Mann zu Tode geprügelt – wegen 20 Franken

Aktualisiert am 22.03.2010

Seit heute stehen drei junge Männer vor Gericht, die im August 2008 vor der Berner Reitschule einen Dealer zu Tode geprügelt haben sollen. Bei dem Streit ging es offenbar um 20 Franken.

Die drei Angeklagten müssen sich wegen vorsätzlicher Tötung verantworten: Kreisgericht Bern-Laupen.

Die drei Angeklagten müssen sich wegen vorsätzlicher Tötung verantworten: Kreisgericht Bern-Laupen. (Bild: Keystone)

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Die drei jungen Männer, die im August 2008 vor der Berner Reitschule einen 36-jährigen Schweizer zu Tode prügelten, gingen auf den Mann los, weil er ihnen für 20 Franken schlechtes Heroin verkauft hatte. Das hat sich am Montag zum Prozessauftakt gezeigt .

Vor dem Kreisgericht Bern-Laupen stehen zwei Mazedonier und ein Kosovare. Sie waren zur Tatzeit 18- und 19-jährig. Der Prozess dauert voraussichtlich bis Mitte nächster Woche.

Der Käufer des Heroins sagte vor Gericht, er habe an diesem Freitagabend im Jahr 2008 zuerst am Berner Bahnhof eine Flasche Whisky gekauft. Zusammen mit einem der beiden Kollegen habe er sie fast vollständig geleert gehabt, als er beschlossen habe, Heroin zu kaufen, um es zu rauchen.

Als das Heroin wegen zu viel Streckmittel in Flammen aufging, sei er nur deshalb zum Dealer zurückgekehrt, um ihn zur Rede zu stellen. Niemals habe er ihn schwer verletzen oder gar töten wollen. Der Dealer habe aber immer nur gesagt: «Hau ab!». Deshalb habe er nicht weitergewusst und den Mann umgestossen.

Laut vor Gericht verlesenen Zeugenaussagen ging aber der Kosovare direkt auf den Mann zu und haute ihm die Faust ins Gesicht.

Danach verabreichten er und mindestens ein zweiter Kollege dem Dealer Fusstritte - auch als er schon wehrlos am Boden lag. Ein paar Tage später starb das Opfer laut Prozessunterlagen an den Folgen eines Risses der Milz und inneren Blutungen im Spital.

Noch viel mehr auf dem Kerbholz

Im Prozess geht es nicht nur um den Angriff auf den 36-jährigen Dealer. Nach dem Angriff auf ihn sollen die drei jungen Männer ebenfalls auf dem Vorplatz der Reitschule einen Mann massiv mit Faustschlägen und Fusstritten eingedeckt haben, von dem sie annahmen, er habe die Polizei alarmiert.

Die drei und eventuell weitere Täter schlugen bereits im April 2008 ebenfalls bei der Reitschule eine weitere Person zusammen.

Vor Gericht stehen die drei jungen Männer nun hauptsächlich wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Tötung, eventuell der vorsätzlichen schweren Körperverletzung und fahrlässigen Tötung. Das Gericht untersucht aber auch, ob es sich um den Straftatbestand des Angriffs handeln könnte.

Zudem stimmte es dem Antrag des Staatsanwalts zu, das Verfahren auf Gehilfenschaft zu den genannten Vorwürfen auszudehnen.

Das Gericht wird unmittelbar nach der Urteilseröffnung ausserdem ein Widerrufsverfahren durchführen. Es geht offenbar um Raubüberfälle, derentwegen zwei der drei Männer laut Gerichtspräsident Hanspeter Kiener im Frühling 2007 verhaftet wurden. Es ist also möglich, dass das Gericht bedingt verhängte Strafen zu unbedingten umwandelt.

Bei allen besteht Rückfallgefahr

Die in der Region Bern und dem Kanton Freiburg wohnhaften jungen Männer befinden sich alle in Haft respektive im vorzeitigen Strafantritt und wurden in Handschellen vorgeführt. Einer hat keine Lehre, ein zweiter hat sie abgebrochen, beim Dritten wurde die berufliche Situation nicht angesprochen.

Im Verlauf des Prozesses wird ein Rechtsmediziner aussagen, auch psychiatrische Gutachter sind vorgeladen. Kiener sagte bereits, laut den Gutachten bestehe bei allen drei jungen Männern ohne Massnahmen eine mässige bis hohe Rückfallgefahr.

Alle drei sagten vor Gericht, sie seien zur Tatzeit drogenabhängig gewesen, hätten aber seit Ende August 2008 kein Rauschgift mehr angerührt. (rdb/sda)

Erstellt: 22.03.2010, 16:53 Uhr

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