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Hirschmann darf Schweiz für Ferien verlassen – für 500'000 Franken

Aktualisiert am 15.05.2010

Der Zürcher Clubbesitzer und Milliardärssohn Carl Hirschmann hat von der Staatsanwaltschaft eine Sonderbewilligung erhalten, um für Ferien die Schweiz zu verlassen.

Millionenerbe Carl Hirschmann verlässt das Basler Strafgericht: Im Dezember 2009 wurde er zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Millionenerbe Carl Hirschmann verlässt das Basler Strafgericht: Im Dezember 2009 wurde er zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Für den Sonderurlaub in Südfrankreich musste er eine weitere Kaution von 500'000 Franken hinterlegen. Hirschmanns Sprecher Max Fischer bestätigt auf Anfrage Meldungen von «20 Minuten»-Online und der Zeitung «Sonntag». Bei seiner Rückkehr nach Pfingsten werde Hirschmann die halbe Million Kaution sofort zurückerhalten.

Gegen den Jetsetter läuft eine Strafuntersuchung wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung von Minderjährigen. Gegen Zahlung einer Kaution von 500'000 Franken war er Ende letzten Jahres aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Er musste damals seine Reisepapiere abgeben.

Gemäss Fischer hat die Staatsanwaltschaft Carl Hirschmann nun gegen eine weitere Kaution in derselben Höhe erlaubt, über die Auffahrts- und Pfingstfeiertage nach Südfrankreich zu reisen. Mit seinem Bruder verbringe er bei seinem kranken Vater in dessen Haus in St. Tropez an der Côte d'Azur Familienferien. (bru/sda)

Erstellt: 15.05.2010, 13:38 Uhr

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