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Hat Hirschmann den Reichen-Bonus?

Von Reto Hunziker. Aktualisiert am 18.05.2010

Carl Hirschmann hinterlegt eine Kaution von 500'000 Franken und reist trotz Verfahren nach Nizza. Ein Privileg der Reichen oder ein ganz normales Prozedere?

Es klingt sonderbar: Carl Hirschmann macht derzeit Urlaub in Südfrankreich, obwohl in der Schweiz ein Verfahren gegen ihn läuft. Dem Milliardärssohn wird vorgeworfen, junge Frauen zum Oralsex gezwungen zu haben. Im November letzten Jahres sass er drei Tage in Untersuchungshaft, wurde aber gegen eine Kaution von einer halben Million Franken entlassen.

Und nun sonnt er sich in Nizza, St. Tropez und Cannes, wie die Zeitung «Sonntag» in ihrer gestrigen Ausgabe berichtete. Dies, obwohl ihm im letzten Jahr die Reisepapiere abgenommen wurden. Die Pass-Sperre wurde nun jedoch temporär aufgehoben, dank einer hohen Kaution – wieder waren es 500'000 Franken.

«Warum nicht?»

Wie ist das möglich? Gibt es auch in der Justiz einen Reichen-Bonus? Für Strafrechtsexperte Franz Riklin ist der Fall nicht aussergewöhnlich: «Ich sehe nicht ein, warum Hirschmann nicht in die Ferien dürfte», sagt der emeritierte Strafrechtsprofessor. Zumal offenbar keine Fluchtgefahr bestehe und er sich nicht in Untersuchungshaft befinde.

«Die milderen Ersatzmassnahmen wie Kaution sind prozessual vorgesehen», sagt Riklin und zitiert aus der eidgenössischen Strafprozessordnung, die 2011 in Kraft treten wird. «Das zuständige Gericht ordnet anstelle der Untersuchungshaft eine oder mehrere mildere Massnahmen an, wenn sie den gleichen Zweck wie die Haft erfüllen.» Darunter falle die Kaution, eine Ausweis- und Schriftensperre oder Auflagen, sich nur oder nicht an einem bestimmten Ort, bestimmten Haus aufzuhalten oder sich regelmässig bei einer Amtsstelle zu melden.

Geringe Fluchtgefahr

Riklin verweist auf das Prinzip der Verhältnismässigkeit: «Ich will niemanden in Schutz nehmen oder etwas verharmlosen, aber es handelt sich um keine Kapitalverbrechen und die Fluchtgefahr ist eher als gering einzustufen.» Zumal Zürich Hirschmanns Lebensmittelpunkt sei. «Bei einem türkischen Gastarbeiter, dessen Lebensmittelpunkt Ankara ist, sähe die Sache anders aus», so Riklin. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 17.05.2010, 19:02 Uhr

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