«Haldimann ist ein Wiederholungstäter»

Im Prozess um Aufnahmen mit versteckter Kamera in Praxen von Schönheitschirurgen hat ein Geschädigtenvertreter dem SF-Chefredaktor Ueli Haldimann «heimtückisches Vorgehen» vorgeworfen.

Vor Gericht: SF-Chefradaktor Ueli Haldimann.

Vor Gericht: SF-Chefradaktor Ueli Haldimann. (Bild: Keystone)

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Der Chefredaktor des Schweizer Fernsehens, Ueli Haldimann, sei der «Kopf einer Organisation», welche sich wiederholt gegen die Rechtsordnung aufgelehnt habe, sagte der Geschädigtenvertreter am Donnerstag vor dem Einzelrichter am Zürcher Bezirksgericht. Da eine Geldstrafe ohnehin vom SF übernommen würde, wäre eine Freiheitsstrafe sinnvoller.

Haldimann sei zudem ein «Wiederholungstäter». Der Chefredaktor stand bereits in einem vergleichbaren früheren Fall vor Gericht. Damals ging es um Versicherungsprobleme. Den Verantwortlichen des «Kassensturz» warf der Anwalt «heimtückisches Vorgehen» vor.

Auf jenen früheren Fall beriefen sich auch auch die Angeklagten: Als es um die Arbeiten am Bericht über verantwortungslose Schönheitschirurgen ging, war soeben das erstinstanzliche Urteil des ersten Falls bekannt geworden. Das Bezirksgericht Dielsdorf ZH hatte den Einsatz der versteckten Kamera als legitim eingestuft.

Dieses Urteil habe man in den damaligen Entscheid miteinbezogen, sagte Haldimann. Dies, obwohl klar war, dass es weitergezogen würde. Ober- und Bundesgericht kehrten allerdings später das erstinstanzliche Urteil. Dieser Fall ist in Strassburg hängig.

Salopperie» vieler Schönheitschirurgen

Haldimann und die vier Mitangeklagten erklärten dem Einzelrichter, dass heimliche Aufnahmen in Praxen von Schönheitschirurgen für Beiträge des «Kassensturz» unabdingbar gewesen seien. Wäre der «Kassensturz» offen aufgetreten, hätten die Patientenberatungen ganz anders ausgesehen.

Es sei darum gegangen, die «Salopperie» vieler Schönheitschirurgen deutlich zu machen. Viele Eingriffe würden vorschnell, leichtfertig und ohne ausreichende Risikoaufklärung vorgenommen.

Als «Lockvogel» war eine 19-jährige Ex-Miss zu verschiedenen Schönheitschirurgen geschickt worden. Praktisch alle waren bereit, ihr Fett abzusaugen, die Brüste zu vergrössern und die Lippen aufzuspritzen.

Die Verhandlung vor dem Einzelrichter am Bezirksgericht Zürich hat am Donnerstagvormittag begonnen. Sie dürfte sich bis in den Nachmittag hineinziehen.

Arzt untersuchte Brüste junger Frau

Die Aufnahmen wurden in zwei «Kassensturz»-Sendungen im Dezember 2006 und im Februar 2007 ausgestrahlt. Im Beitrag untersuchte der Arzt die Brüste einer jungen Frau, welche sich im Auftrag des «Kassensturz» für eine Brustvergrösserung angemeldet hatte. Es wurde kritisiert, der Chirurg habe die Brüste der Frau unnötig oft betastet.

Das Gericht hat sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob der Einsatz der versteckten Kamera im vorliegenden Fall zulässig war oder nicht. Neben Haldimann müssen sich auch der Redaktionsleiter des «Kassensturz», Wolfgang Wettstein, zwei weitere SF-Mitarbeitende und die als «Lockvogel» eingesetzte Frau vor Gericht verantworten.

Staatsanwalt Lukas Wehrli beantragt unterschiedlich hohe bedingte Geldstrafen sowie Bussen. Die höchste Strafe fordert er für Haldimann: eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 560 Franken und eine Busse von 6000 Franken.

Ein Urteil wurde am Donnerstag noch nicht eröffnet. Laut dem Einzelrichter am Bezirksgericht folgt es zu einem späteren Zeitpunkt. (bru/sda)

Erstellt: 14.05.2009, 16:42 Uhr

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