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Psychiater hält Carl Hirschmann für rückfallgefährdet

Von Thomas Knellwolf. Aktualisiert am 25.01.2012

Ein unter Verschluss gehaltenes Gutachten ordnet den Millionenerben einer «Risikopopulation» zu. Weitere Delikte seien nicht auszuschliessen.

Trägt gemäss Expertise Merkmale einer «psychopathy»: Carl Hirschmann.

Trägt gemäss Expertise Merkmale einer «psychopathy»: Carl Hirschmann.
Bild: Reto Oeschger

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Carl Hirschmann – Ein Leben zwischen Reichtum und Richtern

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Der 31-Jährige muss sich vor dem Zürcher Bezirksgericht wegen sexueller Nötigung, Sex mit einer Minderjährigen und Körperverletung verantworten. Carl Hirschmann bestreitet alle Vorwürfe.

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«Ich habe nie eine Frau in ihrer sexuellen Integrität verletzt», beteuerte Carl Hirschmann vor dem Bezirksgericht Zürich. Kein halbes Jahr ist seither verstrichen, und bereits hält der Ex-Clubbesitzer, wenigstens juristisch, nicht mehr an seiner Beteuerung fest. Hirschmann verzichtet darauf, gegen alle Punkte Berufung einzureichen, deretwegen ihn eine Strafkammer am 9. September 2011 zu einer Freiheitsstrafe von 33 Monaten verurteilt hatte. Dies zeigen TA-Recherchen. Damit ist der Playboy definitiv ein Sexualstraftäter.

Insbesondere ficht Hirschmann den Schuldspruch im «Fall Diagonal» nicht an. Entsprechende Informationen bestätigt Rechtsanwalt Silvan Fahrni, der in dieser Sache das Opfer vertreten hat. In einer Personaltoilette des Diagonals – des Member Club des Luxushotels Baur au Lac – hatte Hirschmann 2005 eine Kindheitsbekanntschaft zu Oralverkehr gezwungen. Das Bezirksgericht taxierte das Vorgehen des Partyveranstalters als sexuelle Nötigung, was der Verurteilte nun, indirekt, akzeptiert. Hingegen bestreitet Hirschmann nach wie vor, eine weitere junge Frau auf der Terrasse seines mittlerweile geschlossenen Nachtclubs Saint Germain in der Zürcher Bahnhofstrasse in ähnlicher Weise missbraucht und zudem geschlagen zu haben. Auch in diesen Punkten hatte ihn das Bezirksgericht schuldig gesprochen. Wegen des Weiterzugs gilt hier aber die Unschuldsvermutung.

Überraschendes im Urteil

Inzwischen liegt im Fall Hirschmann auch das begründete Urteil vor, in das der TA Einsicht nehmen konnte. Die 111 Seiten enthalten zum Teil grundlegende Informationen zum Verfahren, die lange sogar den Geschädigtenvertretern vorenthalten wurden. Zu heftiger Kritik hatte der Umstand geführt, dass sogar den Rechtsanwälten der (mutmasslichen) Opfer die Einsicht in ein psychiatrisches Gutachten über den Angeklagten verwehrt worden war. Dies widersprach gängiger juristischer Praxis.

Nun wird trotzdem teilweise bekannt, wie die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich Hirschmann beurteilt. Forensiker Elmar Habermeyer stellt seinem Probanden keine gute Prognose. Im Urteil heisst es dazu: «So hielt der Gutachter fest, dass insbesondere betreffend die sexuellen Handlungen mit Kindern sowie die sexuellen Nötigungen eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür bestehe, dass der Beschuldigte in Zukunft weitere ähnliche Delikte begehe.»

Dies «aufgrund der promiskuitiven und augenblicksgebundenen Lebensführung des Beschuldigten», «aufgrund der Vorgeschichte mit körperlichen Auseinandersetzungen», «in Anbetracht der Zugehörigkeit zu einer Risikopopulation». Es lägen Merkmale einer «psychopathy» vor.

«Kriminalprognostische Bedenken»

Hirschmann hatte vor Bezirksgericht und im Vorfeld des Prozesses geltend gemacht, er habe Lebenseinstellung und -stil geändert. Er liess dem TA schriftliche Zitate zukommen wie: «Carl, der vermögende Junggeselle, der umschwärmte Clubbesitzer, der jede Frau haben kann, wann und wo er will, der untreu ist und sich über die Gefühle seiner Mitmenschen hinwegsetzt. Dieser Carl bin ich nicht mehr und will ich nie mehr sein.»

Privatdozent Habermeyer hatte in seiner zuvor erstatteten Expertise festgehalten, Hirschmann mangle es an Problembewusstsein und an Veränderungsbereitschaft. Der Sachverständige ortete laut dem Urteil «gravierende kriminalprognostische Bedenken in Bezug auf das zukünftige Verhalten des Beschuldigten».

In seinen 31 Lebensjahren ist Hirschmann mehr mit der Strafjustiz in Kontakt gekommen, als bislang bekannt war. Er selber hatte vor dem Prozess noch öffentlich behauptet, sein Strafregister sei leer. Im Urteil steht nun aber: «Carl Hirschmann ist vorbestraft.» Bereits im Jahr 2001 war der Spross der Hirschmann-Dynastie vom Untersuchungsrichteramt Gossau wegen grober Verletzungen der Verkehrsregeln zu einer Woche Gefängnis und zu einer Busse verurteilt worden. Ende 2004 sprach die Zürcher Bezirksanwaltschaft gegen ihn eine erneut bedingte Strafe aus – erneut wegen grober Verletzungen der Verkehrsregeln, diesmal zwei Monate Haft.

«Diverse Strafverfahren»

«Bereits in früheren Jahren», so heisst es im Urteil weiter, «wurden diverse Strafverfahren (wegen Körperverletzung, Angriff, Drohung sowie sexuelle Handlungen mit Kindern) gegen den Beschuldigten Carl Hirschmann geführt, wobei diese – in den überwiegenden Fällen wegen Rückzugs des Strafantrags durch die Geschädigten – allesamt eingestellt wurden».

Erwähnt ist im Urteil das Verdikt des Basler Strafgerichts vom Dezember 2009 wegen mehrfacher Körperverletzung. Weil die mutmasslichen Opfer – eine Frau und ein Mann – ihre Strafanträge danach zurückzogen, wurde das Verfahren eingestellt. Gegen den Millionenerben wurden unter rund einem Dutzend Aktenzeichen Strafverfahren geführt. Teilweise hat Hirschmann Anzeigeerstattern, die ihre Anträge zurückzogen, Zahlungen geleistet.

Dies war gegenüber einer 15-jährigen Schülerin der Fall, mit der Hirschmann mehrfach Sex hatte. Hier hatte er bereits vor Bezirksgericht seine Schuld eingestanden. Auf andere Vorwürfe hat Hirschmann laut dem Urteil regelmässig die Reaktion gezeigt, «die Anzeigeerstatter, aber auch die Strafverfolgungsbehörde sowie die Presse eines Rachefeldzuges zu bezichtigen und sich selbst als Opfer darzustellen».

Hirschmanns neuer Anwalt Christoph Hohler wollte sich zu seiner Berufung nicht äussern. Er will wohl einen Teilfreispruch im Fall Saint Germain und so – auch dank mehr Reue und Einsicht seines Mandanten – eine reduzierte Strafe erwirken. Dem steht die Forderung des Staatsanwalts entgegen, der eine 48-Monate-Haft verlangt hatte und der ebenfalls Berufung eingelegt hat. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 24.01.2012, 21:28 Uhr

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