnehmung der späteren Ereignisse beeinflusst habe. Wie Greuel kommt auch Köhnken zu dem Ergebnis, dass die Glaubhaftigkeit der Aussage mit den Methoden der Aussagepsychologie nicht bestätigt werden kann.

Ein Hauptproblem aus Köhnkens Sicht: Die beiden ersten Vernehmungen der 38-Jährigen bei der Polizei wurden nicht im Wortlaut protokolliert. Die Protokolle seien für die Aussagepsychologie kaum zu gebrauchen. Spätere Aussagen der Frau könnten von ihrer Therapie beeinflusst worden sein.

Urteil wird Ende Monat erwartet

Mit der Befragung von Köhnken und der erneuten Aussage Greuels dürfte die Vernehmung der Gutachter im Kachelmann-Prozess beendet sein. Diesen Mittwoch will die Kammer über Anträge der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung entscheiden. Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn hatte unter anderem einen Befangenheitsantrag gegen den Heidelberger Rechtsmediziner Rainer Mattern gestellt.

Mattern hatte die Ex-Geliebte nach der angeblichen Vergewaltigung untersucht. Das Urteil soll am 27. Mai fallen. Zuvor sind noch zwei weitere Prozesstage angesetzt. (miw/sda)

Erstellt: 09.05.2011, 18:47 Uhr

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