Panorama
Langer Rechtsweg gegen Müll-Terror
Von Ida Sandl. Aktualisiert am 08.09.2010 28 Kommentare
Seit April wirft Murtez Ademaj, 55, IV-Rentner aus dem Kosovo, seinen Kehricht in den Garten. Damit will er der Welt zeigen, dass ihn die Schweizer Behörden ungerecht behandelt haben. Es geht vor allem um das abgelehnte Einbürgerungsgesuch, vermutet Bürglens Gemeindeammann Armin Eugster. 50 Anrufe und Mails hat Eugster nach den Berichten über Ademaj und seinen Müll-Terror erhalten. Immer wieder wurde er gefragt, warum die Gemeinde nicht früher eingeschritten ist. «Die Rechtswege in der Schweiz sind lang», sagt Eugster. Für jeden Erlass gelte eine Einsprachefrist, die abgewartet werden muss.
So lief es ab:
Stufe 1: Anfangs wollte Eugster das Problem gemeinsam mit dem Vermieter der Wohnung lösen. Als gutes Zureden nichts half, schickte der Vermieter Ademaj die Kündigung. Ademaj weigerte sich auszuziehen. Der Vermieter beantragte die Ausweisung. Dabei stellte sich heraus, dass für die Kündigung nicht das amtliche Formular verwendet worden war, sie war somit nichtig. Stufe 2: Die Gemeinde sandte daraufhin der Familie Mitte Juli eine Verfügung mit der Aufforderung, sie solle ihren Müll entsorgen. Falls nicht, werde der Kehricht auf Kosten der Ademajs entfernt. Es passierte nichts. Stufe 3: Im August teilte die Gemeinde der Familie mit, wenn sie ihren Abfall nicht bis 13. September entfernt, werde ihn eine private Firma wegräumen. Die Kosten von rund 600 Franken werden Ademajs in Rechnung gestellt. «Wir hätten nach dem ersten Schreiben nicht räumen dürfen», so Eugster. Das Ganze sei ein zweistufiges Verfahren. Wiederholt sei auch die Polizei bei Ademaj gewesen, aber das habe nichts genützt.
Wieso darf man monatelang Kehricht im Garten lagern, wenn eine weggeworfene Dose 50 Franken Busse kosten kann? Der Knackpunkt sei der Privatgrund, sagt Beat Baumgartner vom Thurgauer Amt für Umwelt. Littering auf öffentlichem Grund sei klar im Abfallgesetz geregelt. Auf privatem Boden sei es viel schwieriger. Eine Handhabe ergebe sich erst, wenn sich jemand beeinträchtigt fühlt. (ThurgauerZeitung)
Erstellt: 08.09.2010, 13:44 Uhr
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28 Kommentare
Haltet mal alle die Klappe!! Sobald ein Ausländer was macht, was es auch sei (Schlägereien, zu schnelles Autofahren oder was auch immer ) wird es sofort immer an die grosse Glocke gehängt) Aber wenn ein Schweizer (Eidgenosse) was unrechtes tut ( Kinder vergewaltigen, Leute töten u.s.w) wird es nicht an die grosse Glocke gehängt, man sieht nur eins zwei tage was in der Zeitung, dann ist es weg. Antworten
@ L.Bigler. Was?soll an diesen Kommentare hier erschreckend sein.Die Menschen in diesem Land,sind nicht eiskalt-uneinfühlsam wie Sie es sehen.Diese können nur nicht begreifen,dass er sich ungerecht behandelt fühlt, obwohl er eine IV Rente von 6300.-Fr. pro Monat bezieht.Jetzt noch den Müll liegen lässt,aus Protest wegen dem abgelehnten Einbürgerungsgesuch.Er! ist undankbar-eiskalt ,denke ich. Antworten
Der ganze Fall stinkt im wahrsten Sinne des Wortes zum Himmel. Die Behörden sollten abdanken und sich im stillen Kämmerlein überlegen was in solchen Fällen zu tun ist. Vielleicht hat der IV Bezüger und seine IV Bezügerfrau auch noch Brüder,Schwestern etc. welche sich an den IV Tropf hängen können. Ich rate ihnen dazu denn wir lassen solches Tun ja zu. Warum also nicht. Antworten
Unglaublich aber wahr! Da verhöhnt dieser Mann unser Land und wird noch mit CHF 6'300.-- pro Monat entschädigt! Wie ist dies möglich, wie lange benötigen unsere Behörden um solche Misstände abzustellen? Wieviele CH-Familien verfügen über Netto CHF 6'300.--? ! Solche Misstände werden bei den nächsten Wahlen zu nochmaligem Zuwachs der Rechtsparteien führen, "man" muss sich dann nicht wundern. Antworten
Die Kommentare hier sind so dermassen erschreckend! Wie eiskalt und uneinfühlsam die Menschen in diesem Land offenbar scheinen...!? Sieht denn keiner, dass dies ein Verzweiflungsakt ist??? Ein wildes, verzweifeltes und so offensichtlich unbedacht hilfloses Herumfuchteln um letzte Aufmerksamkeit für die Notlage zu bekommen. 6000.- für 5 Leute sind weiss Gott nicht viel in unserer teuren Schweiz! Antworten
Schweizer Rentner-Ehepaar max. 3.300.- Fr. AHV, obwohl wir 45 Jahre lang Prämien bezahlten. Dieser Querulant, der angeblich nicht richtige behandelt wird. Unverzüglich ausweisen und nicht noch 6.300 Fr. an Renten auszahlen. Zum Schluss noch den Dreck und die Umtriebe der Gemeinde belasten, da er ohnehin nicht bezahlen wird. Schweizer-Bürger auf die Strasse und der Politik zeigen wo's lang geht. Antworten
Hoffentlich werden noch mehr Fälle mit solch undankbaren Immigranten publik: Vielleicht fangen dann mehr Leute an zu studieren, warum wir ab nächstem Jahr mehr Mehrwertsteuer bezahlen müssen. Für viele ist das ein Tabu-Thema, für die SVP hingegen Gratisreklame. Antworten
Statt sich eines vorgefasstes Bildes zu bedienen, sollte man doch lieber dem Mann zuhören. Was wenn es stimmt, dass er von den Behörden ungerecht behandelt wurde? Dass er tatsächlich schikaniert und diskriminiert wurde? Könnte ja sein, er will gemäss eigenen Aussagen ja arbeiten und wehrt sich dagegen, IV-Rente zu beziehen.Ein anständiger Mann vielleicht. In diesem Fall wäre der Protest berechtigt Antworten
ich habe oft mit IV Bezüger zu tun. Warum ist es möglich, dass bei Menschen aus gewissen Ländern dieser Erde, die IV wie eine Krankheit ansteckend und übertragbar ist? Hat es der eine Partner, bekommt komischerweise der andere ebenfalls. Eben heute im Tele Züri auch wieder gesehen. Der Pokerspieler ist IV Bezüger und oh Wunder, seine Frau auch. Ich könnte vor Wut heulen, wenn ich das höre. Antworten
@:claudia stoessel: die maximale iv-rente beträgt pro person 2280. dazu kommt eine rente der pensionskasse und eventuell ergänzungsleistungen zur iv. gibt wohl so gegen 3200 fr. soviel ich weiss, ist seine frau auch iv-rentnerin. somit sind die 6300 für ZWEI personen und nicht alleine für eine person! Antworten
Wenn Leute wie Herr Ademaj das Wissen, die Cleverness und Energie, welche sie beim Erlangen von Hilfe durch IV und Sozialamt oder zum Weiterziehen von Behördenentscheiden an den Tag legen, in ihrem Job einsetzen würden - es wären allesammt Spitzenmitarbeitende. Antworten
Warum werden solche Querulanten nicht einfach ausgewiesen - wegen Unzumutbarkeit ? Der Kerl lacht sich ja ins Fäustchen, ganz zu Recht, wenn man das lahme Vorgehen der Behörden betrachtet. Es lebt sich doch gut von der IV in der Schweiz, nicht wahr - und eingebürgert will der auch noch werden ! Antworten
Ob das nun ein Privatgrundstueck ist oder nicht sollte eigentlich keine Rolle spielen. Von solchen Aktionen geht unter Umstaenden auch eine Seuchengefahr aus, oder es kann eine Rattenplage entstehen. IMHO ist das dann nicht mehr nur einfach eine Beeintraechtigung, sondern ein Angriff auf die Gesundheit der Nachbarn. Kann mir nicht vorstellen, dass diese nichts unternommen haetten. Antworten
..ich versteh die Welt nicht mehr... IV Rente von 6300.-- und sich dann noch beklagen? Wie kommt sich da ein Handwerker vor, der für weniger Lohn tagtäglich ohne Murren arbeiten geht und eine Familie ernährt? Wenn´s hier wirklich soo schlimm ist, kann ich nur noch eine Rückkehr ins Heimatland empfehlen - und zwar dringend!! Antworten
Wer einen Abfallsack zu früh rausstellt oder einen nicht-offiziellen Sack verwendet, wird in SG mit 200.- bestraft.Auch wenn man den Sack noch in einen offiziellen Sack hätte stellen wollen und der Sack deshalb noch auf Privatgrund stand: Wenn die Müllmänner den Sack trotzdem mitnehmen, kostet es! Nun sollte bei diesem Herrn der Abfall von fast einem halben Jahr für 600.- entsorgt werden? Antworten
Ausländer, ausgesteuert. IV-Rentner (für die nächsten 10 Jahre). Danach Sozialhilfe. Und dem guten Mann kommt nichts weiter in den Sinn als sich zu beklagen...und Forderungen zu stellen (Einbürgerung). Ein Rassist, wer von solchen Menschen eigentlich mehr Dankbarkeit und Demut erwarten würde. Antworten
Weggeworfener Kehricht stinkt und belästigt damit die Nachbarn, weil der Gestank sich nicht an die Grundstücksgrenzen hält. Oder parfümiert Herr Ademaj die Säcke extra, bevor er sie im Garten deponiert? Seit wann darf die Polizei nicht mehr gegen absichtliche Belästigung, sei es durch Gestank oder durch Lärm, des Gemeinwesen vorgehen? Fehlt da jemandem der Mut, die vorhandenen Gesetze anzuwenden? Antworten
Abfall im Garten beeinträchtigt die Nachbarliegenschaften. Die Nachbarn haben eine eindeutige gesetzliche Handhabe, gegen diese Beeinträchtigung vorzugehen, daran gibt es nichts zu rütteln. Wenn sie es nicht tun, weil sie zu ignorant oder zu feige oder zu faul sind, bleibt der Abfall eben liegen. Antworten
Sorry.... ist so ein Querulant die Zeilen wert, die über ihn geschrieben werden. Jeder kann frei wählen wo es ihm besser gefällt und wem es bei uns nicht passt........! Wieviel arbeitende Schweizer wären froh um einen Lohn der dem des IV Rentners entspricht. Also Müll kostenpflichtig und radikal entfernen und wenn es der Mann nicht begreift, ihn so bald wie möglich auch ! Antworten



Waldemar Brot
Eine Riesensauerei im wahren und übertragenen Sinn. Unser Rechtsstaat ist schön und gut für Leute, welche ihn nicht missbrauchen. Hier liegt aber ein krasser Missbrauch vor. Einzige für den Normalbürger verständliche Konsequenz: Sofortige Abschiebung damit diese saubere Familie unsere Kassen nicht weiter plündert. Antworten