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Hohe Strafe für Basler Raser

Aktualisiert am 08.06.2011 15 Kommentare

Im Prozess um einen tödlichen Raserunfall hat das Strafgericht Basel-Stadt das Urteil eröffnet: Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt.

1/7 Das Auto, mit dem der Gundeli-Raser im November 2008 ein anderes Fahrzeug abgeschossen hatte, ist nach dem Unfall nur noch ein Wrack.
Bild: Keystone / Polizei BS

   

Der Fall in Kürze

Vor Gericht stand ein 24-jähriger Schweizer wegen vorsätzlicher Tötung, mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung und weiterer Delikte. Er lenkte das Auto, das am 29. November 2008 um 1 Uhr früh mit rund 100 Stundenkilometern seitlich in ein korrekt auf eine Kreuzung fahrendes Auto fuhr. Dabei kam ein Mann ums Leben.

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Das Gericht folgte dem Antrag des Staatsanwaltes und sprach den 24-jährigen Schweizer der vorsätzlichen Tötung und der mehrfachen versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig. Der wegen Geschwindigkeitsexzessen vorbestrafte junge Mann war am 29. November 2008 mit knapp über 100 km/h durch das Basler Gundeldingerquartier gerast.

Auf der Verzweigung Güterstrasse/Thiersteinerallee bei der Heiliggeist-Kirche hatte er eine Kollision verursacht. Dabei war der 37-jähriger Beifahrer im korrekt fahrenden Auto ums Leben gekommen, während der Lenker schwere Verletzungen erlitt. Der Angeklagte und seine beiden Mitfahrer waren mit leichten Verletzungen davongekommen.

Das Gericht ging davon aus, dass der Angeklagte mit dem neuen Auto seines Kollegen eine Spritzfahrt durch die Stadt machen wollte und dies mit den beiden Mitfahrern abgesprochen war. Bei der rechtlichen Qualifikation stützte sich die Strafkammer auf die vom Bundesgericht in mehreren Raser-Fällen entwickelten Kriterien und bejahte eine vorsätzliche Begehung.

Es handle sich um einen besonders krassen Fall, hielt der Gerichtspräsident fest. Der Angeklagte habe nicht mehr ernsthaft darauf vertrauen können, dass nichts Schlimmes passieren würde. Mit seiner Fahrweise habe er es einfach darauf ankommen lassen und gezeigt, dass ihm mögliche Todesfolgen gleichgültig gewesen seien. Damit habe er sich gegen das geschützte Rechtsgut entschieden.

Bei der Bemessung des Strafmasses berücksichtigte das Gericht unter anderem auch die vom Angeklagten geäusserte Reue. Der Verteidiger hatte auf eine Strafe von zwei Jahren bedingt wegen fahrlässiger Tötung plädiert.

Der Angeklagte nahm das Urteil gefasst entgegen. Weil er von einer möglichen Zukunft in der Heimat seiner brasilianischen Freundin gesprochen hatte, ordnete das Gericht wegen Fluchtgefahr eine Ausweis- und Schriftensperre sowie eine Meldepflicht an. Bis zur Hinterlegung der Schriften bleibt der Angeklagte in Polizeigewahrsam.

Bei der Urteilsverkündung sassen der Basler FDP-Nationalrat Peter Malama und Franziska Riedtmann, die Mutter eines Opfers eines Raser- Unfalls, im Publikum. Beide gehören dem Initiativkomitee der eidgenössischen Volksinitiative «Schutz vor Rasern» an. Das im April 2010 lancierte und von rund 115'000 Personen unterschriebene Volksbegehren wird am 15. Juni 2011 bei der Bundeskanzlei eingereicht. (amu/sda)

Erstellt: 08.06.2011, 19:38 Uhr

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15 Kommentare

caroline stämpfli

08.06.2011, 18:21 Uhr
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ich finde dieses urteil in ordnung, endlich haben die richter mal "eier" gezeigt. komischerweise sind bei teils ähnlichen noch schwereren unfällen von ausländischen rasern, massiv weniger höhere (un)bedingte strafen
gesprochen worden. dies obwohl ihnen und beteiligten unfallverursachern, eindeutig raserei nachgewiesen
wurde. der jetzt verurteilte, hatte wohl eine "normale" jugend, sein pech!
Antworten


toni müller

08.06.2011, 18:27 Uhr
Melden 25 Empfehlung

höchststrafe? 6,5 jahre für vorsätzliche tötung? das kann doch alles nicht wahr sein. die familie des unschuldig getöteten wird ein leben lang an diesem unfall zu leiden haben. und dieser brutale, vorbestrafte kriminelle kommt in einigen wenigen jahren raus. ein skandal erster güte. Antworten



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