Panorama

Muezzin-Rufe als Klingelton – unerwünscht

Aktualisiert am 22.01.2010

Alle ägyptischen Muslime sollen dem Ruf zum Gebet folgen - aber nicht, wenn er auf ihrem Handy erschallt.

Handy ja, aber nicht mit Gebetsrufen als Klingelton: Ägyptische Muslime sollen diese Regel befolgen.

Handy ja, aber nicht mit Gebetsrufen als Klingelton: Ägyptische Muslime sollen diese Regel befolgen.
Bild: Keystone

Grossmufti Ali Gomaa hat dazu nun eine Fatwa erlassen. Dem unverbindlichen islamischen Rechtsgutachten zufolge sind Koranverse oder Muezzin-Rufe als Klingeltöne unangemessen und irreführend. Doch diese erfreuen sich in Ägypten mit seinen rund 50 Millionen Handy-Nutzern wachsender Beliebtheit - übrigens ebenso wie in der irakischen Hauptstadt Bagdad, in Saudiarabien oder im Westjordanland. Wer unbedingt einen vom Islam inspirierten Klingelton wolle, solle doch auf entsprechende Lieder oder religiöse Prosa zurückgreifen, empfahl der ägyptische Grossmufti. (cpm/ddp)

Erstellt: 22.01.2010, 11:30 Uhr

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