Papst war an fragwürdiger Entscheidung beteiligt
Hat mitentschieden: Der damalige Erzbischof und heutige Papst Joseph Ratzinger. (Bild: Keystone)
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Nach Informationen der «Süddeutschen Zeitung» (Samstagausgabe) wurde damals ein wegen Kindesmissbrauchs aufgefallener Priester in der Gemeindearbeit eingesetzt. Dort habe er sich erneut an Jugendlichen vergangen und sei dafür verurteilt worden. Ratzinger soll dem Umzug des pädophilen Priesters von Essen nach München im Jahr 1980 zugestimmt haben.
Das Erzbischöfliche Ordinariat in München bestätigte der «SZ» am Freitag, dass der Priester seit 1980 fast ununterbrochen in der Gemeindearbeit eingesetzt wurde und noch immer als Seelsorger in Oberbayern tätig ist. Der Sprecher des Bistums, Bernhard Kellner, sprach von «schweren Fehlern», die in den 80ger Jahren gemacht worden seien. Nun würden alle Akten auf Altfälle untersucht.
«Schwerer Fehler»
Die Verantwortung für den Einsatz des Priesters übernahm der frühere Generalvikar Gerhard Gruber. «Der wiederholte Einsatz des Mannes in der Pfarrseelsorge war ein schwerer Fehler», sagte der 81-Jährige der Zeitung. «Ich übernehme dafür die volle Verantwortung. Ich bedauere zutiefst, dass es durch diese Entscheidung zu dem Vergehen mit Jugendlichen kommen konnte und entschuldige mich bei allen, denen Schaden zugefügt wurde.»
Joseph Ratzinger gehörte dem Bericht zufolge damals als Erzbischof dem Ordinariatsrats des Bistums an. Dieser Rat habe dem Umzug des pädophilen Priesters nach München zugestimmt. «Diesen Beschluss hat der damalige Erzbischof mit gefasst», erklärte das Bistum laut «SZ».
Sofort wieder eingesetzt
Der Zeitung liegt nach eigenen Angaben die eidesstattliche Erklärung des damals elf Jahre alten Opfers aus Essen vor, wonach ihn der Priester zum Oralverkehr gezwungen habe. Der Täter sollte zur Therapie nach München kommen. Er wurde aber sofort wieder in einer Gemeinde eingesetzt. Davon allerdings soll der damalige Erzbischof Ratzinger nichts gewusst haben.
Der Generalvikar habe eigenmächtig den Beschluss gefasst, den Priester in der Gemeindearbeit einzusetzen, sagte Bistumssprecher Kellner. Möglicherweise sei Erzbischof Ratzinger die Dienstanweisung Grubers an den pädophilen Priester, wieder in der Gemeinde zu arbeiten, zugestellt worden. Man könne aber nicht davon ausgehen, dass Ratzinger sie persönlich geprüft habe. (sam/ddp)
Erstellt: 12.03.2010, 20:26 Uhr

















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