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Landwirt muss Kirche nicht mehr «Ewiges Licht» bezahlen

Aktualisiert am 08.01.2013 97 Kommentare

70 Franken pro Jahr musste ein Landwirt aus Schänis jährlich der Kirche von Näfels überweisen – wegen eines Tötungsdelikts vor 655 Jahren. Nun muss die Kirche ihre Öllampe selber finanzieren.

Der Landwirt wehrte sich vor Gericht erfolgreich gegen den Anspruch: Die Kirche von Näfels während des jährlichen Gedenkumzugs zur Schlacht bei Näfels im Jahr 1388.

Der Landwirt wehrte sich vor Gericht erfolgreich gegen den Anspruch: Die Kirche von Näfels während des jährlichen Gedenkumzugs zur Schlacht bei Näfels im Jahr 1388.
Bild: Keystone

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Ein Landwirt aus Schänis SG muss nicht mehr für den Unterhalt des «Ewigen Lichts» in der römisch-katholischen Kirche Näfels GL aufkommen. Das Kantonsgericht Glarus hat den Mann von einer entsprechenden Grundlast aus dem Jahre 1357 befreit.

Mitte des 14. Jahrhundert hatte ein Konrad Müller aus Niederurnen angeblich einen Heinrich Stucki getötet. Für dessen «Seelenheil» und um sich der Rache der Familie zu entziehen, stiftete Müller der Pfarrkirche Mollis ein «Ewiges Licht». Sollte er seiner «ewigdauernden» Verpflichtung nicht nachkommen, so würden seine Grundstücke an die Pfarrei verfallen.

Jahrhundertelang bezahlt

Das «Ewige Licht» wurde im Zug der Reformation der Pfarrei Näfels zugesprochen und die Liegenschaftsbesitzer erfüllten ihre Verpflichtung während der folgenden Jahrhunderte weiter. Die Kosten für das Nussbaumöl für die Lampe beliefen sich nach Medienangaben pro Grundstück auf 70 Franken pro Jahr.

Als die Kirchgemeinde Näfels die 655 Jahre alte Unterhaltspflicht im Grundbuch der Gemeinde eintragen wollte, wehrte sich einer der Grundstückbesitzer dagegen. Das Kantonsgericht Glarus wies nun in seinem Urteil vom 20. Dezember die Klage der Pfarrei gegen den Landwirt ab.

Denn das geltend gemachte Recht sei spätestens nach der Bereinigung des Hypothekarwesens im Kanton Glarus in den Jahren 1842 bis 1849 untergegangen. Ausserdem gebe es keinen besonderen Bezug zwischen der Unterhaltspflicht für das «Ewige Licht» und den betroffenen Liegenschaften. Deshalb könne die Grundlast nicht bestehen. (mw/sda)

Erstellt: 08.01.2013, 06:57 Uhr

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97 Kommentare

Peter Ringger

08.01.2013, 07:43 Uhr
Melden 503 Empfehlung 27

Die Kirche wollte also Grundlasten aus dem 14. Jahrhundert eintreiben. Das verdeutlicht sehr schön, in welcher Zeit diese Herren mental stehengeblieben sind. Antworten


Werner Wüest

08.01.2013, 07:11 Uhr
Melden 370 Empfehlung 19

Dass jeand für einen sooo alten Zopf vor Gericht gehen muss, gibt mir zu denken. Sollen Gerichte wirklich mit solchem Unsinn beschäftigt werden - hat es in dieser Kirchgemeinde keine Köpfe, die vernünftig entscheiden können? Antworten



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