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Nun will Kachelmann Klage einreichen
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Jörg Kachelmanns Meteomedia
Der 1990 von Jörg Kachelmann gegründete Wetterdienst Meteomedia mit Hauptsitz im appenzellischen Gais beschäftigt rund 100 Mitarbeiter und betreibt Niederlassungen in Deutschland, der Schweiz, Kanada und den USA. Kachelmann produziert mit seiner Firma Wettersendungen in der ARD - seit 1994 vor der 20-Uhr-Ausgabe der «Tagesschau» und seit 2002 nach den «Tagesthemen». Seine Karriere bei der ARD hatte er 1990 als «Weatherman» beim Radiosender SWF 3 (inzwischen SWR) gestartet. Damals hatte er sich in Bächli bei St. Gallen als autodidaktisch ausgebildeter Meteorologe selbstständig gemacht und die Meteomedia gegründet. Mit dem Start des ARD-Frühstücksfernsehens im Jahr 1992 begann seine Fernsehkarriere in Deutschland, zuvor arbeitete er bereits für das Schweizer Fernsehen, zerstritt sich aber mit den dortigen Verantwortlichen.
In den 90er Jahren machte er sich auch in der Fernsehunterhaltung einen Namen. Er war seit 1997 viele Jahre Moderator der MDR-Talkshow «Riverboat». Keinen Erfolg hatte er als Quizmaster, als er 1998 die Neuauflage der legendären Show «Einer wird gewinnen» übernahm, die Hans Joachim Kulenkampff berühmt gemacht hatte.
Wie Bild.de berichtet, hat Kachelmanns Firma «Meteomedia» mitgeteilt, dass sich der Wetter-Moderator juristisch gegen den Vergewaltigungsvorwurf zur Wehr setzen werde. «Jörg Kachelmann wird wegen falscher Anschuldigung Klage erheben», heisst es in der Mitteilung von «Meteomedia». Es sei undenkbar, dass die Anschuldigungen stimmen könnten. Die Vorwürfe seien absolut ungerechtfertigt und selbstverständlich werde gegen die Anzeigeerstatterin Anzeige erstattet.
Jörg Kachelmann geht es in der Untersuchungshaft «den Umständen entsprechend gut», auch wenn er noch etwas geschockt sei. Dies erklärte der Leiter der Justizvollzugsanstalt Mannheim, Romeo Schüssler, auf Anfrage von «Radio 24».
ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann sitzt wegen des Verdachts der Vergewaltigung seiner früheren Lebensgefährtin im Mannheimer Untersuchungsgefängnis. Der 51-jährige Schweizer wurde am Samstag bei der Einreise am Frankfurter Flughafen von der Landespolizei Hessen verhaftet. Kachelmann befand sich auf der Rückkehr aus Vancouver, von wo er für die ARD von den Olympischen Winterspielen berichtet hatte. Das bestätigte der Sprecher der Bundespolizei, Armin Thiel, am Montag der Nachrichtenagentur DAPD. Gegen Kachelmann lag ein Haftbefehl des Amtsgerichts Mannheim vor. Der Vollzug wurde mit Fluchtgefahr begründet, da Kachelmann keinen festen Wohnsitz in Deutschland habe.
«Vergewaltigungsvorwürfe sind haltlos»
Die Staatsanwaltschaft Mannheim hatte zuvor berichtet, dass sie gegen einen 51-jährigen Journalisten und Moderator ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vergewaltigung führt. Den Namen des Verdächtigen wollten die Ermittler nicht mitteilen. Die Bundespolizei bestätigte aber Informationen von Bild.de, dass es sich um Kachelmann handelt. Die ARD wollte keine Stellungnahme abgeben.
Der Kölner Rechtsanwalt Ralf Höcker, der nach eigenen Angaben Kachelmann vertritt, weist die Vorwürfe entschieden zurück: «Die gegen unseren Mandanten erhobenen Vergewaltigungsvorwürfe sind haltlos. Sie sind frei erfunden», heisst es in seiner Mitteilung. Die Pressesprecherin von Kachelmanns Firma Meteomedia, Stephanie Schless, teilte mit: «Wir halten es für ein Missverständnis, das sich sicherlich schnell aufklären wird.» Erläutern wollte sie diese Stellungnahme nicht.
Beziehungsstreit
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte die Polizeidirektion Heidelberg gegen Kachelmann ermittelt. Er soll Anfang Februar seine langjährige Freundin nach einem vorangegangenen Beziehungsstreit in ihrer Wohnung im Rhein-Neckar-Kreis gewaltsam zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Im Februar hatte sie ihn angezeigt. Danach erhärtete sich der Tatverdacht laut Staatsanwaltschaft. Auf deren Antrag hin erliess das Amtsgericht Mannheim Haftbefehl gegen den Moderator Haftbefehl.
Wie lange Kachelmann in U-Haft sitzen muss, ist noch nicht abzusehen. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte dem DAPD, es sei nicht bekannt, ob ein Haftprüfungstermin beantragt sei. (rb/jak/ddp/)
Erstellt: 22.03.2010, 23:41 Uhr



