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Hooligans haften für Sachschaden von 127'000 Franken
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Am Montag verurteilte das Kreisgericht St. Gallen zwei Schweizer zu bedingten Geldstrafen. Die Fussballfans werden für Sachschäden von 127'000 Franken solidarisch haftbar gemacht. Dies erklärte der zuständige Untersuchungsrichter Simon Burger auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Burger hatte bedingte Freiheitsstrafen von 13 beziehungsweise elf Monaten gefordert.
Nach dem Barragespiel zwischen dem FC St. Gallen und der AC Bellinzona vom 20. Mai 2008 war es im Stadion Espenmoos zu Ausschreitungen gekommen. Es gab sieben Verletzte und einen Sachschaden von gut 150'000 Franken. 59 Personen wurden festgenommen.
Polizei mit Gegenständen beworfen
Am Montag wurden zwei Schweizer vom Kreisgericht St. Gallen wegen Sachbeschädigung, Landfriedensbruchs, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte zu bedingten Geldstrafe von 180 beziehungsweise 120 Tagessätzen à 100 Franken und einer Busse von je 1500 Franken verurteilt. Hinzu kommen Verfahrenskosten von 5700 und 4800 Franken.
Nach dem Barragespiel war ein heute 21-jähriger Polymechaniker dabei gefilmt worden, wie er Stühle aus der Verankerung riss und mehrmals Gegenstände gegen Polizisten warf. Er ist wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand und ohne Ausweis vorbestraft.
Der zweite Angeschuldigte, ein 22-jähriger Landschaftsgärtner, hatte zusammen mit anderen Fans das Spielfeld gestürmt und die Polizei mit Steinen, Metallteilen und Holzlatten beworfen. Der junge Mann erschien ohne Verteidiger vor Gericht.
Solidarische Haftung bestritten
Während der Probezeit dürfen die beiden keine Fussballspiele in der Super- und Challenge League besuchen. Das Gericht stützte auch Zivilforderungen von 127'000 Franken, für welche die Fussball-Fans solidarisch haftbar gemacht werden. Die beiden Angeschuldigten hatten die soldarische Haftung vor Gericht bestritten.
Das Kreisgericht St. Gallen hat bisher sechs Espenmoos-Randalierer zu bedingten Freiheits- oder Geldstrafen verurteilt. Mindestens vier weitere mutmassliche Randalierer kommen im nächsten Jahr noch vor Gericht. Mit der Frage der solidarischen Haftung für die Sachschäden wird sich auch das Kantonsgericht St. Gallen beschäftigen müssen. Die Verteidigerin eines Espenmoos-Randalierers geht in die Berufung. (vin/sda)
Erstellt: 14.12.2009, 17:10 Uhr
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