Langer Rechtsweg gegen Müll-Terror
Von Ida Sandl. Aktualisiert am 08.09.2010 28 Kommentare
Seit April wirft Murtez Ademaj, 55, IV-Rentner aus dem Kosovo, seinen Kehricht in den Garten. Damit will er der Welt zeigen, dass ihn die Schweizer Behörden ungerecht behandelt haben. Es geht vor allem um das abgelehnte Einbürgerungsgesuch, vermutet Bürglens Gemeindeammann Armin Eugster. 50 Anrufe und Mails hat Eugster nach den Berichten über Ademaj und seinen Müll-Terror erhalten. Immer wieder wurde er gefragt, warum die Gemeinde nicht früher eingeschritten ist. «Die Rechtswege in der Schweiz sind lang», sagt Eugster. Für jeden Erlass gelte eine Einsprachefrist, die abgewartet werden muss.
So lief es ab:
Stufe 1: Anfangs wollte Eugster das Problem gemeinsam mit dem Vermieter der Wohnung lösen. Als gutes Zureden nichts half, schickte der Vermieter Ademaj die Kündigung. Ademaj weigerte sich auszuziehen. Der Vermieter beantragte die Ausweisung. Dabei stellte sich heraus, dass für die Kündigung nicht das amtliche Formular verwendet worden war, sie war somit nichtig. Stufe 2: Die Gemeinde sandte daraufhin der Familie Mitte Juli eine Verfügung mit der Aufforderung, sie solle ihren Müll entsorgen. Falls nicht, werde der Kehricht auf Kosten der Ademajs entfernt. Es passierte nichts. Stufe 3: Im August teilte die Gemeinde der Familie mit, wenn sie ihren Abfall nicht bis 13. September entfernt, werde ihn eine private Firma wegräumen. Die Kosten von rund 600 Franken werden Ademajs in Rechnung gestellt. «Wir hätten nach dem ersten Schreiben nicht räumen dürfen», so Eugster. Das Ganze sei ein zweistufiges Verfahren. Wiederholt sei auch die Polizei bei Ademaj gewesen, aber das habe nichts genützt.
Wieso darf man monatelang Kehricht im Garten lagern, wenn eine weggeworfene Dose 50 Franken Busse kosten kann? Der Knackpunkt sei der Privatgrund, sagt Beat Baumgartner vom Thurgauer Amt für Umwelt. Littering auf öffentlichem Grund sei klar im Abfallgesetz geregelt. Auf privatem Boden sei es viel schwieriger. Eine Handhabe ergebe sich erst, wenn sich jemand beeinträchtigt fühlt. (ThurgauerZeitung)
Erstellt: 08.09.2010, 13:44 Uhr
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28 Kommentare
Sorry.... ist so ein Querulant die Zeilen wert, die über ihn geschrieben werden. Jeder kann frei wählen wo es ihm besser gefällt und wem es bei uns nicht passt........! Wieviel arbeitende Schweizer wären froh um einen Lohn der dem des IV Rentners entspricht. Also Müll kostenpflichtig und radikal entfernen und wenn es der Mann nicht begreift, ihn so bald wie möglich auch ! Antworten
ich habe oft mit IV Bezüger zu tun. Warum ist es möglich, dass bei Menschen aus gewissen Ländern dieser Erde, die IV wie eine Krankheit ansteckend und übertragbar ist? Hat es der eine Partner, bekommt komischerweise der andere ebenfalls. Eben heute im Tele Züri auch wieder gesehen. Der Pokerspieler ist IV Bezüger und oh Wunder, seine Frau auch. Ich könnte vor Wut heulen, wenn ich das höre. Antworten
















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